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EuGH zur VorratsdatenspeicherungEinfach peinlich

Gastkommentar von Julia Witte und Konstantin Macher

Es bleibt dabei: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sagt, die Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig.

Viele Daten, viel Vorrat? Nicht mit dem EuGH. Installation von Mobilfunkmasten für den 5G-Standard Foto: Frank Hoermann/Sven Simon/imago

Wenn wir aber nur ein bisschen Vorratsspeicherung machen? Oder wenn wir die Speicherdauer ein wenig verkürzen? Nein? Na gut, dann fragen wir eben nächste Woche noch mal …“

Wir können uns nur noch fremdschämen dafür, mit welcher Dreistigkeit die EU-Mitgliedstaaten dem Gerichtshof der Europäischen Union wieder und wieder die gleichen Fragen stellen. Gerade sind es Deutschland, Irland und Frankreich, die dafür gesorgt haben, dass die Vorratsdatenspeicherung (VDS) erneut verhandelt wird.

Dabei hat das europäische Gericht mehrfach klargemacht: Eine bedingungslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bür­ge­r:in­nen ist grundrechtswidrig. Die Botschaft des zuständigen Generalanwalts klingt deshalb unverhohlen gereizt: Die Antworten auf alle vorgelegten Fragen wurden schon gegeben oder sie können „unschwer abgeleitet werden“. Einfach peinlich.

Wir sind zuversichtlich, dass der EuGH auch dieses Mal bei seiner Position bleibt und damit die Vorratsdatenspeichung in Deutschland kippen wird.

Klage liegt schon in Karlsruhe

Sollte der Gerichtshof aber doch den Zermürbungsstrategien der Mitgliedstaaten nachgeben, dann werden wir weiter versuchen, die Vorratsdatenspeicherung auch auf anderen Ebenen anzugreifen: Eine Klage von Digitalcourage liegt schon vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wir werden keine Vorratsdatenspeicherung hinnehmen – weil sie zu Selbstzensur führt. Und weil sie Menschen dem Risiko des kriminellen Missbrauchs ihrer Daten aussetzt. Kurz: Weil sie nicht mit den Werten von Demokratien vereinbar sind.

Deshalb müssen wir jetzt genau hinsehen, was bei den Koalitionsverhandlungen passiert: Wenn die SPD weiter stur auf einer Vorratsdatenspeicherung besteht, blamiert sie ihre Partei und die deutsche Bundesregierung – spätestens, wenn Gerichte sie das nächste Mal in die gleichen Schranken weisen müssen. Stattdessen sollte sich die neue Bundesregierung darauf konzen­trieren, zukunftsorientierte Digitalpolitik zu gestalten – und zwar eine, die Respekt für unsere Grundrechte beweist.

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4 Kommentare

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  • Ein guter Kommentar, der zeigt, welche Grundrechte wirklich in Gefahr sind...

  • Gute Entscheidung! Der Datenhunger mancher Interessengruppen ist weitgehend irrational. Die können doch schon jetzt mit Daten überhaupt nicht sinnvoll umgehen (siehe Corona-Politik), wollen aber ständig immer noch mehr haben. Was soll das?

    • @Rainer B.:

      Bedanken wir uns beim “kleinen Professor“ - liebevoll anerkennender Spotttitel unter Kollegen - der die Grundentscheidung post Karlsruhe “Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ - ist im Recht Deutschlands das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.



      de.wikipedia.org/w...e_Selbstbestimmung



      Noch heute beißens im Innenministerium in die Tischkante ob dieser Entscheidung Karlsruhe mit exIM Ernst Benda & gebastelt von olle Heußner - 🐊🐊 - & der Graben - 😂🥳 -



      de.wikipedia.org/w...rmann_Heu%C3%9Fner



      “ Überliefert ist von ihm die Anekdote, dass er Vorschläge, das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts nach dem Deutschen Herbst mit einem Wassergraben gegen terroristische Anschläge zu schützen, mit den Worten „Aber dann auch mit Krokodilen.“ lächerlich machte.“

      kurz - „Der richtige zur rechten Zeit am richtigen Ort“ - both - Gut - daß es immer wieder solche 🍀sfälle gibt! Gelle

      • @Lowandorder:

        Sorry - …Selbstbestimmung“ - gebastelt hat.“ - ist zu ergänzen -