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Entscheid des BundesverfassungsgerichtsNSA-Selektorenliste bleibt geheim

Die Überwachungskommission des Bundestags hat keinen Anspruch auf Herausgabe der NSA-Selektoren. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden.

40.000 Suchbegriffe (Selektoren) stehen auf der Liste des US-Geheimdienstes NSA Foto: ap

Karlsruhe afp | Die für die Überwachung der Nachrichtendienste zuständige sogenannte G10-Kommission des Bundestags ist mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf Herausgabe der NSA-Selektorenliste gescheitert. Die Kommission sei in einem Organstreitverfahren mit der Bundesregierung nicht klagefähig, weil sei weder ein oberstes Bundesorgan noch ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Bundestags sei, hieß es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Der US-Geheimdienst NSA hatte die Selektorenliste mit etwa 40.000 Suchmerkmalen wie E-Mail-Adressen und Mobilfunknummern dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur Ausspähung geliefert. 2013 wurde bekannt, dass auch EU-Vertretungen und Deutsche bespitzelt wurden, weil Selektoren eingesetzt wurden, die entweder gegen deutsche Interessen verstießen oder Teilnehmer betrafen, die durch das G10-Gesetz zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses geschützt waren.

Der Bundestag setzte daraufhin den NSA-Untersuchungsausschuss ein. Die G10-Kommission verlangte von der Bundesregierung erfolglos die Herausgabe der NSA-Selektorenliste.

Laut Karlsruhe übt die G10-Kommission keine parlamentarische Kontrollfunktion aus. Sie entscheide nur über die „Zulässigkeit und Notwendigkeit“ der Telekommunikationsüberwachung bei Einsätzen der Nachrichtendienste und sei deshalb in Organstreitverfahren nicht „parteifähig“.

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8 Kommentare

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  • ich frage mich... wenn in einer demokratie.... die volksvertretung... ergo, das parlament.... nicht die höchste staatliche einrichtung ist... wer dann? das volk ist der souverän.... also der bundestag als seine essenz daraus..

  • Ja nun, wie bei jedem Staat kann man nicht den Staat fragen, ob er den BürgerInnen, Einwohnern seine Geheimnisse verrät - denn das ist ja der Witz an den Staatsgeheimnissen.

    Deshalb geht es ja genau darum Bürger- und Menschenrechtswissen gegen den Staat zu erobern, so wie die Leute in Ägypten in der Februarrevolution 2011 die Stasi geentert und tausende Akten sichergestellt hatten, die noch nicht geschreddert waren.

    Dieses Wissen über den Staat muss sich jeder Einwohner selbst erwerben.

    • @nzuli sana:

      "Wenn es dich so lockt, versuche es doch, trotz meines Verbotes hineinzugehn. Merke aber: Ich bin mächtig. Und ich bin nur der unterste Türhüter. Von Saal zu Saal stehn aber Türhüter, einer mächtiger als der andere. Schon den Anblick des dritten kann nicht einmal ich mehr ertragen."

       

      Solche Schwierigkeiten hat der Mann vom Lande nicht erwartet; das Gesetz soll doch jedem und immer zugänglich sein,..."

    • @nzuli sana:

      Sie schlagen also einen Sturm der BND Zentrale vor?

  • Dann muß halt ein einzelnes Mitglied des G10-Ausschusses klagen. Oder mehrere.

  • Der Datenschutz wird ganz hoch angesetzt, aber die Überwachung auf Einhaltung wird auf Null gesetzt.

     

    Da besteht dann doch eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit auf Aufnahme der Türkei in die EU. Erdogans Demokratieverständnis scheint ja nun auch beim BVG wohlwollend akzeptiert zu werden.

  • Hat das BVG auch gesagt, welcher Teil des Bundestages ein Auskunftsrecht besitzt?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Danach ist es nicht gefragt worden.- Vermutlich hätte eine als qualifiziert angesehene Mehrheit des Bundestages, das Recht ein solches "Recht" zuzusprechen. Aber unter den momentanen Mehrheitsverhältnissen ist die Inangriffnahme einer solchen Maßnahme, wohl eher als illusorisch einzuschätzen.