piwik no script img

Entschädigung für DieselskandalVergleich geplatzt, Geld kommt

Verbraucherschützer und Volkswagen scheitern mit einem Vergleich. Dieselkunden sollen trotzdem ab März Geld von VW bekommen. Aber viel ist es nicht.

Auspuff vor VW-Zentrale in Wolfsburg Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Berlin taz/dpa | VW will klagenden Dieselkunden trotz eines geplatzten Vergleichsverfahrens mit Verbraucherschützern eine Entschädigung zahlen. Eine mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ausgehandelte Summe in Höhe von 830 Millionen Euro solle „auch ohne die Unterstützung des VZBV“ angeboten werden, teilte Volkswagen am Freitag mit.

Damit nimmt die Aufarbeitung des Dieselskandals um millionenfach manipulierte Abgaswerte eine überraschende Wende. VW und VZBV streiten seit Ende September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig über Entschädigungen für vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer.

Stellvertretend für die Autobesitzer wollte der VZBV mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage feststellen lassen, dass VW Dieselkäufer „vorsätzlich und sittenwidrig“ geschädigt hat.

Seit Januar wird über einen Vergleich verhandelt, um außergerichtlich eine „pragmatische Lösung im Sinne der Kunden“ zu erreichen. Damit sollten jahrelange Gerichtsverfahren vermieden werden.

In den USA 10.000 Dollar Entschädigung

Der VZBV vertrat in dem Verfahren bis zu 470.000 Personen. VW bietet nun pro Kopf rund 1.800 bis 2.100 Euro an, etwa 15 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Gebühr.

VW-Kunden in den USA hatten ihren Wagen zurückgeben oder umrüsten lassen können. Zudem erhielten sie eine Einmalzahlung von bis zu 10.000 Dollar. Der Vergleich dort hat VW etwa 25 Milliarden Dollar gekostet.

Die Gespräche in Deutschland seien geplatzt, weil VW kein transparentes, vertrauenswürdiges und für die Verbraucher sicheres System der Abwicklung ermöglichen wollte, sagte VZBV-Chef Klaus Müller nach dem gescheiterten Vergleich.

VW hatte sich daran gestört, dass eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung für die VZBV-Anwälte nicht näher begründet worden war. Ab Ende März sollen Anspruchsberechtigte aber ihr Geld erhalten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

8 Kommentare

 / 
  • Wo bleibt das Geld für die Geschädigten Nichtautofahrer.



    Ich bin nie im Leben auto gefahren und kriege jeden Tag die Abgase ab.

    • @nzuli sana:

      Sie haben recht.mir und vielen anderen geht es genauso.



      meiner meinung nach sollten alle grossstädte der welt zu ungefähr 95 prozent deautomobilisiert werden



      solange es noch automobilismus gibt,könnte man ihn reduzieren indem man eine steuer auf leere plätze erhebt.oft sitzt in einem grossen auto in dem für vier personen platz ist nur eine person .das vervierfacht den beitrag zur destabilisierung des klimas und zur verursachung von abgasen und lärm.



      die besteuerung leerer sitze würde das problem des automobilismus zwar nicht lösen aber deutlich entschärfen.



      sie würde die autofahrer*innen auch sozialer machen weil sie steuern sparen können wenn sie andere personen die dasselbe ziel haben transportieren,.

  • "VW hatte sich daran gestört, dass eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung für die VZBV-Anwälte nicht näher begründet worden war."



    Kapier ich nicht. Soll das das Honorar für die Anwälte sein? Wenn ja, die Begründung würde mich aber auch interessieren. VW soll die Käufer entschädigen und für die Umweltschäden bezahlen aber nicht den Arsch der Anwälte vergolden. Da hätte ich ja gern mehr Infos.

    • @Andreas J:

      Würde mir hier auch präzisere Infos wünschen...

      Aber wenn 470.000 Kläger vertreten werden, sind 50 Mio auch nur etwas mehr als 100 pro Kläger...



      Die Anwälte haben für jeden Kläger Aufwand, und sei es nur die Vollmacht und Schriftverkehr...

      Da kann man mMn nicht von 'vergolden' sprechen...

      • @sirhc:

        Stimmt. Die Summe geteilt durch die Kläger macht Sinn. Danke

    • @Andreas J:

      Naja. Die Summe dreht sich um die Abwicklung des Vergleichs und das wären dann ca. 120 Euro pro Fall. Das ist nicht mal eine Honorarstunde. Ich finde das halbwegs angemessen.



      Die Verbraucher, die jetzt direkt bei VW einwilligen stehen ohne Schutz da. Dreckiger Trick von VW.

      • @Rubberduck:

        Na ja, ich glaube jetzt nicht, dass die Anwälte für jeden einzelnen die Unterlagen durchsehen, einen Schriftsatz bei Gericht einreichen und dann Händchen halten vor dem Kadi.



        Das ist ein hochautomatisierter Prozess wie das Anmelden ( selbst gemacht) gezeigt hat. Diese Daten werden automatisch verarbeitet, der Einzige der damit Arbeit hat ist der Programmierer der Algorithmen.



        Jeder soll für seine Arbeit bezahlt werden, aber Richtung Amiland abdriften - no thanks



        Ich finde die Frage, die VW gestellt hat richtig: wofür 50 Mio ?



        Und ich werde den Vergleich annehmen.



        Und ich bin immer noch sauer auf VW, lässt aber nach.....

        • @Harald Berger:

          Jeder Mandant muss einzeln verwaltet werden. Das mag z.T. automatisiert geschehen, dennoch steht ein Aufwand pro Mandant dahinter, und seien es nur so triviale Dinge, dass die erfassten Daten auf Plausibilität geprüft werden müssen und zwar jeder Datensatz. Und weitere "Kleinigkeiten".... Das macht wahrscheinlich eine Sekretärin, aber die muss auch bezahlt werden.

          Bei ca. 120€/Mandant von amerikanischen Verhältnissen zu sprechen, finde ich unfassbar.



          In 'Amiland' rührt für (netto) 100€ pro Mandant kein Anwalt auch nur den kleinen Finger. In DE auch nicht, und das ist gut so weil anständige Arbeit auch anständig entlohnt werden sollte.