Frauenrechte in der Türkei: Justiz rettet Frauen-NGO vor Verbot
Die türkische Staatsanwaltschaft wollte die Frauenrechtsorganisation „We will Stop Femicide“ schließen lassen. Ein Gericht hat das nun unterbunden.
afp | Ein Gericht in der Türkei hat Versuche der Staatsanwaltschaft unterbunden, die führende Frauenrechtsorganisation „We Will Stop Femicide“ (Wir beenden Frauenmorde) verbieten zu lassen. „Wir sind sehr glücklich, auch wenn der Prozess von vornherein nicht hätte stattfinden dürfen“, sagte eine Sprecherin der Organisation, Nursen Inal, am Mittwoch nach der Entscheidung des Istanbuler Gerichts.
Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Jahr die Schließung der Organisation wegen „Verstößen gegen das Gesetz und die Moral“ gefordert. Die Gerichtsanhörungen zogen sich über ein Jahr hin. Die Aktivistinnen wiesen die Klage als politisch motiviert zurück. Sie erklärten, nie erfahren zu haben, gegen welches Gesetz sie angeblich verstoßen hätten.
„We Will Stop Femicide“ macht seit dem Jahr 2010 gegen die in der Türkei weit verbreitete, oftmals tödliche Gewalt gegen Frauen mobil. Seit ihrer scharfen Kritik an der Entscheidung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan im Jahr 2021, sein Land aus der Istanbuler Konvention zurückzuziehen, wurde die Plattform zunehmend zur Zielscheibe von Erdoğans konservativ-islamischer AKP.
Die Konvention verpflichtet ihre Mitgliedstaaten dazu, Frauen durch Gesetze vor Gewalt zu schützen und gegen Gewalttaten vorzugehen. Ankara erklärte hingegen, die Konvention fördere Homosexualität und bedrohe traditionelle Familienwerte.
Nach seiner Wiederwahl im Mai hatte Erdoğan angekündigt, er wolle die Beziehungen seines Landes mit seinen westlichen Verbündeten wieder verbessern. Unter anderem drängt die Türkei auf eine Wiederaufnahme der seit langem auf Eis liegenden EU-Beitrittsverhandlungen.
EU-Erweiterungskommissar Oliver Varhelyi machte bei seinem Türkei-Besuch vor einer Woche deutlich, dass Brüssel zuvor deutliche Fortschritte Ankaras in Fragen der „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ erwarte.
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