Frauenrechte in Pakistan: Keine Jungfräulichkeitstests mehr

Das Hohe Gericht in Lahore verbietet die umstrittene Untersuchung als illegal und verfassungswidrig. Besonders Vergewaltigungsopfer waren betroffen.

Junge Frau bei Protest nach Vergewaltigung einer Frau im September in Lahore

Proteste nach der Vergewaltigung einer Frau im September 2020 in Lahore Foto: Rana Sajid Hussain/imago

MUMBAI taz | „Es ist ein kleiner Erfolg im langen Kampf gegen Vergewaltigungen, aber ein wichtiger“, twitterte die pakistanische Journalistin Manal Faheem Khan. Sie reagierte damit auf eine Entscheidung des Obersten Gerichts der Stadt Lahore, das Überprüfungen der Jungfräulichkeit bei Frauen und Mädchen verboten hatte.

Diese umstrittene Praxis kam im Falle von Vergewaltigungen zum Einsatz. Bei der Untersuchung führte eine medizinische Fachkraft zwei Finger in die Vagina der Betroffenen ein, um zu prüfen, wie locker die Vaginalmuskulatur ist und ob das Hymen sich dehnen lässt. 


Das Hohe Gericht von Lahore erklärte den sogenannten „Zwei-Finger-Test“ nun für illegal und verfassungswidrig. Zudem hieß es im Urteil von Richterin Ayesha A. Malik, dass der Test „keinen forensischen Wert im Fall von sexueller Gewalt hat“ und „die persönliche Würde von weiblichen Opfern verletzt“. Zwei Petitionen waren im vergangenen März beim Gericht eingegangen. Eine von der Politikerin Shaista Malik (PML-N), die andere von einer Gruppe von Menschenrechtlern, Anwält:innen und Journalist:innen.


Das Urteil aus Lahore, das alle Formen von Jungfräulichkeitstests verbietet, gilt für die pakistanische Provinz Punjab und könnte als Präzedenzfall dienen. Ein ähnlicher Fall wird derzeit in der Provinz Sindh vor Gericht verhandelt. Forderungen zur Abschaffung gab es schon in der Vergangenheit, da sie die Verfolgung von Straftaten an Frauen erschwert.

Einvernehmlicher Sex

„Von der Registrierung der Anzeige durch die Polizei bis zur Verurteilung des Täters hat die Frage, ob der Charakter des Opfers als züchtig oder rein gilt, einen weitaus größeren Einfluss auf den Ausgang des Falles als die Art der erlittenen Verletzung“, erklärt die Anwältin Zainab Z. Malik. Die medizinische Praxis wurde zum Teil der Rechtsprechung. Bei Frauen mit sexueller Vorgeschichte wurde quasi angenommen, der Verkehr würde mit ihrem Einverständnis stattfinden und es handele sich daher nicht um eine Vergewaltigung.

Das Urteil aus Lahore macht aber deutlich, dass „das Sexualverhalten des Opfers völlig irrelevant ist“. Erst im Dezember hatte der pakistanische Präsident Arif Alvi ein neues Anti-Vergewaltigungs-Gesetz unterzeichnet, wonach Sexualstraftätern künftig härtere Strafen drohen. Die Dunkelziffer an Straftaten wird als hoch eingeschätzt. Gründe dafür sind lasche Strafverfolgung sowie gesellschaftliche Hürden, Vergewaltigungen anzuzeigen.

Auch andere ehemalige britische Kolonien, darunter Indien, Malaysia und Bangladesch, haben begonnen, „Zwei-Finger-Test“ rechtlich zu unterbinden. Im Nachbarland Indien hatte das Oberste Gericht in Gujarat die Tests im vergangenen Jahr als „veraltet und archaisch“ bezeichnet und angewiesen, sie sofort einzustellen. Verboten wurden sie allerdings bereits 2013. In Bangladesch folgte ein Verbot im April 2018.

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