Energiepreispauschale für Studierende: Einmalzahlung ist fast keinmal
Seit Mittwoch können Studierende endlich ihre 200 Euro beantragen. Kurzzeitig war das Portal überlastet. Generell braucht es strukturelle Reformen.
Im Laufe des Vormittags ging dann wieder alles seinen geregelten Verlauf, die Wartezeit betrug zwischen 30 und 45 Minuten. Für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Hilfe versprach Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger der Deutschen Presse-Agentur immerhin ein sehr zügiges Verfahren.
Der Weg zum Geld war für viele Studierende schon in den letzten Wochen ein Beantragungsdschungel. Für die Einmalzahlung brauchen sie einen Zugangscode ihrer Hochschule sowie die sogenannte BundID, die zu beantragen das BMBF schon vor einigen Wochen empfohlen hatte.
Die BundID, eine digitale Identität, mit der sich Bürger:innen digital ausweisen und authentifizieren können, kann entweder mit der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises oder mit einem Elster-Zertifikat freigeschaltet werden. Alternativ steht den Studierenden die Möglichkeit offen, die BundID in abgespeckter Form mit Benutzername und Passwort sowie einem weiteren Pin der Hochschule zu nutzen, um an die 200 Euro zu kommen.
Wirrwarr um Anträge
Wer die eID des Ausweises noch nicht freigeschaltet hat, braucht einen Brief mit der Pin zum Freischalten; wer diesen Brief nicht besitzt, muss ihn – man ahnt es – zunächst einmal beantragen. Auf den Brief kann mitunter einige Wochen gewartet werden. Wer sein Glück stattdessen über den Weg der von der Hochschule zugewiesenen Pin sucht, wird häufig auch nicht belohnt. Manche Hochschulen schicken ihn zusammen mit dem Zugangscode, bei anderen muss man ihn erst beantragen.
Apropos Zugangscode: Obwohl die Hochschulen genug Zeit hatten, diesen in den letzten Wochen bereitzustellen, ließen einige damit auf sich Warten. Die Universität Hamburg etwa hat erst am Mittwoch angekündigt, ihn im Laufe des Tages an seine Studierenden zu schicken.
In den letzten Monaten hatten Bund und Länder im Verfahren um die Beantragung der Hilfe gestritten, wer für den behäbigen Fortschritt des Vorhabens verantwortlich sei. Nachdem der Bund die Zahlung bereits im September letzten Jahres vereinbarte, dauerte es nun ein halbes Jahr, bis die Beantragung ermöglicht wurde. Das Bildungsministerium betonte stets, es brauche Zeit, neue Strukturen zu schaffen, um eine Zahlung an alle Studierenden zu übermitteln. Unter anderem wurde pro Bundesland eine neue Datenschutzverordnung beschlossen, die die Weitergabe der Daten von den Universitäten an die zentrale Vergabestelle erlaubt.
Lösungen gegen studentische Armut finden
Kritik gab es auch für die fehlende Nachhaltigkeit der Zahlung. Ria Schröder, bildungspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Bundestag, freut sich, dass die Einmalzahlung neben weiteren Maßnahmen nun 3,5 Millionen Studierenden bei der Bewältigung gestiegener Heiz-, Strom- und Lebensmittelkosten hilft. Doch auch sie gibt zu: „Einmalzahlungen sind nicht der Königsweg.“ Der Fokus müsse zukünftig auf strukturellen Verbesserungen liegen, von denen junge Menschen auch in 10, 20 Jahren noch profitieren würden, sagte sie der taz.
Auch Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher der SPD, mahnte, man müsse die richtigen Schlüsse ziehen: „Man sollte weniger Ankündigungen machen, weil so hinterher Enttäuschungen produziert werden. Für ein nächstes Mal müssen wir über schnellere Lösungen nachdenken.“
Für diese langfristigen Veränderungen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auch bereits zwei Mal das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bearbeitet und unter anderem mit höheren Freibeträgen auf Elterneinkommen dafür gesorgt, Hilfsleistungen für mehr Berechtigte zu öffnen.
Zuletzt teilte das Statistische Bundesamt im November mit, dass ein Drittel aller Studierenden in Deutschland armutsgefährdet sei. Unter denjenigen, die alleine oder in Wohngemeinschaften wohnen, seien es sogar 76 Prozent.
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