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Entzogene Akkreditierungen beim G20Schwarze Liste mit falschen Infos

Das BKA entschuldigt sich bei JournalistInnen, denen in Hamburg die Akkreditierung entzogen worden war. Nicht alle haben bisher eine Aufkunft erhalten.

Kuddelmuddel in Hamburg, auch außerhalb des Tagungsortes Foto: dpa

Knapp drei Dutzend JournalistInnen war unmittelbar vor Beginn des Hamburger G20-Gipfels Anfang Juli die Akkreditierung entzogen worden. Schon damals war die Begründung der Bundesregierung für die Aktion verblüffend. Unter den Betroffenen hätten sich „etliche Personen mit Straftaten und Verurteilungen“ befunden, verkündete seinerzeit ein Sprecher des Innenministeriums. Dabei seien auch welche gewesen, „über die es Erkenntnisse gab, dass sie Leiter von Schwarzen Blöcken auf Versammlungen gewesen sind, die sich dort vor Ort extrem gewalttätig verhalten haben“.

Außerdem hätte es über eine Person „verdichtete Erkenntnisse“ gegeben, „dass sie dem Reichsbürger-Spektrum zuzuordnen ist“. Sechs Wochen später haben nun die ersten JournalistInnen schriftlich vom Bundeskriminalamt (BKA) Auskunft bekommen, wie sie auf der Schwarze Liste gelandet sind – und sind, freundlich formuliert, verwundert.

So erfuhr der Polizeireporter Frank Bründel aus einem dreiseitigen Einschreiben, dass das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz dem BKA im Rahmen des Akkreditierungsverfahren mitgeteilt hatte, er sei bei der „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ in diesem Jahr in Hamburg festgenommen worden. Eine Falschauskunft, wie die Behörde jetzt einräumt.

Leider habe sich erst „im Nachgang zum G20-Gipfel“ herausgestellt, „dass Sie entgegen der zunächst übermittelten Erkenntnislage doch nicht Teilnehmer an der ‚Revolutionären 1. Mai-Demonstration‘ waren“, schreibt das BKA. Bründels Aufnahme in die Schwarze Liste habe also „auf einer unrichtigen Erkenntnislage“ beruht.

Ähnlich absurd verhält es sich im Fall des Berliner Fotografen Florian Boillot. Aufgrund eines Verfahrens wegen Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte findet sich sein Name unter verschiedenen Aktenzeichen sowohl in der Datei „politisch motivierte Kriminalität“ als auch in der Datei „Gewalttäter Links“.

Der Hintergrund: Während einer Demonstration im März 2016 in Berlin war der freiberufliche Fotojournalist von einer Polizeikommissarin angerempelt worden. Als ihr Boillot ankündigt, sich über sie zu beschweren, „revanchiert“ sich die Polizistin mit einer Anzeige wegen Widerstands. Das Verfahren endete im Mai 2017 mit einem Freispruch Boillots. Trotzdem blieb sein Name in den BKA-Computern gespeichert – obwohl das nach BKA-Gesetz rechtswidrig ist. Er ist empört: „Es darf doch kein Verbrechen sein, meinen Job zu machen“, sagte Boillot dem ARD-Hauptstadtstudio.

Plötzlich ein „Reichsbürger“

Mittlerweile haben mindestens drei weitere JournalistInnen Entschuldigungsschreiben erhalten, darunter auch der vermeintliche „Reichsbürger“: Der NDR-Reporter Christian Wolf war Opfer einer Verwechslung geworden, wie die Bundesregierung bereits in der Woche nach dem Gipfel hatte einräumen müssen. „Dem bedauerlichen Irrtum liegt eine Namensverwechslung zugrunde, die auf ein falsches Geburtsdatum zurückzuführen ist“, teilte der Einsatzleiter des BKA beim G20-Gipfel in Hamburg, Steffen Russ, dem Journalisten in einem persönlichen Brief mit. Er bedauere die „entstandenen Unannehmlichkeiten“.

Trotz gegenteiliger Versprechungen wartet die Mehrzahl der 32 Betroffenen bis heute auf eine Auskunft darüber, was ihnen vorgeworfen wird. Die JournalistInnengewerkschaften sind empört. „Es ist ein Skandal, dass mit dem Ruf und der beruflichen Existenzgrundlage von Journalisten so umgegangen wird“, sagte der stellvertretende Verdi-Vorsitzende Frank Werneke im Namen der Deutschen JournalistInnen-Union.

„Ich gehe davon aus, dass bald noch mehr Fälle bekannt werden, in denen sich Behördenchaos als der wahre Grund für den illegitimen Entzug von Akkreditierungen herausstellt“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Frank Überall. „Wenn derart gedankenlos in Grundrechte wie die Pressefreiheit eingriffen wird, bekomme ich langsam Angst“, sagte er der taz. Deshalb sei es „so wichtig, dass endlich lückenlos aufgeklärt wird und dass Konsequenzen folgen, um das beschädigte Vertrauen in BKAund Co wiederherzustellen“.

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3 Kommentare

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  • ...eine immer wieder beliebte Taktik der Sicherheitsbehörden, illegal handeln, den Effekt - Verhinderung von Berichterstattung und Verunsicherung - erreicht, später wird dann dasfalsche Verhalten eingeräumt. Alles altbekannt: Hamburger Kessel anno 1986 nach der Brokdorf-Demonstration - nachträglich gerichtlich als Rechtwidrig festgestellt. Wer so mit der Verfassung umgeht, sollte eigentlich Gegenstand des Verfassungsschutzes werden - aber seit wann kontrollieren Böcke andere Böcke... Ach ja, wie meinte weiland CSU-Bundesinnenminister Höcherl, nachdem 1963 der Abhörskandal aufgeflogen war, seine Beamten könnten nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen. Das alte NSDAP-Mitglied (35-45) wusste, was er damit meinte....

  • da muß ich an den spruch der kinder denken: dann lüg mal schön weiter!

    ein versehen?

    glatt das löschen aus datei xy vergessen?

    im geburtsdatum vertan?

    ts-ts-ts

  • Zumindest wurden sie in Spanien im Urlaub nicht verhaftet, wa? So oder so, was hilft eine Entschuldigung im Nachhinein? Journalismus wurde ja faktisch eingeschränkt. Das sieht mehr nach einer PR-Nummer aus. Immerhin war ein Journalist ja beim Öffentlichen Rundfunk tätig, was sich dann nicht mehr so gut vermitteln lässt.