Einigung im Dieselstreit bei VW: 830 Millionen Euro Entschädigung

Der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ einigt sich mit Volkswagen auf einen Vergleich. Fragen und Antworten zum Dieselskandal bei VW.

Vier Rechtsanwälte beraten sich

Rechtsanwälte des „Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv) im September 2019 Foto: Hauke Christian Dittrich/dpa

Welche VW-Kunden können jetzt eine Entschädigung erhalten?

Nach Angaben von vzbv-Chef Klaus Müller gilt der Vergleich nur für 262.500 der 446.000 VW-Kunden, die sich für die Musterfeststellungsklage (MFK) registriert haben. Denn viele der registrierten Mitkläger erfüllen die Voraussetzungen nicht oder haben sich schon wieder aus der Liste austragen lassen. Berechtigt zum Vergleich sind jene, die ein Fahrzeug mit dem Motor des Typs EA 189 erworben haben, eingetragen sind, beim Kauf des Autos in Deutschland wohnten und das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 erworben haben.

Bekommen die berechtigten Kläger jetzt automatisch Geld?

Ganz automatisch werden die Entschädigungen nicht ausgegeben. VW schreibt alle berechtigten Kunden an. Ab dem 20. März erhalten die Verbraucher auf einer vom Konzern eingerichteten Plattform im Internet ein individuelles Angebote. Bis zum 20. April müssen die Kunden entscheiden, ob sie es annehmen oder individuell weiterklagen wollen. Um ihnen diese Entscheidung zu erleichtern, dürfen sie sich von einem Anwalt ihrer Wahl beraten lassen. Die Kosten einer Erstberatung übernimmt das Unternehmen bis zu einer Höhe von 190 Euro.

Woran orientiert sich die Entschädigungssumme?

Die Höhe der individuellen Zahlung richtet sich nach dem Alter des Fahrzeugs und dem Kaufpreis. Müller zufolge entspricht der Ausgleich 15 Prozent des Kaufpreises, im Einzelfall zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro. Wirtschaftsprüfer haben während der Vergleichsverhandlungen beim Braunschweiger Oberlandesgericht das Berechnungsverfahren abgesegnet. Die Prüfer sollen stichprobenartig kontrollieren, ob sich der Wolfsburger Konzern auch daran hält. Für den Streitfall stehen Ombudsleute als Schlichter bereit.

Sollten die Kunden den Vergleich annehmen?

Der vzbv hält sich mit einer klaren Aussage dazu zurück. „Wir geben keine generelle Empfehlung ab“, sagt Müller und verweist auf die Unterschiede im Einzelfall. Deshalb muss VW ja individuelle Beratungen durch Rechtsanwälte bezahlen. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass Kunden sich nicht mit dem Vergleichsangebot begnügen, sondern selbst gegen VW klagen oder sich einer der Massenklagen anschließen.

Wie geht es für die Kunden weiter, die sich auf den Vergleich nicht einlassen wollen?

Diese Kunden können auf den 5. Mai hoffen. An diesem Tag entscheidet der Bundesgerichtshof vermutlich, ob ein Schadenersatzanspruch für alle VW-Kunden dieses Motortyps besteht und ob vom Kaufpreis dabei eine Nutzungsgebühr abgezogen werden muss. Etliche Gerichte haben mittlerweile Klagen im Sinne der Verbraucher entschieden. Mit dem höchstrichterlichen Votum kann die Rechtsdurchsetzung womöglich leichter werden und für den Einzelnen mehr Geld herausspringen.

Wie teuer wird die Musterfeststellungsklage für den Konzern?

Auf 830 Millionen Euro läuft die Entschädigungssumme hinaus, sofern jeder Berechtigte das Vergleichsangebot annimmt. Diese Summe ist jedoch nicht gedeckelt. Sollte sie um mehr als drei Prozent steigen, muss der Konzern tiefer in die Tasche greifen, Dazu kommen noch hohe Kosten für die Abwicklung des Verfahrens. Mit dem Hinweis auf die Forderung der vzbv-Anwälte in Höhe von 50 Millionen Euro hatte VW die Verhandlungen vor genau zwei Wochen scheitern lassen. Nun kostet es das Unternehmen deutlich mehr. Mit allein rund 50 Millionen Euro schlagen die Beratungen durch frei gewählte Anwälte zu Buche. Dazu kommen rund 16 Millionen Euro für die bürokratische Umsetzung des Kompromissen, Ausgaben für Wirtschaftsprüfer und Ombudsleute.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.