Erstes Urteil zu Haasenburg-Forderungen: Heimfirma soll im Prinzip entschädigt werden
Das Landgericht sieht Anspruch auf entgangenen Gewinn. 26 Millionen Euro für den Firmenverlust erhält die GmbH jedoch nicht.
Foto: Patrick Pleul/dpa
Das Landgericht Potsdam hat am Freitag ein erstes Urteil im Rechtsstreit zwischen der Haasenburg GmbH und dem Land Brandenburg verkündet. Demnach wird das Land zwar „dem Grunde nach“ verurteilt, die private Heimfirma die entgangenen Gewinne zu entschädigen. Wie viel das sein wird, werde erst später in einem „Schlussurteil“ festgelegt, teilt eine Gerichtssprecherin mit. Denn noch können beide Seiten Berufung einlegen.
Die Haasenburg GmbH betrieb bekanntlich drei Kinderheime in Jessern, Müncheberg und Neuendorf am See mit zuletzt 114 Plätzen und wurde Ende 2013 geschlossen, weil die Heimaufsicht des brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) das Kindeswohl nicht mehr gegeben sah. Vorangegangen waren die Vorlage eines Untersuchungsberichts und weitere Vorkommnisse.
Weil die private GmbH dagegen klagte und das Verwaltungsgericht Cottbus ihr im Jahr 2023, als schon etwas Gras über die Sache gewachsen war, Recht gab, verlangt sie viele Millionen Euro. Ihr Anwalt Jens Hennersdorf hatte erklärt, man wolle gar 26.327.391,13 Euro als Entschädigung für den Verlust des Firmenwerts. Diese Klage wies das Gericht am Freitag als „derzeit unbegründet“ ab. Aber Hennersdorf hatte alternativ die Erstattung des entgangenen Gewinns für die Jahre 2013 bis 2024 beantragt und diese Klage hat nun „dem Grunde nach“ Erfolg. Hennersdorf forderte pro Jahr rund eine Million Euro– so viel, wie die GmbH im Jahr 2012 erwirtschaftete – und ergänzt um eine jährliche Steigerung auf 15.017.597,61 Euro.
Im Brandenburger Jugendministerium konzentrierte man sich am Freitag darauf, das Positive zu sehen. Denn immerhin seien in dem Grundurteil schon mal rund elf Millionen der rund 26 Millionen Euro geforderten Schadenersatz – also 40 Prozent – „abgewiesen“, heißt es in einer Stellungnahme des MBJS. Erst in einem weiteren Verfahren – gegebenenfalls unter ergänzender Beweisaufnahme – werde entschieden „ob und in welcher Höhe der Haasenburg GmbH tatsächlich ein finanzieller Ausgleich zusteht“, so das MBJS.
Tatsächlich hatte auch das Landgericht bereits am 4. März bei der mündlichen Verhandlung Zweifel geäußert, ob die Firma wirklich die Gewinne von 2012 einfach in die Zukunft hochrechnen könnte, um ihren Gewinnausfall zu berechnen. Hatte sie doch schon 2013 einen erheblichen Fehlbetrag, als die Belegung der Heime in Folge bekannt gewordener Kritik zurückging. Hier gilt es noch zu klären, welcher Schaden nicht auch eingetreten wäre, hätte die Behörde anders gehandelt.
War das Handeln des Ministeriums vertretbar?
Das MBJS will nun prüfen, ob es Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegt. Im Kern geht es um die Frage, ob das Ministerium schuldhaft rechtswidrig handelte oder ob sein Handeln aus damaliger Sicht nicht auch vertretbar war? Zur Erinnerung: Die damalige Jugendministerin Martina Münch (SPD) sprach im November 2013 nach Lektüre des Untersuchungsberichts von drangsalierenden Erziehungsmethoden und erklärte das Heim für „nicht reformierbar“. Die Verwaltungsrichter urteilten zehn Jahre später, das Ministerium hätte es statt des harten Schritts der Schließung mit weiteren Auflagen versuchen müssen. Das sahen allerdings zehn Jahre zuvor im Eilverfahren sowohl das Verwaltungsgericht Cottbus als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anders. Sie entschieden, dass es in Abwägung der Schutzgüter Kindeswohl und Betreiberinteresse richtig sei, die Heime geschlossen zu halten.
Das Landgericht Potsdam geht laut Sprecherin Viktoria-Sophie Eberlein nun von einer „schuldhaften Amtspflichtverletzung des Landes“ aus. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung spielte eine zentrale Rolle, dass die Haasenburg ihren Geschäftsführer austauschte, kurz bevor jener folgenreiche Untersuchungsbericht veröffentlicht wurde. Der neue Geschäftsführer bat nach Ankündigung der Schließung noch einmal um ein Gespräch im Ministerium, was ihm verwehrt wurde. Daran machte der Richter den Vorsatz des rechtswidrigen Handelns fest. Denn mit dem Gesprächsangebot hätte sich die Firma willig gezeigt, ihr Konzept zu ändern und eventuelle Kindeswohlgefährdungen abzustellen.
Das MBJS vertreten durch Anwalt Thomas Jürgens hatte bei der Verhandlung am 4. März beantragt, noch einmal einen Schriftsatz nachreichen zu dürfen. Denn im Ministerium gab es offenbar Hinweise darauf, dass dieser neue Geschäftsführer schon früher für die Einrichtungen tätig war und kein Kritiker der damaligen Konzeption sei. Dieses Wissen im Ministerium spricht nach dessen Argumentation der Verteidigung gegen ein schuldhaftes Handeln, wenn die Beamten auf einen Gesprächstermin verzichteten.
Nach taz-Informationen regte die Verteidigung an, wieder in die mündliche Verhandlung einzutreten und den Vorsitzenden der Untersuchungskommission als Zeugen zu hören. Beides passierte nun nicht. Doch theoretisch ist es möglich, dass dies vor dem Oberlandesgericht noch mal zur Sprache kommt und die Schuldfrage neu gewertet wird. Sollte das MBJS in Berufung gehen, würde vermutlich im Frühjahr dort verhandelt und bald darauf der Ausgang dieses Verfahrens feststehen. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits habe der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen für das Jugendministerium „oberste Priorität“, teilt das MBJS noch mit und verweist auf diverse Maßnahmen, die infolge des Haasenburg-Falls ergriffen wurden, darunter die Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis.
Derweil mahnt das Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung (AgU) in Hamburg, dass die Schließung der Haasenburg-Heime viel zu spät erfolgte. Dass dieses privatwirtschaftliche Unternehmen nun die Chuzpe hat, vom Land mehrere Millionen für entgangene Profite zu fordern, sei „schwer erträglich“. Es sei ein Problem der marktförmigen Ausgestaltung der Jugendhilfe, dass solche Gewinne überhaupt möglich sind.
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