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Ferienwohnungen nur noch mit NummerAirbnb beugt sich

Der Konzern will nur noch Anzeigen mit Registriernummer zulassen und feiert sich selbst dafür. Dabei ist dies seit langem bestehende Gesetzeslage.

Erik Peter

Aus Berlin

Erik Peter

Die Ferienwohnungsplattform Airbnb will ab März die für die Vermietung einer Wohnung an Tou­ris­t:in­nen geltende Genehmigungs- und Registriernummernpflicht umsetzen. Das kündigte Airbnb-Sprecherin Nadja Reusch am Montag bei einer Anhörung zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz im Stadtentwicklungsausschuss an. Für jedes Vermietungsangebot werde die Angabe der beim Bezirk zu beantragenden Registriernummer verpflichtend; bestehende Inserate ohne entsprechende Nummer würden deaktiviert, so Reusch.

Die Lobbyistin bezeichnete das Vorhaben als „wichtigen Schritt für mehr Transparenz und die Umsetzung von Wohnraumschutz“. In entsprechenden Werbeanzeigen bewirbt das Unternehmen die Maßnahme mit den Spruch: „Damit Berlin bleibt, wie es ist.“ Zugleich forderte Reusch das „aufwendige Genehmigungssystem“ durch ein Online-Registrierverfahren zu ersetzen. Als Vorbild gilt dem Konzern Hamburg, wo Ferienwohnungsvermieter dies online einfach anzeigen können.

Die Pflicht, bei einem Bezirksamt eine Registriernummer zu beantragen, hatte die Stadt Mitte 2018 eingeführt; seit 2021 gilt das auch für Ferienappartements in Gewerbeeinheiten. Entsprechend unwirsch reagierte Wohnungsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD): „Es ist schön, dass sie das im März nachholen, aber das kommt anderthalb Jahre zu spät.“ Entschieden widersprach er zudem dem Wunsch von Airbnb, das bisherige System zu ersetzen. Das Vermieten einer Wohnung zu touristischen Zwecken „braucht eine grundsätzliche Genehmigung“, so Gaebler; eine rein digitale Vergabe „ohne Prüfschritte ist ausgeschlossen“.

Streit gab es zudem über den Widerstand von Airbnb gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts von 2021, das die Plattform dazu verpflichtet, Daten von Ver­mie­te­r:in­nen bei einem Anfangsverdacht der Zweckentfremdung herauszugeben. Airbnb hat dagegen Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt. Gaebler: „Sie vertreten die Interessen Dritter gegenüber dem Land Berlin an einer Stelle, wo es nicht unbedingt ihrem Image nutzt.“

Gemischte Bilanz

Seit 2016 hat Berlin durch das Zweckentfremdungsverbot 20.000 Wohnungen wieder dem Mietmarkt zugeführt. In der gleichen Zeit wurden jedoch auch 2.000 Wohnungen abgerissen; womöglich liegt die Zahl sogar höher, wie Reiner Tietzsch vom Berliner Mieterverein sagte. Er schlug vor, ein auf Klimaschutzgründe gestütztes Abrissverbot in der Bauordnung zu verankern.

Die Verpflichtung für Ver­mie­te­r:in­nen, bei Abriss Ersatzwohnraum für 7,92 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung zu stellen, ist rechtlich umstritten. Daher gibt es in der Koalition Ambitionen, das Gesetz zu präzisieren und nachzuschärfen.

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