Erfolgreiche Klage gegen AfD-Ausschluss: Sayn-Wittgenstein ist wieder da
Doris von Sayn-Wittgenstein wurde wegen ihrer Nähe zu rechtsextremen Kreisen aus der AfD ausgeschlossen. Dagegen hat sie erfolgreich geklagt.
![Die ehemaligen AfD-Abgeordneten Frank Brodehl und Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein sitzen im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die ehemaligen AfD-Abgeordneten Frank Brodehl und Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein sitzen im Schleswig-Holsteinischen Landtag.](https://taz.de/picture/4816148/14/223636051-1--1.jpeg)
Am Donnerstag vergangener Woche gab das Landgericht der Klage von Sayn-Wittgenstein statt. Das Bundesschiedsgericht der AfD habe den Ausschluss wegen parteischädigenden Verhaltens nicht satzungskonform vollzogen. Die Politikerin, die dem aufgelösten rechtsextremen „Flügel“ um Thüringens Landtagsfraktionsvorsitzenden Björn Höcke nahesteht, hatte bemängelt, dass etwa keine mündliche Verhandlung erfolgt war. Das AfD-Bundesschiedsgericht hatte Sayn-Wittgenstein 2019 aus der Partei ausgeschlossen, nachdem das schleswig-holsteinische AfD-Landesschiedsgericht den Ausschluss zunächst abgelehnt hatte.
Ein Anlass war, dass die AfD-Politikerin im Jahr 2014 laut Recherchen der Welt für die Mitgliedschaft in dem vom thüringischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Verein „Gedächtnisstätte e. V.“ geworben hatte. Den Verein haben Holocaust-Leugner*innen mitgegründet wie die mehrfach verurteilte Ursula Haverbeck. Ein paar Tage später berichtete die taz, dass Sayn-Wittgenstein E-Mails versendet hatte, die offenbaren, dass Ihre Vernetzung von Freunden der Waffen-SS über Verfechter*innen einer „Reichsideologie“ bis zum internationalen Rechtsextremismus reicht.
Knapp 80 gedruckte Seiten lagen der taz vor. „Es gibt und gab keine Kontakte in irgendeine, auch keine rechtsextreme Szene“, antwortete Sayn-Wittgenstein damals auf Nachfrage der taz. Sie behalte sich vor, gegen solche Behauptungen gerichtlich vorzugehen – was bis heute nicht geschah.
AfD-Bundesvorstand will in Berufung gehen
Die Vorhaltungen des Kontaktes zu dem Verein wiegelte sie damit ab, dass dieses Engagement zeitlich vor ihrem Engagement bei der AfD gelegen hätte. Die E-Mails stammen jedoch sehr wohl aus dem Zeitraum ihrer Parteizugehörigkeit. Noch im Februar 2017 leitete sie eine Einladung der rechtsextremen „Jungen Landsmannschaft Ostpreußen“ zu deren Frühjahrsseminar weiter.
Im Juli 2016 verbreitete die AfD-Politikerin eine Einladung zu den „Patriotischen Stammtischen“ des NPD-Aktivisten Jürgen Schützinger in Baden-Württemberg. Eine Einladung des der Reichsidee nahestehenden Rainer „aus der Familie“ Rösl zu einem Treffen „für Freunde deutscher Souveränität“ schickte sie im Juni weiter. Und, und, und.
Der Bundesvorstand kündigte bereits an, Berufung einzulegen. Die Entscheidung ist somit also noch nicht rechtskräftig. Der Landesvorstand in Schleswig-Holstein erklärte prompt gegenüber den Mitgliedern, dass „die Stellungnahme des Bundesvorstands respektlos gegenüber dem Landgericht“ wäre. Dabei hatte der Streit im vergangenen Jahr mit zum langsamen Verlust des Fraktionsstatus im Kieler Landtag geführt – was den Landesvorstand offenbar nicht stört.
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