■ Frauen in der Justiz: Ein aufhaltsamer Aufstieg
Die „Vision einer menschenfreundlicheren und sehenden Justitia“ verbindet Jutta Limbach, Deutschlands bekannteste Richterin, mit dem Einzug von Frauen in hohe und höchste Richterämter. Zu Recht?
Als erstes deutsches Land hatte Bayern Frauen 1912 die Zulassung zur juristischen Staatsprüfung gewährt. Der Umstand, daß Frauen „zu stark vom Gefühl regiert“ würden, verhinderte in Deutschland bis 1922 die Zulassung von Frauen zu den juristischen Berufen. Ihre innere Stabilität werde durch Menstruation, Schwangerschaft und Wechseljahre gefährdet. Außerdem könnten sie nicht autoritär genug auftreten, um die Würde des Richteramtes angemessen zu repräsentieren. Aus eben diesen und den üblichen anderen Gründen (Frauen an den Herd etc.) verbannten die Nationalsozialisten die Juristinnen schrittweise wieder aus ihren Berufen.
Seit Anfang der sechziger Jahre steigt der Anteil von Frauen in der Bundesrepublik in allen Sparten der Justiz unaufhaltsam an. Am stärksten gewachsen ist der Anteil der Jura- Studentinnen, der sich inzwischen tatsächlich bei fünfzig Prozent eingependelt hat. Der Anteil der neueingestellten Richterinnen und Staatsanwältinnen übersteigt gar teilweise die Absolventinnenquote beim zweiten Staatsexamen. Die Erklärung: Frauen mit Spitzennoten bewerben sich bevorzugt bei der Justiz, männliche Absolventen mit Prädikatsexamen ziehen dagegen Tätigkeiten außerhalb der Justizbehörden vor.
An den Sozialgerichten – wer hätte das gedacht – ist inzwischen der Anteil von Richterinnen mit dreißig Prozent am höchsten, an den Finanzgerichten mit zehn Prozent am niedrigsten. An den Obersten Gerichten ist die Luft für Frauen immer noch dünn.
Am Bundesverwaltungsgericht sind von siebzig RichterInnen drei weiblich, am Bundesarbeitsgericht von 34 zwei. Am fortschrittlichsten präsentiert sich auf Bundesebene das Verfassungsgericht mit einem Verhältnis von elf Männern zu fünf Frauen. uwi
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