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Frauenstreik am 8. MärzEine neue Bewegung bereitet sich vor

Hunderte Frauen organisieren einen bundesweiten Streik zum Weltfrauentag. Sie fordern Lohngerechtigkeit und die Abschaffung von Paragraf 218.

Ganz oben auf der Liste der zentralen Forderungen: die Abtreibungsparagrafen 218 und 219 streichen Foto: imago/ZUMA Press

Berlin taz | Frauen, die ihre Arbeit niederlegen, Plakate durch die Straßen tragen und die Denkmäler ihrer Stadt mit Wischlappen bestücken – zum internationalen Frauentag am 8. März soll dieses Jahr bundesweit gestreikt werden. Bereits dieses Wochenende sind dafür einige hundert Frauen aus ganz Deutschland in der Rosa-Luxemburg-Stiftung nach Berlin gereist, um die Proteste vorzubereiten.

Initiiert hatten das Netzwerk Frauen*streik Kerstin Wolter und Alex Wischnewski von Der Linken. Vor allem der „global zunehmende Rechtsruck und die neokonservative Einsparungspolitik“ hätten sie dazu bewegt, eine neue Bewegung von Frauen auf die Straße bringen zu wollen. Mittlerweile wurden dafür 35 Gruppen in ganz Deutschland gegründet, in denen sich mehrere tausend Aktivistinnen engagieren und ihren Protest planen.

Ein erstes bundesweites Vernetzungstreffen der Frauen fand bereits im November 2018 in Göttingen statt, damals ging es hauptsächlich „um die inhaltliche Linie und die Arbeitsstruktur der Bewegung“. An diesem Wochenende fokussieren sich der Austausch auf den wenige Wochen bevorstehenden Streik im März. In diversen Workshops werden über mögliche Protestformen, die Öffentlichkeitsarbeit oder rechtliche Aspekte des Streiks informiert und diskutiert – die für die Aktivistinnen die größte Herausforderung darstellt.

Denn die Rechtsprechung zum Streiken in Deutschland ist in diesem Punkt nicht ganz eindeutig. Während gewerkschaftliche Streiks legal sind, ist es die politische Arbeitsniederlegung nicht, oder, wie Kerstin Wolter es formuliert, „nicht explizit erlaubt“. Wer sich also an den Streiks beteiligen möchte, kann dies zum Beispiel mit Protestaktionen in „kämpferischen Mittagspausen“ tun oder sich an dem Tag krankschreiben lassen. Ein komplettes Niederlegen der Arbeit wie bei den Vorbildern in Argentinien oder Spanien ist aber nicht erlaubt.

Männer unterstützen im Hintergrund

„Ob ein politischer Streik legal ist oder nicht, hängt davon ab, wie viele sich beteiligen“, sagt Wolter. Die Frauen hoffen, dass der politische Streik bei genügend Beteiligung und regelmäßigen Aktionen irgendwann legalisiert werden könnte. Der Protest dieses Jahr soll dabei nur der erste von vielen sein, der nächste für 2020 ist schon fest eingeplant. „Ich hoffe“, so eine aus Dresden angereiste Teilnehmerin, „dass wir hier eine neue Bewegung starten, die deutschlandweit und darüber hinaus etwas bewegen kann.“

Zentrale Forderungen der Frauen sind unter anderem die Abschaffung von §218 und §219, gleicher Lohn und weniger Belastung durch „unbezahlte Care-Arbeit“ wie Haushaltsführung und Kinderbetreuung. Auch sollen die rechtliche und gesellschaftliche Situation von Trans*personen und Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund in den öffentlichen Fokus gerückt werden.

Männer sollen bei der Bewegung ebenfalls mitmachen können – zumindest im Hintergrund. Auf dem Netzwerktreffen arbeiten sie als Dolmetscher, Kinderbetreuer oder bereiten das Mittagessen vor. Diese Art der Solidarität erhoffen sich die Aktivistinnen auch am 8. März, „wir haben bereits unzählige Mails bekommen von Männern, die uns unterstützen wollen und sich jetzt dafür untereinander organisieren.“

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5 Kommentare

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  • Der §218 leitet sich ab aus GG Art. 1 (Recht des Menschen auf Leben und Unversehrtheit). Das Ungeborene ist ein Mensch.

  • Abschaffung des Paragraf 218 bedeutet, dass selbst ein Schwangerschaftsabbruch eine Woche vor der Geburt bedingungslos erlaubt wäre. Ist das wirklich so erwünscht?

    • @vulkansturm:

      Lieber Vulkansturm, wie kommst Du darauf, dass Frauen, die neun Monate ein Kind in ihrem Bauch versorgten, mal eben eine Woche vorher es töten würden? Bedingunglos bedeutet für mich: Das ich entscheiden könnte, ob ich mir a) eine Entbindung zumuten würde, b) mich auf eine mindestenst 18 jährige Zwangsfinanzierung einlassen möchte c) mich nicht abhängig machen will vom Gutdünken irgendwelcher Institutionen, die NICHTS für meine Kinder/ meine Zukunft in TATsächlicher Form leisten werden. Ich bin allein auf mich gestellt... im Krisenfall.

    • @vulkansturm:

      Wieso?

      Ist doch jetzt auch schon möglich bei medizinischer Indikation. Dafür reicht es aus, wenn das Kind eine Behinderung wie eine Hasenscharte z.B. haben könnte.

      • @Age Krüger:

        Kann nicht stimmen! Medizinische Indikation bezieht sich auf die Gefahren für die Mutter.