Fluggastdaten in der EU: Europa sucht nach Sicherheit
Fluggastdaten sollen fünf Jahre lang festgehalten werden. Innenminister de Maizière ist dafür, Justizminister Maas skeptisch.
KARLSRUHE taz | Die Europäische Union plant eine Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten. Die entsprechenden Informationen – wer flog wann mit wem wohin und was aß er dabei – sollen fünf Jahre lang gespeichert werden, auch für innereuropäische Flüge. So sollen unter anderem die Reisewege von Tätern nachvollzogen werden.
Das bekräftigten die EU-Innenminister am Wochenende. Der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte das Vorhaben schon vor den Anschlägen von Paris unterstützt, hält aber eine fünfjährige Speicherung für zu lang. Justizminister Heiko Maas (SPD) hat sich noch nicht deutlich positioniert, aber Skepsis angedeutet.
Das Europäische Parlament hatte die Fluggastdatenspeicherung 2013 abgelehnt. Das Projekt dürfte auch rechtswidrig sein. Denn inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung für Telefon- und Internetdaten als unverhältnismäßig kassiert. Die Grundsätze dieses Urteils gelten auch für eine Flugdatenvorratsspeicherung.
Im November 2014 hat das Europäische Parlament ein Abkommen der EU mit Kanada über die Lieferung von Fluggastdaten gestoppt und dem EuGH vorgelegt. Auf dessen Urteil wollen die Abgeordneten warten, bevor sie dem Drängen der Innenminister nachgeben – das war jedenfalls die Position des Parlaments vor den Anschlägen.
Entwurf für Antiterrorgesetz
Bundesjustizminister Heiko Maaß wird in diesem Monat noch den Referentenentwurf für ein neues Antiterrorgesetz vorlegen. Dabei sollen Vorgaben aus einer Resolution des UN-Sicherheitsrats gegen „foreign fighters“ (ausländische Kämpfer) umgesetzt werden.
Künftig soll in Deutschland nicht nur die Ausbildung in einem Terrorlager strafbar sein, sondern schon der Versuch, dorthin oder in ein Kampfgebiet zu reisen. Außerdem soll die Finanzierung von Terrorstrukturen auch dann strafbar sein, wenn nur geringe Mittel gesammelt oder gespendet wurden. Bisher enthielt Paragraf 89a des Strafgesetzbuches die Schwelle, dass es um „nicht unerhebliche“ Mittel gehen muss.
Hans-Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, hat unterdessen die Geheimdienstzusammenarbeit mit den USA für “unverzichtbar“ erklärt, auch wenn man über die NSA-Methoden durchaus „kritisch sprechen“ könne.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestellerautor will in den Bundestag
Nukleare Drohungen
Angst ist ein lautes Gefühl