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Fluggastdaten-SpeicherungEU-Abgeordnete knicken ein

Bis zum Ende des Jahres soll es eine Richtlinie zur vorsorglichen Überwachung aller Passagiere geben. Das Parlament stimmt jetzt doch zu.

FREIBURG taz | Das Europäische Parlament hat seinen Widerstand gegen die geplante vorsorgliche Speicherung aller europäischen Fluggastdaten aufgegeben. In einer Resolution versprachen die Abgeordneten am Mittwochnachmittag, „bis Ende des Jahres“ auf die Verabschiedung einer entsprechenden EU-Richtlinie hinzuarbeiten.

Die Resolution wurde mit 532 Stimmen von Christ- und Sozialdemokraten sowie Liberalen getragen, während die 136 Gegenstimmen vor allem von Grünen und Linken kamen. Bisher hatte das Europäische Parlament eine Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten verhindert, nun ist die Mehrheit nach den Anschlägen von Paris eingeknickt – obwohl die Charlie-Hebdo-Attentäter kein Flugzeug benutzten.

Die Idee der Fluggastdatenspeicherung und der Auswertung stammt von den USA. Nach den Anschlägen von 2001, die mit entführten Flugzeugen durchgeführt wurden, forderten die USA von den europäischen Fluggesellschaften die Übermittlung der Fluggastdaten. Sie wollten Zugriff auf alle Daten, die die Passagiere im Reisebüro angegeben hatten. Im Falle der Weigerung drohten die USA mit dem Entzug der Landerechte. Deshalb gaben die Airlines nach.

Die EU reagierte damals empört und versuchte in einem Abkommen, den Umfang der Speicherung zu begrenzen. Das war aber schwierig, da die USA am längeren Hebel saßen. Nach einigen Jahren kippte aber die Diskussion.

42 Datensätze pro Fluggast

Die EU war nicht mehr empört, sondern wollte nun selbst die Fluggastdaten auswerten. Zunächst ging es nur um interkontinentale Strecken. Inzwischen wird aber auch über eine Überwachung des innereuropäischen Verkehrs diskutiert. 2007 legte die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für eine Richtlinie vor.

Nach dem aktuellen Vorschlag der Kommission sollen 42 Datensätze pro Fluggast gespeichert werden. Wer fliegt wann wohin, mit welchem Konto wird gezahlt, gab es Mitreisende oder besondere Essenswünsche? Die Daten sollen fünf Jahre lang gespeichert werden. So sollen zum einen nachträglich die Wege und Kontakte von Verdächtigen rekonstruiert werden können. Zum anderen sollen so aber auch verdächtige Reisemuster von bisher unbekannten Personen erst erkannt werden.

Das Europäische Parlament will, dass die Fluggastdaten künftig parallel mit der geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung verhandelt werden. Das Zugeständnis bei den Fluggastdaten soll also ausgerechnet dem seit Langem stockenden Großprojekt beim allgemeinen Datenschutz neuen Schwung verleihen.

Außerdem hat das Parlament die EU-Kommission aufgefordert, zu zeigen, wie die Fluggastdatenspeicherung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar ist. Dieser hat schließlich im letzten April die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekomdaten für nichtig erklärt.

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