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Erster Prozess gegen G20-DemonstrantNiederländer zu Haft verurteilt

Der 21-Jährige hatte einen G20-Polizisten in Hamburg mit zwei Bierflaschen attackiert. Das Urteil lautet zwei Jahre und sieben Monate Gefängnis.

Der Niederländer Peike S. kurz vor der Verhandlung Foto: dpa

Hamburg taz | Der Zuschauerbereich im größten Saal des Hamburger Strafjustizgebäudes ist bis auf den letzten Platz besetzt. Vor Gericht steht der erste Angeklagte, der sich wegen der Ausschreitungen im Rahmen der G20-Proteste verantworten muss. Als Peike S. in den Gerichtssaal geführt wird, hat er die Kapuze vor das Gesicht gezogen, alle Kameras sind auf ihn gerichtet. Als er neben seiner Verteidigerin am Platz angekommen ist und die FotografInnen den Saal verlassen haben, nimmt der 21-Jährige die Kapuze ab und dreht sich zu den rund 70 ZuschauerInnen um. Er lächelt, winkt ihnen zu und berührt kurz mit der Faust seine Brust über dem Herzen. Die Zuschauer applaudieren.

Das Urteil wird drakonisch ausfallen. Am späten Nachmittag verkündet das Gericht, dass S. für zwei Jahre und sieben Monaten in Haft muss – deutlich mehr, als es die Staatsanwältin verlangt hatte.

Dem 21-jährigen Niederländer wird fast alles vorgeworfen, was es im Repertoire der Staatsanwaltschaft für Verfahren nach Demonstrationen so gibt: schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand und tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Seit dem 7. Juli sitzt er in Hamburg in Untersuchungshaft.

S. wurde am Vorabend des G20-Gipfels festgenommen, an dem die autonome „Welcome to Hell“-Demonstration stattfand, die – noch bevor sie in Gang kommen konnte – von der Polizei zerschlagen wurde. Die verhinderten DemonstrationsteilnehmerInnen fanden sich in spontanen Demozügen zusammen und zogen in Richtung des Schanzenviertels. Immer wieder kam es zu Konfrontationen zwischen PolizistInnen und DemonstrantInnen, es flogen Flaschen und Böller, die Polizei setzte Schlagstöcke, Pfefferspray und Wasserwerfer ein.

Embryonalhaltung gegen Festnahme

Aus dieser Menge heraus soll Peike S. kurz vor Mitternacht zwei leere Bierflaschen auf einen Berliner Polizisten geworfen haben. Die erste habe diesen am Helm, die zweite am Bein getroffen, sagte der Polizist aus, der in dem Prozess einer der beiden Zeugen ist. Er habe einen kurzen Schmerz am Nacken verspürt, der allerdings wenige Minuten später wieder verschwunden war. Der Polizist dreht sich nach seiner Aussage um und habe S. gesehen, wie er gerade die zweite Flasche geworfen habe, die den Beamten am Schienbeinschützer traf. Der Beamte rannte daraufhin auf S. zu, der – so die Schilderung beider Beamter – zu diesem Zeitpunkt schon am Boden lag. Er sei wohl selbst verschuldet hingefallen, sagten die Beamten aus, als er nach einem Polizisten habe treten wollen.

Um sich gegen die Festnahme zu wehren, habe S. die Embryonalhaltung eingenommen, sprich: sich ganz klein gemacht und die Arme und Beine vor den Körper gezogen, um sich zu schützen.

„Erziehungseffekt noch nie funktioniert“

Man könne aus den gesamten Umständen eine erhebliche kriminelle Energie feststellen, sagte die Staatsanwältin und forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung. Man müsse auch die schweren Ausschreitungen und „bürgerkriegsähnlichen Zustände“ in das Urteil einfließen lassen, die Hamburg in den folgenden Tagen der Gipfelproteste ereilt hätten. Zwar räumte die Staatsanwältin ein, dass man niemandem die Taten von anderen zur Last legen könnte. Aber S.’ Tat habe dazu beigetragen, das gesamte Klima zu verschärfen, somit sei er für die schweren Ausschreitungen am Freitagabend und -morgen mitverantwortlich, obwohl er zu dem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft saß. Hier gelte es auch, einen generalpräventiven Aspekt zu bedenken – das heißt, ein Exempel zu statuieren, um Nachahmer vor ähnlichen Taten zu warnen.

S.’ Verteidigerin Verina Speckin merkte in ihrem Plädoyer an, dass ein solcher Erziehungseffekt gegenüber der Allgemeinheit noch nie funktioniert habe.

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50 Kommentare

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  • "Der 21-Jährige hatte einen G20-Polizisten in Hamburg mit zwei Bierflaschen attackiert"

     

    Liebe taz,- das wurde in der Hauptverhandlung beim besten Willen nicht nachgewiesen. Im Gegenteil.

    aber es scheint ja viel wichtiger zu sein, wie der Beklagte zu Beginn der Hauptverhandlung seine Unterstützer_innen und seine Eltern begrüßt hat.

     

    Man hat sich ja schon daran gewöhnt, dass sich auch der Volksmob hier in den Kommentarspalten zu Wort meldet und hier z.B. von einem "erfreulichen Urteil" spricht.

     

    Dass die "taz" aber dermaßen flach auf dem Niveau der "Bunten" berichtet und in der derzeitig künstlich aufgeheizten Stimmung die Bedeutung eines solchen Urteils -sowie der "frischen" Gesetzesverschärfung- für das Versammlungsrecht verschweigt oder übersieht, ist erschreckend.

  • Bierflasche geworfen, zwei Jahre und sieben Monate Gefängnis. Ein anderer Demonstrant wurde von der Polizei gefasst und hatte in seinem Rucksack, Reizgas, eine Taucherbrille, sieben Faschingsfeuerwerkskörper, einen schwarzen Polli und eine schwarze Hose sowie zwei Murmeln und eine kleine Tüte umhüllte Erdnuss-Schokolinsen dabei. Er wurde dafür zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

     

    Wer jetzt noch in unserem Land mit erhobenem Zeigefinger auf die Justiz bzw. Erdogan in der Türkei zeigt, dem sei mit dem Volksmund gesagt: „Erst vor der eigenen Tür den Dreck weg kehren“

  • Wer hat denn am Fischmarkt "eskaliert"? Ne ne, die Krankenwagen sind ausschließlich für die Demonstranten gefahren! Wahrscheinlich wäre die Demo gar nicht losgelaufen, wenn die Polizei nicht Angst vor ihrer eigenen "Stärke" bekommen hätte. Ich habe nicht alle gesehen, aber die die da lagen sahen wirklich übel aus. Wasserschlacht ok, aber bei den Schlageisen reicht ein Hieb für eine lebensgefährliche Verletzung. Drei Monate auf Bewährung Maximum!! Oder wie es Deutschlands Kapitalistengöre Alice so schön verpackt, damit es auch jeder im abgehängten Ghetto versteht: Fred, Walter und Maria wollen die Scharia.

  • Es scheint ja als gäbe es keine Beweise oder wie seh ich das?

  • Der Richter heißt übrigens Johann Krieten.

    • @Linksman:

      Ich nehme mal an bei einem Freispruch würde der Name des Richters von Ihnen nicht genannt?

      • @FermentierterFisch:

        Der wird in anderen, seriösen Medien auch genannt...

    • @Linksman:

      Ok, scheint ein Arsch zu sein, aber sollen wir ihm deswegen jetzt in seinen Briefkasten scheissen?

    • @Linksman:

      Ja, und?

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @rero:

        Merken. Der wird bald Innensenator. In Hamburg mag man faschistoides Handeln.

  • Früher galt es als Mordversuch, wenn die geworfene Flasche mit brennbarer Flüssigkeit gefüllt (2 Drittel Heizöl, 1 Drittel Benzin, soll eine brauchbare Mischung gewesen sein) und einem angezündeten "Docht" in Form eines Textilstreifens o. ä. bestückt war.

     

    Heute reichen schon leere Flaschen. Demnächst vielleicht auch welche aus PET statt Glas?

     

    Früher brauchte es wenigstens einen Augenzeugen, der die Tat eindeutig beobachtet hat, um jemanden schwer zu belasten.

     

    Heute reicht es, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein, auszurutschen und am Boden zu liegen. Und wer eine Flasche wirft, der hat sicherlich auch vorher schon mal geworfen. Stringente Logik.

     

    "Falls man zu Boden fällt, schützt die Embryonalstellung vor weiteren, vor allem inneren, Verletzungen" lehrt noch jedes Selbstverteidigungstraining. Wer hätte gedacht, dass diese seit dem Urteil als "tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte" und "aktive Widersetzung einer Festnahme" durchgehen kann?

     

    Absurder ist da nur noch der Verweis, mit seinen Handlungen habe der Angeklagte zur "Verschärfung der Situation" beigetragen. Brennende Barrikaden, brennende Autos, fliegende Pflastersteine und Gehwegplatten, aus der Verankerung gerissene Straßenschilder, die als Rammen gegen Schaufenster benutzt werden, aufgebrochene, verwüstete und geplünderte Läden, niedrig über den Häuserdächern kreisende Hubschrauber im Minutentakt, Räumpanzer der Bundeswehr und Bullenwannen, die Demonstranten überfahren, Wasserwerfer, die alles ausser den Barrikaden treffen, in Nebelschwaden aus Tränen- und Reizgas gehüllte Strassenzüge, Beamte in Zivil, die mit gezogener entsicherter Waffe in die Menge zielen und "Warnschüsse" abgeben, Beamte im Vollpanzer, die mit gezogenen Maschinenpistolen Häuser stürmen und Wohnungstüren aufschiessen, Beamte die offensichtlich überfordert auf alles in ihrer Umgebung einprügeln, Demonstranten, Schaulustige, Journalisten... aber ohne die beiden leeren Flaschen wäre alles ganz anders gekommen, klar

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Mal sehen, wann der erste Polizeibeamte verurteilt wird. Ach nein, das geht ja nicht ...

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Furchtbare Juristen haben eine lange Tradition in Deutschland. Erfreulich ist das allerdings nicht.

  • Warum, liebe taz, ist hier die Nationalität des Angeklagten in der Berichterstattung von Bedeutung?

  • Ein erfreuliches Urteil. Eine Strafe hat u.a. auch generalpräventive Zwecke. Und es erscheint dringend angezeigt, deutlich zu machen, dass es sich bei Gewaltaktionen dieser Art um keine Kavaliersdelikte handelt.

    • @verflixt:

      Was soll der Unsinn?

      Hoffentlich ergreift bei Menschen mit dieser Ansicht auch mal jemand solche "generalpräventiven" Maßnahmen. So ein bißchen Knast hat ja noch nie geschadet, oder? Pfui...

       

      (und nein, das ist nicht ganz so gemeint, wie geschrieben... ich bin generell gegen Knäste, nur nochmal zur Sicherheit...)

      • 9G
        95823 (Profil gelöscht)
        @Neinjetztnicht:

        "generell gegen Knäste"? und was willst du mit einem Vergewaltiger anfangen, oder jemandem der mehrere Menschen auf dem Gewissen hat?

        Ich denke nicht das Bewährung da etwas hilft.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Rot-Grün in Hamburg auf dem Weg in den Polizeitstaat; Presse-, Meinungs- und Versammlungfsfreiheit ausgeschaltet; und nun noch eine geifernde Unrechtsjustiz. Lebenswert war früher.

    • @60440 (Profil gelöscht):

      Sie haben völlig recht, nicht mal mehr Flaschen darf man PolizeibeamtInnen an den Kopf werfen. Wie soll man da noch seine politische Meinung kundtun?

      Die SPD hat die Bild-Zeitung übernommen und die Taz-Redakteure sind alle inhaftiert.

      • @rero:

        Entschuldigung aber wenn eine friedliche Demonstration zusammenprügeln lässt und Wenn die Polizei Sanitäter angreift um die Versorgung von Verletzten zu unterbindender braucht sich nicht wundern wenn als Reaktion Flaschen fliegen.

        Für mich ist das dicht an der Grenze zu Notwehr.

        Es muss möglich sein sich zu versammeln um seine Meinung zu äußern, das war es an G20 nur noch sehr bedingt und das nicht aus Sicherheitsgründen sondern aus politischen Gründen.

        Wäre das in der Türkeit, Venezuela oder sonst wo passiert wäre die Empörung groß gewesen

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @rero:

        Informieren Sie sich mal über die grassierende Polizeigewalt, die, wie üblich, straffrei bleibt.

         

        ZB. hier:

        http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Verfolgung-der-G-20-Taeter-Polizei-verstrickt-sich-in-Widersprueche,gzwanzig268.html

        http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Polizeiuebergriff-bei-G20-Ein-verhaengnisvoller-Abend,gzwanzig258.html

         

        Die meisten verletzten Beamte haben übrigens das Pfefferspry der Kollegen eingeatmet.

         

        Die verletzten Bürger zählte übrigens niemand. Warum auch ?

        • @60440 (Profil gelöscht):

          Ihre Links im zweiten Beitrag sind der beste Beweis, dass Ihr erster Beitrag nicht stimmt. NDR als öffentlich-rechtlicher Fernsehsender berichtet über Polizeigewalt.

           

          Scheint es irgendwie ja doch noch Presse- + Meinungsfreiheit zu geben.

           

          Schön, dass Sie einräumen, dass Sie sich in Ihrem ersten Beitrag eine kleine rhetorische Überspitzung geleistet haben.

           

          Übrigens denke ich auch, dass das Strafmaß übertrieben ist.

          • 6G
            60440 (Profil gelöscht)
            @rero:

            Das mit dem Entzug der Presseakkreditierungen haben Sie mitbekommen oder ? Systematische Behinderungen bei der Berichterstattung auch ? Rügen seitens der Pressevertreter ? Und wenn Demonstanten, die herumstehen, von einer wilden Polizistenmeute einfach niedergeprügelt werden oder ganze Demontsrationszüge aufgelöst werden, weil ein paar Hanseln vermummt waren ? Wie nennen Sie das ? Ich nenne das sytematische Unterdrückung von Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

            Und weil es unter Erdogan noch ein paar Zeitungen gibt, die ungehindert berichten, stimmen Sie mir sicher zu, dass auch dort keine Pressefreiheit herrscht, gell ?

            Ich sag mal: Wehret den Anfängen !!!

             

            PS: Lügenscholz und seine ekelhaften Kumpane werden den ganzen schlimmen Sumpf sicher so sauber nämlich gar nicht aufklären, daß liebenswerte aber eben auch willfährige staatgläubige Bürger wie Sie, sich weiterhin beruhigt zurücklehnen können.

             

            Übrigens: Warum gibts eigentlich keinen Untersuchungsausschuss, von Rücktritten für die unfähigen Politiker mal ganz zu schweigen ?

             

            Und was das Strafmass angeht: Das ist nicht nur zu hoch, die gesamte Begründung im Urteil trieft vor freislerschem Geifer, obs der arme Wurm überhaupt gewesen ist, steht dabei nicht mal fest.

            Egal. Allet tutti paletti in HH !

  • 3G
    38057 (Profil gelöscht)

    Wäre das Gleiche Strafmin Venuzuela passiert hätten dieselben Leute, die den Niederländer jetzt verurteilt haben, wahrscheinlich von politischer Justiz und einem politischen Gefangenen gesprochen.

    Wann wird der Polizeieinsatzleiter verurteilt, weil er dazu beigetragen hat, das Klima zu verschärfen?

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @38057 (Profil gelöscht):

      Wer saß vorgestern kackfrech bei Anne Will und laberte über soziale Gerechtigkeit ? Genau, der Mann, der alles verbockte, der stetig lügt und an seinem Sessel klebt: Olli "The Scholli" !

      Der den Wahnsinn (genannt G2o-Gipfel) exekutierende Einsatzleiter hat da nix zu befürchten ...

  • 7G
    74450 (Profil gelöscht)

    Ein Niederländer, der in einem Schauprozess zur Erziehung des deutschen Volkes vorgeführt wird...

     

    Irgendwo schon mal gehört. Woher kenne ich das?

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Im Namen des deutschen Volkes !

    Der Angeklagte wird wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen schweren Landfriedendsbruchs zum Tode verurteilt. Seine bürgerlichen Ehrenrechte werden ihm auf Lebenszeit aberkannt. Die Kosten des Verfahrens werden ihm auferlegt."

     

    Roland Freisler, Präsident am Volksgerichtshof.

  • Puh. Hätter er mal jemanden vergewaltigt oder bei nem illegalen Rennen überfahren. Da wäre er günstiger davon gekommen

    • 3G
      39167 (Profil gelöscht)
      @Mantis Toboggan:

      Ja sicher, wäre er das.

      Es hätte ja keine Beamten getroffen, sondern nur Frauen, Fussgänger oder autofahrende Rentner.

  • 3G
    33293 (Profil gelöscht)

    wow, Türkei, Russland, wo leben wir? Klar, Bierflaschen-werfen ist nicht diplomatisch, richtig mies kann man sagen (kann er aber gut, wenn zwei getroffen haben), aber zwei Jahre und sieben Monate, das ist schlicht krank!

    • @33293 (Profil gelöscht):

      Genau so leben wir. Proteste werden gewaltsam unterdrückt und die die sich wehren werden eingeknastet. Fass nen Bullen mal falsch an aus einer Gruppe heraus und du hast deine 6 Monate schon im Tütchen... Für nichts...

      • 8G
        83379 (Profil gelöscht)
        @Neinjetztnicht:

        Auch eine Republik muss ihre Feinde bekämpfen, Proteste werden nicht gewaltsam unterdrückt, war schon auf verschiedenen Demonstrationen gab nie Probleme. Habe aber auch keine Flaschen auf Polizisten zu werfen, was mindestens versuchte schwere Körperverletzung ist.

        • @83379 (Profil gelöscht):

          Ach nein? Wie kann es denn sein das zu G20 Demonstrationen angegriffen wurden um sie zu verhindern? Das Sanitäter zusammen geschlagen werden weil sie Linken helfen wollen?

          Jeder muss sich versammeln können um seine Meinung zu sagen ohne Angst zu haben dafür geschlagen zu werden oder im Gefängnis zu landen!

           

          Und wer jetzt vom Gewaltmonopol des Staates redet beim dem kann man nur festhalten das die Demokratie als Ideologie niemals in den Köpfen der Leute angekommen ist.

        • @83379 (Profil gelöscht):

          "...Proteste werden nicht gewaltsam unterdrückt..."

          Lächerlich... https://g20-doku.org/

           

          Ich weiß ja nicht auf was für Demos Sie gehen und wo, aber ich erlebe mindestens bei jeder zweiten irgendwelche Scheiße und dafür müssen keine Flaschen fliegen...

      • @Neinjetztnicht:

        Dies nennt man Gewaltmonopol des Staates. Nie was davon gehört ?

        • 6G
          60440 (Profil gelöscht)
          @Nikolai Nikitin:

          Gewaltmonopol ? Das heisst Knüppel-aus-dem-Sack-Monopol. Und das liegt bekanntlich ganz allein beim Staat ...

        • @Nikolai Nikitin:

          Das Monopol ist nur geborgt. Denn "Alle Gewalt geht vom Volke aus" - nicht von der "Volkspolizei" bzw. "Schutzstaffel", oder wer sich alles zu deren Nachfolge berufen fühlt. Und bei Mißbrauch, z.B. durch unverhältnismäßige Anwendung, kann und wird dieses Monopol wenigstens partiell zurückzufordern sein.

           

          Polizei und Justiz in Hamburg sind schon seit Gründung der BRD nur bedingt zu trauen, dort ist der Mantel des Schweigens scheinbar besonders dick und schallschluckend, war die personelle Kontinuität der vorausgegangenen eineinhalb Jahrzehnte extrem stringent, wähnt man sich allem Anschein nach auch heute noch in ungebrochenen Traditionen, die bis in die Weimarer Zeit zurückreichen. Mindestens.

          • @cursed with a brain:

            2Das Monopol ist nur geborgt. Denn "Alle Gewalt geht vom Volke aus" - nicht von der "Volkspolizei" bzw. "Schutzstaffel"22

             

            Au Backe, da biegt sich einer wieder das Grundgesetz passend. Der Artikel 20, Abs 2 lautet:

            "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." (Also nicht alle Gewalt, das ist, wie Sie zugeben müssen, ein kleiner Unterschied.

            Es geht weiter: "Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Sie würden die dort genannte vollziehende Gewalt vermutlich als Volkspolizei bezeichnen.

            • @Eichet:

              Ist doch völlig uninteressant ober der Bulle der Menschen verprügelt jetzt zum "Volk" gehört oder nicht. Es werden Menschen im Namen des Staates verprügelt um Proteste zu unterbinden... Punkt! Wie mensch sich das schönreden kann, verstehe ich nicht...

        • @Nikolai Nikitin:

          Doch, und ich lehne das ab...

          • @Neinjetztnicht:

            Wenn Sie das ablehnen, dürfen Sie sich auch nicht wundern, wenn Ihnen ein rechter oder linker Extremist eine auf die Birne knallt...

            • @Karl Bauer15:

              Warum sollte mir ein "linker Extremist" einen auf "die Birne knallen"?

              Und wenn Faschos das machen, heul ich bestimmt nicht rum und ruf die Bullen... da bin dann am Ende auch wieder ich der gearschte...

            • @Karl Bauer15:

              Wenn der Extremist dabei eine Uniform trägt, fühlt es sich auch nicht besser an.

               

              Und der Extremist, der mich danach für zwei Jahre in den Bau steckt, weil ich es gewagt habe dem Schergen anschliessend seine Schuhe vollzubluten, also über den wundere ich mich schon lange nicht mehr...

  • "Man müsse auch die schweren Ausschreitungen und „bürgerkriegsähnlichen Zustände“ in das Urteil einfließen lassen"

     

    Hätte man tun können, was meines Erachtens eine Strafmilderung bedeuten müsste.

     

    Hier meinen sie es aber genau umgekehrt.

    Und nicht nur das...

     

    "Hier gelte es auch, einen generalpräventiven Aspekt zu bedenken – das heißt, ein Exempel zu statuieren, um Nachahmer vor ähnlichen Taten zu warnen."

    Das ist zwar kein Zitat aber klingt nach einer recht nahen Wiedergabe einer Aussage aus der Urteilsbegründung.

     

    Das finde ich schockierend. Nicht, dass es ihnen darum ginge, das hätte ich erwartet.

     

    Aber auch hätte ich erwartet, dass sie das nicht offen zugeben würden, sondern nur eine insgeheime Motivation darstellt.

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @Existencielle:

      Manche nennen es "Generalprävention", andere "gesundes Volksempfinden."

      Auf jeden Fall muss Hoeness ne Menge Millionen steuerbetrügen um auf ein solche Strafmass zu kommen ...

  • Da hat wohl jemand den falschen Anwalt gehabt. Eine Szene-Anwältin spezialisiert auf Demo-Krawalle ist wohl die falsche Message für das Gericht gewesen.

    • @Mikki:

      Verina Speckin ist keine "Szene-Anwältin".

       

      Es ist halt einer der Fälle, in denenen es völlig egal ist, ob ein Anwalt dabei ist oder nicht.

  • Richter Krieten = Schill im neuen Gewand.

    Zwei Flaschenwürfe, die den gleichen Polizisten treffen ist kaum möglich.

    Embryonenhaltung als Widerstand entspricht Krietens grotesken Vorstellung von law and order.

    • @balaban:

      Dann hat der arme Richter ja ne schlechte Prognose als Koksabhängiger in Brasilien...

      • @Mikki:

        Die Huren nicht zu vergessen. Was dem Islamist seine 72 Jungfrauen im Himmelreich, sind Hamburger (Scharf-)Richtern anscheinend ihre 72 Prostituierten im Hier und Jetzt.

         

        Zahlen tuts ja die öffentliche Hand.