Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: NSA-Selektorenliste bleibt geheim
Die Überwachungskommission des Bundestags hat keinen Anspruch auf Herausgabe der NSA-Selektoren. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Der US-Geheimdienst NSA hatte die Selektorenliste mit etwa 40.000 Suchmerkmalen wie E-Mail-Adressen und Mobilfunknummern dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur Ausspähung geliefert. 2013 wurde bekannt, dass auch EU-Vertretungen und Deutsche bespitzelt wurden, weil Selektoren eingesetzt wurden, die entweder gegen deutsche Interessen verstießen oder Teilnehmer betrafen, die durch das G10-Gesetz zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses geschützt waren.
Der Bundestag setzte daraufhin den NSA-Untersuchungsausschuss ein. Die G10-Kommission verlangte von der Bundesregierung erfolglos die Herausgabe der NSA-Selektorenliste.
Laut Karlsruhe übt die G10-Kommission keine parlamentarische Kontrollfunktion aus. Sie entscheide nur über die „Zulässigkeit und Notwendigkeit“ der Telekommunikationsüberwachung bei Einsätzen der Nachrichtendienste und sei deshalb in Organstreitverfahren nicht „parteifähig“.
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