Fehlerkultur bei der Polizei: Polizei erfreut über mehr Beschwerden
Immer mehr Bürger*innen beklagen sich über die Polizeiarbeit. Dabei kennen viele der oft von Fehlverhalten Betroffenen die Beschwerdestelle nicht.
Foto: Marcus Brandt/dpa
1.338 Mal beschwerten sich Bürger*innen im vergangenen Jahr bei der Hamburger Polizei über dieselbe. Die beim Polizeipräsidium angesiedelte „Dienststelle Beschwerdemanagement und Disziplinarangelegenheiten“ soll ihre Jahresbilanz am kommenden Mittwoch der Bürgerschaft zur Kenntnis geben. Inhaltlich vorgestellt wird sie dort aber nicht, sondern voraussichtlich auf Antrag der Linksfraktion in den Innenausschuss überwiesen.
Dort wird die Polizei dann einen deutlichen Anstieg der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr melden müssen, nämlich um 22 Prozent. Polizei und Innenbehörde werten das aber positiv: Die Bekanntheit der Stelle sei gestiegen, ebenso das Vertrauen der Bürger*innen in das Beschwerdemanagement.
Die weitaus meisten Beschwerden, die 2025 bei der Dienststelle eingingen, wurden von der Polizei als unbegründet eingestuft. Zum Stichtag 2. Januar 2026 wurden nur 184 Fälle, also rund 14 Prozent, als berechtigt oder teilweise berechtigt klassifiziert. Als berechtigt versteht die Polizei eine Beschwerde nur, wenn im entsprechenden Fall „eindeutig ein belegtes polizeiliches Fehlverhalten vorliegt“.
Als unberechtigt gelten Fälle etwa, wenn „das polizeiliche Handeln zwar einwandfrei erfolgte, jedoch möglicherweise schwer nachvollziehbar ist“. In so einem Fall macht es sich die Beschwerdestelle zur Aufgabe, das Handeln der Polizei gegenüber dem/der Beschwerdeführer*in verständlich zu erklären.
Die Beschwerdestelle will nicht unabhängig sein
Die Beschwerdestelle war 2020 als Konsequenz aus den Ereignissen um den G20-Gipfel in Hamburg eingerichtet worden. Vor allem die Grünen hatten sich dafür starkgemacht und das Vorhaben im Koalitionsvertrag mit der SPD verankert. Aber weil es eben nicht unabhängig ist, sondern beim Polizeipräsidium angesiedelt, wurde das Projekt von Beginn an viel kritisiert und als zahnloser Tiger dargestellt. Auch eine Reform im März 2021 änderte daran nichts, sondern erschöpfte sich in einer Umstrukturierung der Verwaltung.
Internationale Menschenrechtsgremien empfehlen Deutschland seit Jahren die Einrichtung unabhängiger Polizei-Beschwerdestellen mit eigenen Ermittlungsbefugnissen, sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Die Hälfte der Bundesländer hat mittlerweile eine solche, beim jeweiligen Landesparlament angesiedelte Ombudsstelle oder Landespolizeibeauftragte. Allerdings fehlen ihnen meist eigene Ermittlungsbefugnisse, sodass sie de facto doch auf die Zuarbeit der Innenministerien angewiesen sind.
Die Beschwerdestelle der Hamburger Polizei ist von einer unabhängigen Stelle wie sie etwa Amnesty International oder das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert, meilenweit entfernt. Es ist auch nicht ihr Anspruch, sich daran zu orientieren.
Deniz Çelik, Linksfraktion
Die Leiterin der Dienststelle, Anke Opp, schreibt in der Einleitung des diesjährigen Berichts: „Das Beschwerdemanagement versteht sich als bedingungsloser Ansprechpartner bei offenen Fragestellungen der Bürgerinnen und Bürger zum Handeln der Polizei Hamburg.“ Der Linkenabgeordnete Deniz Çelik hatte die Stelle in einer Kleinen Anfrage 2022 als Marketingstelle der Polizei für die Polizei bezeichnet.
„Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass die Polizei ihre eigene Beschwerdestelle durch mehr Öffentlichkeitsarbeit bekannter macht, sondern dadurch, dass sie sich unabhängiger Kontrolle stellt“, kritisiert Çelik den diesjährigen Bericht gegenüber der taz. Die Linke fordert schon lange eine unabhängige Stelle mit eigenen Ermittlungsbefugnissen.
Çelik weist zudem darauf hin, dass vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte die Beschwerdestelle kaum kennen und nutzen. Die Polizei schreibt in ihrem Bericht, dass Migrant*innen in zweiter und dritter Generation das geringste Vertrauen in die Fehlerkultur der Polizei aufweisen. Gleichzeitig gab diese Gruppe besonders häufig an, Anlass für Beschwerden gegenüber der Polizei gehabt zu haben.
Sina Imhof, innenpolitische Sprecherin der Grünen, lobte die Arbeit der Beschwerdestelle zwar als Instrument der Bürgernähe und Zeichen, dass die Polizei bereit sei, aus ihren Fehlern zu lernen. Der Anstieg der Beschwerden habe wohl mit der höheren Bekanntheit der Stelle und der gestiegenen Bereitschaft, Fehler zu melden, zu tun.
„Aber eine gewachsene Unzufriedenheit kann nicht ausgeschlossen werden“, sagte Imhof der taz. Bei einer Befragung hatten nur 16 Prozent der Hamburger*innen angegeben, die Stelle zu kennen. Imhof fordert deshalb mehrsprachige und leicht auffindbare Informationen und eine gezielte Ansprache von Gruppen, bei denen die Stelle noch wenig bekannt ist.
28 Beschwerden wegen Rassismus
Inhaltlich ähneln die im vergangenen Jahr eingegangenen Beschwerden denen der vorherigen Jahre. Mehr als die Hälfte der Meldungen bezieht sich auf das Einsatzverhalten der Polizist*innen. Den zweitgrößten Posten macht die Kategorie „Sonstiges“ aus. Darunter fasst die Polizei Beschwerden wegen als unrechtmäßig empfundener Platzverweise, Identitätsfeststellungen oder Ingewahrsamnahmen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kategorie „Ermittlungen“, also etwa, wenn Bürger*innen meinen, dass Ermittlungen zu lange dauern oder einseitig geführt werden. Etwas mehr als jede sechste Beschwerde bezog sich auf den Bereich Verkehr.
28 Beschwerden gingen wegen Rassismus ein, sechs davon wegen Racial Profilings. Hinzu kamen 58 Meldungen wegen Diskriminierung. Dazu liefert der Bericht ein reales Beispiel: Ein Verkehrspolizist wollte einer Autofahrerin signalisieren, dass sie in einer Umleitungssituation weiterfahren sollte. Sie war stehen geblieben, was aus Sicht des Polizisten unnötig war.
„Der Beamte wollte die Autofahrerin durch einen Zuruf ermutigen“, steht in dem Bericht, und weiter: „Dabei nutzte er ein verniedlichendes Kosewort (‚Mäuschen‘).“ Dass das nicht gut ankam, sah der Verkehrspolizist hinterher ein. Die Dienststellenleitung entschuldigte sich schriftlich bei der Beschwerdeführerin.
Solche Sensibilisierungsgespräche, wie wohl auch im Fall des Mäuschen-Polizisten, sind die häufigste Konsequenz aus den Meldungen. 121 Mal suchte ein*e Dienststellenleiter*in ein solches Gespräch mit einem*r Mitarbeiter*in. In einzelnen Fällen wurden zusätzlich Fortbildungen angeordnet. 27 Fälle wurden ans Dezernat Interne Ermittlungen weitergereicht – das ebenfalls bei der Polizei angesiedelte Ermittlungsteam für potenziell straffällig gewordene Beamt*innen.
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