piwik no script img

Entscheidung des EuGHItalien bleibt für Dublin-Geflüchtete zuständig

Seit zwei Jahren weigert sich die Meloni-Regierung, Geflüchtete zurückzunehmen. Doch Deutschland wird dadurch nicht für Dublin-Flüchtlinge zuständig.

Verlassenes Flüchtlingsboot an der Küste von Lampedusa, Italien, Septmeber 2023 Foto: Alessandro Serrano/Avalon/imago

FREIBURG taz | Seit zwei Jahren weigert sich Italien, Flüchtlinge zurückzunehmen, für deren Asylverfahren das Land eigentlich zuständig ist. Das ist keine „systemische Schwachstelle“ des italienischen Asylsystems, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat. Italien blieb also (theoretisch) zunächst für diese Asylverfahren zuständig. Dies betrifft auch Zehntausende Personen in Deutschland.

Nach der Dublin-III-Verordnung muss in der Regel der EU-Staat ein Asylverfahren durchführen, in dem ein Flüchtling erstmals EU-Boden betrat. Als die rechte Regierung von Giorgia Meloni in Italien ins Amt kam, kündigte sie im Dezember 2022 gleich an, dass Italien wegen Überlastung keine Flüchtlinge mehr aus anderen EU-Staaten zurücknehmen wird.

Dennoch wurden Asylanträge in Deutschland weiterhin als unzulässig abgelehnt, wenn sich herausstellte, dass der Flüchtling zuvor in Italien war. Das Oberverwaltungsgericht Münster wollte nun vom EuGH wissen, ob dies nicht eine systemische Schwachstelle des italienischen Asylsystems ist, sodass sofort Deutschland für das Asylverfahren zuständig wäre.

Eigentlich müsste die EU-Kommission ein Vertragsverletzungs­verfahren gegen Italien einleiten

Der EuGH verneinte dies. Nur systemische Schwachstellen, die zu menschenunwürdiger Behandlung oder Verelendung führen, lassen das Asylverfahren sofort übergehen. Die bloße Verweigerung der Nicht-Rücknahme genüge nicht, so der EuGH.

Nach Informationen von Pro Asyl erhalten diese Flüchtlinge dennoch ein Asylverfahren in Deutschland, wenn binnen sechs Monaten keine Überstellung nach Italien möglich ist. Dann geht die Zuständigkeit nach den Dublin-Regeln doch auf Deutschland über. Eigentlich müsste die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einleiten. Bisher hat sie darauf aber verzichtet, wohl um Giorgia Meloni nicht zu verärgern.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • ... um Giorgia Meloni nicht zu verärgern? Ernsthaft jetzt? Gerade das würde mir Spaß machen.