Flüchtlinge in Deutschland: 437 Mal Geld für Rückkehr nach Syrien

Deutschland unterstützt syrische Geflüchtete finanziell, damit sie in ihr Heimatland zurückkehren. Dabei ist das nicht sicher.

Ein Junge rennt durch eine Gasse voller Asche

Kein sicheres Herkunftsland: Ein Junge trägt seinen Besitz durch eine Gasse in Syrien Foto: Reuters

BERLIN dpa | Deutsche Behörden haben im vergangenen Jahr nach vorläufigen Zahlen 437 Flüchtlinge finanziell bei der Rückkehr nach Syrien unterstützt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Regierung betont darin, gemäß dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 30. November 2018 werde weiterhin niemand gegen seinen Willen nach Syrien geschickt.

„Syrische Staatsangehörige werden zudem durch Bundesbehörden in keiner Weise zur freiwilligen Ausreise ermutigt. Die Refinanzierung der freiwilligen Ausreise erfolgt gleichwohl“, heißt es weiter. An dieser Praxis wolle die Regierung festhalten.

Die US-Fachzeitschrift „Foreign Policy“ hatte vor zwei Wochen über einen Palästinenser aus Syrien berichtet, der mit finanzieller Unterstützung Deutschlands nach Syrien zurückgekehrt sei, weil er seine Verlobte aus Syrien nicht zu sich nach Deutschland habe holen können. Voraussetzung für die sogenannte Familienzusammenführung ist, dass die Ehe vor der Flucht geschlossen wurde.

Dem auf Angaben von Angehörigen basierenden Bericht zufolge wurde er in Damaskus vom Geheimdienst einbestellt und tauchte nicht mehr auf. Ein zweiter Palästinenser sei an der libanesisch-syrischen Grenze verschwunden. Er sei auf dem Weg zu seiner Frau in Syrien gewesen. In diesem Fall sei die Familienzusammenführung an fehlenden Dokumenten gescheitert.

Entweder Trennung oder Krieg

Mit ihrer kaltherzigen Politik bringe die Regierung Flüchtlinge in eine verzweifelte Lage, sagte Jelpke. „Viele von ihnen stehen vor der Wahl, entweder auf weitere Jahre von ihren engsten Angehörigen getrennt zu bleiben oder zu ihren Familien in Krieg und Verfolgung zurückzukehren und dabei ihr Leben aufs Spiel zu setzen.“

Die Grünen-Abgeordnete Franziska Brantner forderte eine „ernsthafte Rückkehrberatung“ für jeden Flüchtling, der eine freiwillige Rückkehr nach Syrien plane. „Stellt sich heraus, dass jemand nur deshalb ein hohes Risiko eingeht, weil ein Verfahren zur Familienzusammenführung nicht vorangeht, sollte man sich das genauer ansehen“.

Der deutsche Staat habe hier eine gewisse „Fürsorgepflicht“. Die Bundesregierung müsse sich zudem dafür einsetzen, dass die Verfolgung von in Syrien begangenen Gräueltaten zum Schwerpunkt der nächsten Syrien-Zukunftskonferenz wird, die am 12. März in Brüssel beginnt.

Geld für Ausreise

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt eine freiwillige Rückkehr nach Syrien nicht. „Die derzeitige Lage in Syrien ist für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht förderlich“, teilte die Organisation auf Anfrage mit. Für die Zivilbevölkerung bestünden weiterhin erhebliche Risiken.

Seit Anfang 2019 ist eine finanzielle Förderung der freiwilligen Rückkehr auch für Menschen aus Eritrea, Libyen und dem Jemen möglich. Bislang sind nach offiziellen Angaben jedoch noch keine Anträge von Ausreisewilligen aus diesen Staaten eingegangen.

Aus Tunesien, Algerien und Marokko waren im vergangenen Jahr 367 Menschen freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt. Im Gegensatz zu Asylbewerbern aus Syrien erhalten Antragsteller aus den Maghreb-Staaten nur selten einen Schutzstatus in Deutschland.

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