Freihandelsabkommen Ceta: Gabriel hält Einigung für möglich
Der Wirtschaftsminister rückt vom Nein zum umstrittenen Investitionsschutz ab. Im September befand die SPD noch, ein solcher sei „abzulehnen“.
BERLIN taz | Bundeswirtschaftsminister und SPD-Chef Sigmar Gabriel rückt von der klaren Haltung seiner Partei zum umstrittenen Investionsschutz im Rahmen von Freihandelsverträgen ab. Zum geplanten TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA sowie zum geplanten CETA-Abkommen mit Kanada hatte die SPD im September beschlossen, Investitionsschutzvorschriften „sollten nicht (...) eingeführt werden“. Schiedsverfahren, in denen Investoren einen Staat wegen neuer Regeln verklagen, seien „abzulehnen“ – und zwar „in jedem Fall“.
Beim Parteichef klingt das inzwischen weit weniger verbindlich. „Den Investorenschutz bei CETA komplett herauszunehmen, ist keine echte Option“, sagte er am Montag nach einem Gespräch mit der neuen EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Sein Ziel sei es, ihn durch weitere Verhandlungen zu „verbessern und verändern“.
Dafür gibt es aber nach Ansicht der EU-Kommissarin nur geringe Spielräume. Der eigentliche Text des Abkommens sei fertig verhandelt. Im Rahmen von „juristischem Feinschliff“ könne es lediglich „geringfügige Klarstellungen“ geben, sagte Malmström.
Zur Frage, wie es in diesem Rahmen gelingen soll, etwa die von der SPD abgelehnten Schiedsgerichte komplett aus dem Vertrag zu streichen, äußerte sich Gabriel nicht konkret. „Ich glaube, dass wir im Rahmen der jetzt noch möglichen Veränderungen eine ganze Reihe von Dingen machen können“, sagte er lediglich.
Investitionsschutz im Mittelpunkt der Kritik
Investorenschutzklauseln ermöglichen es Unternehmen, vor privaten Schiedskommissionen gegen Staaten vorzugehen, wenn sie glauben, dass neue Gesetze ihre Investitionen gefährden oder ihre Gewinnaussichten mindern. Sie stehen im Zentrum der Kritik an TTIP und CETA. Auf der Grundlage einer solchen Klausel klagt derzeit der schwedische Energiekonzern Vattenfall wegen des in Deutschland beschlossenen Atomausstiegs auf Schadenersatz.
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