Früherer NPD-Mann erneut vor Gericht: Zu viele Verzögerungen
Maik Schneider zündete eine Flüchtlingsunterkunft an. Seine Verurteilung zu neuneinhalb Jahren Haft war ein Signal – das nun zu verpuffen droht.
Es ist mal wieder Verhandlungstag für den früheren NPD-Mann. Seit mehr als zwei Jahren schon wird vor dem Landgericht gegen den 31-Jährigen verhandelt, inzwischen im zweiten Prozess. Mit anderen Rechtsextremen soll er 2015 eine geplante Asylunterkunft, eine Turnhalle, im brandenburgischen Nauen abgebrannt haben. Für Schneider sind die Termine inzwischen Routine. An diesem Mittwoch aber ist etwas anders: Schneider kommt als freier Mann ins Gericht, erstmals ohne Handschellen.
Am vergangenen Donnerstag hatte das Oberlandesgericht Brandenburg seinen Haftbefehl aufgehoben. Die Richter monierten „mehrere vermeidbare Verfahrensverzögerungen durch die Justiz“. Eine Inhaftierung stehe deshalb nicht mehr im Verhältnis zu Schneiders Recht auf persönliche Freiheit. Schneider kam noch am Nachmittag frei, ohne Auflagen.
Sein Anwalt Sven Oliver Milke holte ihn aus der JVA Wulkow ab, fuhr ihn zu seiner Mutter in einen Vorort von Nauen. Schneider habe schon Weihnachten alle Sachen zusammengepackt, so der Anwalt. Die Freilassung sei bei dem Verfahrensablauf nun wirklich nicht überraschend gekommen. Die Gerichtsentscheidung habe „ganz eindeutig“ so fallen müssen, so Milke. „Das war ein Elfmeter ohne Torwart.“
Richter glaubte Schneider nicht
Öffentlich sorgte diese indes für Furore. Von einem „Tiefpunkt der Rechtsstaatlichkeit“, sprach die Brandenburger Grünen-Fraktionschefin Ursula Nonnenmacher. Eine „Symbolfigur“ der rechtsextremen Szene komme so frei. In Brandenburg kämen Straftäter auf freien Fuß, weil die Justiz unterbesetzt sei, klagte CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben. Justizminister Stefan Ludwig (Linke) sprach von einem „bedauerlichen“ Fall.
Tatsächlich hatte Schneider mit seiner Tat im Jahr 2015 überall im Land Schlagzeilen gemacht. Bundesweit gab es damals Proteste gegen Geflüchtete, auch Gewalt und Brandanschläge auf Unterkünfte. In Nauen war es gleich eine ganze Serie von Straftaten. Eine Stadtverordnetenversammlung wurde gesprengt, ein Dixi-Klo auf der Baustelle einer Asylunterkunft angezündet, das Linkspartei-Büro attackiert, zwei Autos mit polnischen Kennzeichen angezündet. Und dann brannte die Turnhalle, die vorübergehend Geflüchtete beherbergen sollte. Übrig blieben nur eine Ruine und 3,5 Millionen Euro Schaden. Einige Monate später fasste die Polizei Schneider, damals NPD-Stadtverordneter, und fünf Mittäter.
Vor Gericht gestand Schneider die Tat. Er habe „ein Zeichen“ setzen wollen – die Turnhalle aber nur anrußen, nicht abbrennen wollen. Die Richter glaubten ihm nicht und verurteilten den NPD-Mann zu acht Jahren Haft, dazu kamen anderthalb Jahre für das frühere Schmieren von Hakenkreuzen. Es war eine der bundesweit härtesten Strafen damals – und ein Signal: Gewalt gegen Flüchtlinge ist keine Bagatelle, der Staat zeigt hier Härte.
Schleppender Prozess
Nun aber droht genau dieses Signal konterkariert zu werden. Denn schon im März 2018 hatte der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Schneider kassiert. Ein Schöffe hatte am ersten Prozesstag Schneider angeranzt, ob er tatsächlich den „Quatsch“ glaube, den er hier erzähle. Schneiders Befangenheitsantrag gegen den Schöffen hätte nicht abgelehnt werden dürfen, befand der Gerichtshof. Und ordnete einen komplett neuen Prozess gegen den Rechtsextremisten an.
Dieser läuft nun seit Oktober – und startete schon mit Verspätung: Nach taz-Informationen dauerte es bereits Wochen, bis das Protokoll des ersten Prozesses durch die Richter unterzeichnet wurde. Und auch der neue Prozess verläuft nur schleppend, teils mit längeren Pausen zwischen Verhandlungstagen. Schneider saß nun aber bereits seit fast drei Jahren in U-Haft – bei der ein Beschleunigungsgebot gilt. Schneiders Anwalt stellte deshalb Antrag auf Haftentlassung. Und das Oberlandesgericht stimmt zu: Um mindestens sechs Monate sei das Verfahren „vermeidbar“ verzögert worden. Dies sei Schneider nicht weiter in Haft zuzumuten.
Am Mittwoch nun gibt sich Schneider entspannt. Im Gerichtssaal kaut er Kaugummi, lehnt sich zurück. Er genieße die Zeit mit seiner kleinen Tochter, sei nun mit Behördengängen beschäftigt, sagt er in einer Verhandlungspause. Diesmal werde alles besser kommen für ihn, glaubt er. Anders als beim „absolut nicht objektiven“ ersten Prozess.
Richter als Zeuge
Im Saal sitzt Schneider an diesem Tag just jenem Mann gegenüber, wegen dem der frühere NPD-Funktionär unter anderem jetzt in Freiheit ist: Theodor Horstkötter, der Richter aus dem ersten Prozess. Horstkötter ist als Zeuge geladen, berichtet über das Geständnis von Schneider im ersten Prozess – weil der 31-Jährige diesmal schweigt. Warum er den befangenen Schöffen damals weiter im Prozess beließ und warum er so lange gebraucht haben soll, das Prozessprotokoll zu unterzeichnen, ist kein Thema.
Horstkötter und seine Mitrichter hatten den Ausruf des Schöffen damals als „verständliche Unmutsäußerung“ eingeordnet. Und beim verspäteten Prozessprotokoll hatte der Richter nach taz-Informationen das Oberlandesgericht auf die hohe Arbeitsbelastung hingewiesen: Gleich mehrere Haftverfahren mit hoher Dringlichkeit hätten sich damals geballt. Er und andere Richter sollen gar auf Urlaube verzichtet haben. Tatsächlich, so heißt es in Justizkreisen, habe das Oberlandesgericht im Fall Schneider mit neuer Strenge entschieden.
Der ganze Komplex setzt nun Brandenburgs Justizminister Ludwig unter Druck. Schon am Dienstag musste er in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag wegen der Schneider-Freilassung vorsprechen. Erneut sprach Ludwig von einem „ärgerlichen Einzelfall“. Eine Überlastung an den Brandenburger Gerichten gebe es aber nicht. Auch seien dort bereits 250 neue Stellen eingeplant.
Justiz in Brandenburg überlastet
Schon zuletzt aber ließ das Oberlandesgericht einen Mörder frei, wegen zu langer Verfahrensdauer. Und schon 2015 demonstrierten 250 Richter und Staatsanwälte in Potsdam für mehr Personal. 2017 erneuerten die Gerichtspräsidenten in einem Brandbrief die Forderung: Gebe es nicht mehr Stellen, seien die Verfahren kaum mehr zu bewältigen.
Brandenburg ist damit indes nicht allein. Bundesweit beklagen Gerichte, sie seien überlastet. Strafverfahren dauerten immer länger und würden immer komplexer, sagt der Richterbund. Dies gelte gerade bei Fällen mit Auslandsbezügen oder Internetkriminalität. Die Große Koalition will hier gegensteuern: Mit einem „Pakt für den Rechtsstaat“ soll es 2.000 neue Stellen in der Justiz geben. Noch zuletzt aber wurden laut Richterbund bundesweit rund 50 Tatverdächtige im Jahr wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Haft entlassen. So wie jetzt Maik Schneider.
Der Fall des Rechtsextremen ist vor allem für Nauen bitter. Die rechte Anschlagsserie hatte die Kleinstadt vor Berlin aufgewühlt. Bis heute sind einige Taten unaufgeklärt: so etwa Bombenbauanleitungen, die plötzlich in Nauener Briefkästen steckten, ein versuchter Brandanschlag auf das Auto des örtlichen Linken-Chefs oder die zerstochenen Reifen des Wagens eines Vereins, der sich für Geflüchtete einsetzt.
Neues Urteil nicht absehbar
Und Schneider, gelernter Erzieher, gehörte damals zu den Anheizern: Er organisierte Anti-Asyl-Kundgebungen, bewegte sich seit Jahren unter Kameradschaftlern, saß seit 2008 für die NPD im Stadtparlament. Als Brandstifter kam ihm die Polizei indes erst spät auf die Spur. Der Verfassungsschutz hatte schließlich sein Handy überwacht, einen Peilsender in das Rücklicht seines VW-Busses eingebaut – und kam ihm so auf die Schliche. Geschah etwa auch der Anschlag unter den Augen des Geheimdienstes, fragte Schneiders Anwalt Milke. Im Innenministerium wird das vehement verneint: Die Überwachung sei erst danach erfolgt.
Schneiders Freilassung sei „schon sehr komisch“, ärgert sich nun Nauens Bürgermeister Manuel Meger (Ländliche Wählergemeinschaft). Dass dies wegen Verfahrensverzögerungen geschehe, sei „ernüchternd“. Es bleibe die Frage, „welche Wendung dieses Verfahren noch nimmt“. Seit Schneiders Verhaftung sei Ruhe eingekehrt in Nauen, so Meger. „Ich würde mir wünschen, dass das so bleibt.“
Auch wenn Schneider nun auf freiem Fuß ist: Noch wird weiterverhandelt gegen ihn. Das neue Urteil ist indes noch nicht absehbar. Wahrscheinlich aber ist schon jetzt, dass der Schuldspruch gegen den Rechtsextremen diesmal geringer ausfällt – auch wegen der langen Verfahrensdauer. Schneider setzt genau darauf, wie er in einer Prozesspause sagt: Er hofft sogar, dass sie so gering ausfällt, dass die Resthaft am Ende zur Bewährung ausgesetzt wird – und er gar nicht mehr hinter Gitter muss.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Israel, Nan Goldin und die Linke
Politische Spiritualität?
Matheleistungen an Grundschulen
Ein Viertel kann nicht richtig rechnen
Nikotinbeutel Snus
Wie ein Pflaster – aber mit Style
Innenminister zur Migrationspolitik
Härter, immer härter
Prozess gegen Letzte Generation
Wie die Hoffnung auf Klimaschutz stirbt
Börsen-Rekordhoch
Der DAX ist nicht alles