Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern: Zurück ins Heim
Flüchtlinge sollen raus aus ihrer Wohnung und wieder in eine Gemeinschaftsunterkunft ziehen. Der Grund: Dort sind bezahlte Plätze frei.
Die Bildungseinrichtung Natura et Artes gGmBH in Schorssow in der Mecklenburgischen Schweiz zum Beispiel hatte zehn Wohnungen vermietet, in denen 29 Menschen wohnten, darunter auch Familien und ein Baby. „Die mussten gestern fast alle wegfahren mit dem Bus“, berichtet die Gesellschafterin Sonja Richter.
Untergebracht seien sie nun in Gemeinschaftsunterkünften mit Stockbetten in Groß Markow und Teterow. „Es wurde ihnen gesagt, es wäre dort sicherer“, berichtet Richter. Bitter sei der Fall eines jungen Mannes, der nach einem Praktikum bei ihrer kleinen Firma bereits einen befristeten Arbeitsvertrag erhielt. „Er hat für sich, seine Freundin und Baby hier eine Wohnung gemietet.“
12.000 Flüchtlinge in Wohnungen
Eine „Rolle rückwärts“ nennt die grüne Politikerin Silke Gajek das Vorgehen von CDU-Innenminister Lorenz Caffier. Denn weil es im vergangen Herbst an Gemeinschaftsunterkünften fehlte, brachten Mecklenburgs Kommunen die Menschen überwiegend in Wohnungen unter. Fast die Hälfte der insgesamt 22.700 Flüchtlingen im Land (12.000) wohnen in einer eigenen Wohnung. Viele begrüßen das: Die Geflüchteten genießen Privatsphäre, die Integrationschancen erhöhen sich.
Doch inzwischen hat das Land 27 Großunterkünfte fertig gestellt. Und in ihnen sind jetzt Plätze frei. Die Grüne Silke Gajek stellte deswegen eine Anfrage an das Ministerium: Wurden die Kommunen angewiesen, Wohnungen für Geflüchtete zu kündigen?
Das Ministerium mogelt sich um die Antwort. „Eine Anweisung gab es nicht“, sagt ein Ministeriumssprecher der taz. Die Mitarbeiter der zuständigen Abteilung hätten aber mit jeden Landkreis gesondert „erörtert“, dass die Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften „zu nutzen sind“. Das liege auch im Interesse des Steuerzahlers.
Wahlkampfzug?
Das Land müsse sonst fixe Kosten zahlen, unabhängig von der Belegung, und zusätzlich die Kosten für die Unterbringung in Wohnungen. Seien Familien bereits integriert, stehe der dezentralen Unterbringung nichts entgegen. Im Übrigen entspreche es dem Gesetz, Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens gemeinsam unterzubringen. Erst nach der Anerkennung als Flüchtling, so das Ministerium, solle eine dezentrale Unterbringung erfolgen.
Das sieht Silke Gajek anders. Dezentrale Unterbringung müsse Vorrang haben. „Auch Geflüchtete haben ein Recht auf Privatsphäre“. Vermieterin Richter berichtet, dass auch anerkannte Flüchtlinge umziehen müssen. Kurz vor der Wahl, sei das „wohl politisch zu sehen“.
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