Entscheidung des EU-Parlaments: Wenn die Spülmaschine nicht spült
Das EU-Parlament will, dass Verbraucher*innen kaputte Geräte bald kostenlos reparieren lassen können. Verbände glauben: Da ginge noch mehr.
![Alte, kaputte Waschmaschinen und anderer Elektroschrott liegen herum. Alte, kaputte Waschmaschinen und anderer Elektroschrott liegen herum.](https://taz.de/picture/6662869/14/34105297-1.jpeg)
Wenn es nach dem EU-Parlament geht, dann soll sich das bald ändern. Das Parlament hat am Dienstag seine Position zum Recht auf Reparatur beschlossen. Verbraucher*innen sollen in Zukunft das Recht haben, bestimmte Produkte innerhalb der Gewährleistungszeit – also ein bis zwei Jahre nach dem Kauf – kostenlos von den Hersteller*innen reparieren zu lassen.
Damit die Verbraucher*innen dieses Recht auch nutzen, soll die Gewährleistung nach der Reparatur noch mal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Für den Fall, dass die Reparatur sehr lange dauert, sollen die Hersteller*innen für die Dauer der Reparatur Ersatzgeräte zur Verfügung stellen.
Der Vorschlag für das Gesetz kam im März von der EU-Kommission, die allerdings noch eine kürzere Liste an Produkten vorgeschlagen hatte. Nun sind unter anderem auch Fahrräder Teil der Regelung. Dadurch „wird die Tür aufgestoßen für eine Kreislaufwirtschaft, welche sich an den Rechten der europäischen Verbraucher*innen ausrichtet“, sagt der SPD-Europaabgeordnete René Repasi, der die Verhandlungen geführt hat.
EU-Parlament hat die Liste der Produkte verlängert
Bis das Gesetz auf EU-Ebene in Kraft tritt, könnte es allerdings noch dauern. Das Parlament tritt mit der am Dienstag abgestimmten Position nun in Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. Beginnen sollen die Verhandlungen voraussichtlich am 7. Dezember. Laut Repasi sollen sie noch vor den EU-Parlamentswahlen im Juni abgeschlossen sein.
Auch die deutsche Bundesregierung hat sich das Reparieren auf die Fahnen geschrieben. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel Ende 2021 festgehalten, dass sie „die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes“ zum „erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft“ machen will. „Für das Recht auf Reparatur gibt es nicht die eine Regelung oder ein Regelwerk“, sagt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums der taz am Dienstag. Vielmehr sei das Recht auf Reparatur ein „ganzes Bündel an Instrumenten“.
Eines davon ist die Öko-Design-Verordnung auf EU-Ebene, die regelt, dass „Smartphones und Tablets ab 2025 besser reparierbar werden“. Das heißt, dass sie beispielsweise nicht mehr so verklebt werden, dass sie beim Öffnen automatisch kaputt gehen. „Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen, weil der Akku nicht ausgetauscht werden kann“, so das Bundesumweltministerium. Dessen Ministerin Steffi Lemke (Grüne) arbeitet zudem an einem Reparaturgesetz, das „die Verfügbarkeit von Ersatzteilen von Reparaturanleitungen sicherstellen“ soll. „Das Gesetz soll 2024 vorgelegt werden“, sagte Lemke am Dienstag.
Verbot von Softwareblockaden für Ersatzteile
Katrin Meyer vom Runden Tisch Reparatur begrüßt die Entscheidung des Parlaments, da es unter anderem die „Bedingungen für unabhängige Werkstätten verbessert“. „Im Moment gibt es Praktiken von Herstellern, die die Reparatur erschweren. So muss zum Beispiel der Austausch einer Kamera beim iPhone von Apple oder einem zertifizierten Reparateur freigeschaltet werden. Solche Softwareblockaden sollen in Zukunft verboten werden“, so Meyer.
Sowohl Meyer als auch die Bundesverbraucherzentrale kritisieren aber, dass das Recht auf Reparatur nur für eine bestimmte Gruppe an Produkten wie Fahrräder, Smartphones, Tablets und größere Haushaltsgeräte gelten soll, nicht aber für Toaster oder Rührgeräte.Ein „unkomplizierter, schneller und vor allem ökonomisch sinnvoller Zugang zu Reparaturen“ müsse für „alle Produkte gelten“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands.
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