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Enteigner:in­nen aus Park geschmissenSecurities bekommen auf den Deckel

Securities auf dem Tempelhofer Feld haben die Samm­le­r:in­nen vom Volksbegehren Deutsche Wohnen enteignen behindert. Zu unrecht, sagt Grün Berlin.

Wurden zu Unrecht vom Tempelhofer Feld geschmissen: Samm­le­r:in­nen von DW Enteignen Foto: dpa

Berlin taz | Berlins Parkbetreibergesellschaft Grün Berlin hat klargestellt, dass auf dem Tempelhofer Feld für Volksbegehren gesammelt werden darf. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. Enteignen hatte kurz nach Sammlungsbeginn am 26. Februar berichtet, dass Samm­le­r:in­nen von Securities vom Feld geschmissen wurden. Mit­ar­bei­te­r:in­nen des Sicherheitsdienstes haben damit – offenbar in Unkenntnis der Rechtslage – nicht das erste Mal Sammlungen für Volksbegehren behindert. Verschiedene Ak­ti­vis­t:in­nen und Po­li­ti­ke­r:in­nen berichteten unter einem entsprechenden Tweet des Volksbegehrens, dass dies nicht das erste Mal gewesen sei, dass die Securities Unterschriftensammlungen auf dem Tempelhofer Feld behindert hätten.

So schrieb Oliver Wiedmann, Sprecher von Mehr Demokratie eV.: „Unfassbar, dass sie es immer wieder versuchen.“ Beim Volksentscheid Transparenz sei es ihm zufolge ähnlich gewesen. Abgeordnete der Linken wollten dem im Zuge dessen klarstellen lassen, dass selbstverständlich auf öffentlichen Flächen und Parks für ein direktdemokratische Anliegen wie aktuell die Enteignung von großen Wohnkonzernen gesammelt werden darf.

Nun stellte Grün Berlin auf taz-Anfrage auch noch einmal deutlich klar: „Als kommunales Unternehmen unterstützen und fördern wir bürgerschaftliches Engagement und Partizipation und sind dem verpflichtet, insbesondere auch auf dem Tempelhofer Feld.“ Grün Berlin betont, dass die Sammlung von Unterschriften durch engagierte Bür­ge­r:in­nen in öffentlichen Parks und Anlagen selbstverständlich jederzeit möglich sei und nicht eingeschränkt werde.

Zum Verhalten der Securities auf dem Tempelhofer Feld hieß es deutlich: „Wir bedauern es sehr, dass das Engagement der Ak­ti­vis­t*in­nen vor Ort für eine kurze Zeit durch Mit­ar­bei­te­r*in­nen eines von uns beauftragen Dienstleistungsunternehmens eingeschränkt wurde.“ Grün Berlin habe das „Fehlverhalten des Dienstleisters“ unverzüglich nach Bekanntwerden angemahnt, „das Fehlverhalten sofort zu unterlassen und sich an die vertraglichen Regelungen mit der Grün Berlin GmbH zu halten.“

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