piwik no script img

Entscheidung zu #MeToo im JobcenterDas Opfer geht, der Täter bleibt

Die Bundesanstalt für Arbeit und ihre Angestellte Frau B. einigen sich auf einen Vergleich. Gegen ihren Arbeitgeber erhebt sie schwere Vorwürfe.

#MeToo macht auch nicht vor dem Jobcenter Halt; der Prozess endete soeben mit einem Vergleich Foto: dpa

Ein sexueller Übergriff auf eine Angestellte in der Agentur für Arbeit in Berlin-Mitte endet endgültig mit der Kündigung des Opfers. Am Mittwoch einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Frau B. bekommt 15.000 Euro Abfindung und stimmt der Kündigung damit zu. Frau B. sagte der taz, sie lege angesichts der Art, wie man mit ihr umgegangen sei, keinen Wert mehr auf eine Weiterbeschäftigung.

B. war 2015 von einem alkoholisierten Kollegen bei der Arbeit wiederholt mit den Worten „Ich werde dich ficken“ angebrüllt worden. Ihre Vorgesetzten seien untätig geblieben und hätten ihr sogar verboten, den Vorfall zu erwähnen, wirft Frau B. ihrem Arbeitgeber vor. Nachdem sie den Fall dann doch dem Arbeitsministerium vorgetragen habe, sei eine Kündigung erfolgt. Die offizielle Begründung der Kündigung ist ihre längerfristige Erkrankung. Der Vorfall hatte bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung mit ausgeprägten Ängsten ausgelöst, deretwegen sie zwei Jahre lang nicht arbeiten konnte.

B. erklärte vor Gericht, sie sei durchaus wieder arbeitsfähig und wäre das auch schon früher gewesen. Das Verhalten der Agentur habe ihre Genesung verzögert.

Die Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit ging auf diesen Vorwurf nicht ein, sondern zog sich auf ein Gutachten des Arbeitsmedizinischen Dienstes zurück, das bestätigte, dass Frau B. zwar arbeitsfähig sei, aber nur außerhalb der Bundesagentur für Arbeit. Ob man die Ursache für diese Einschränkung nicht hätte beheben können, wurde im Verfahren nicht erörtert. Frau B. hatte betont, dass sie sich in der Agentur für Arbeit nicht sicher fühle, weil sie nicht den Eindruck habe, dort vor Angriffen geschützt zu sein.

Enttäuscht von Bundesagentur für Arbeit

Frau B. zeigte sich im Anschluss erleichtert – und von ihrem Ex-Arbeitgeber enttäuscht: So habe man ihr nie mitgeteilt, wie mit dem Fall umgegangen wurde, was sie hätte entlasten können. Erst als sie sich 2018 an das Arbeitsministerium gewandt und kurz darauf die Kündigung erhalten habe, sei ihr vom Ministerium telefonisch mitgeteilt worden, der Kollege sei entlassen worden. Sie habe mittlerweile herausgefunden, dass der Mann nur versetzt wurde. „Ich kann nur hoffen, dass ich die Letzte war, der das in der Bundesagentur für Arbeit so erging. Glauben kann ich es aber nicht, nachdem ich das hier erlebt habe“, so B. zur taz.

Der Vorfall hatte bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung mit ausgeprägten Ängsten ausgelöst, durch die sie zwei Jahre lang nicht arbeiten konnte

Die Bundesagentur will sich auch nach dem Verfahren „zum Schutz der Beteiligten“ nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Vertreterin der Pressestelle erklärte lediglich: „Die Verfahren zum Umgang mit solchen Fällen hier im Haus haben entsprechend den Standards stattgefunden. Und die Standards sind hoch und werden eingehalten.“ Das arbeitsrechtliche Verfahren von Frau B., die Kündigung wegen ihrer langen Krankheit, habe damit nichts zu tun.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

6 Kommentare

 / 
  • Also irgendwie habe ich den Eindruck, dass nicht das vollständige Bild vermittelt wird. Das Opfer wird leider mehrmals sexualisiert angebrüllt und ist dann zwei Jahre Arbeitsunfähig. Vorgesetzte unterdrücken eine Meldung und dann wird sie plötzlich ohne Info wegen langer Krankheit entlassen. Keine Vorherigen Arbeitsvesuche? Personalrat? Strafanzeige wegen Beleidigung? Sorry, da ist doch noch mehr passiert seit 2015.

    • @Andi S:

      Der Link im 2. Absatz führt zu einem ausführlicheren Artikel.

  • Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kann ich leider nur bestätigen, dass der Umgang in der BA mit Mitarbeitern nicht immer korrekt läuft.



    Man glaubt gar nicht, wie viele Mitarbeiter/innen in psychologischer Behandlung sind.



    Man muss endlich verstehen, dass Führung nicht durch Macht erfolgen sollte sondern durch Kompetenz, Fürsorge und Wertschätzung.



    Starke Frauen werden meines Erachtens besonders ausgebremst. Immer schon stromlinienförmig soll man sein. Bloß nicht selber denken.



    Leider!

  • Wem glauben wir jetzt, der Bundesagentur mit ihren stets "hohen Standards" oder der Betroffenen? Interessant wäre noch, welchen Rang der Nicht-Täter mit den hohen Standards im Vergleich zur Betroffenen hat!

  • Irgendwie ist die Überschrift ja falsch. Der Täter blieb ja nicht, sondern wurde deann entlassen.

    • @rero:

      Nur versetzt, steht im Artikel.