„Ende Gelände“-Prozess in Cottbus: Haft für Kohlebaggerbesetzer
„Ende Gelände“ vor Gericht in Cottbus: Der Richter sieht beim Eilverfahren gegen drei Klimaaktivisten „honorige Absichten“, aber eine Straftat.
Für die Urteilsfindung war die Frage entscheidend, ob es sich beim Tagebau Welzow um ein lückenlos abgezäuntes Gelände handelt, das den Tatbestand eines Hausfriedensbruchs überhaupt rechtfertige. Der Betreiberkonzern Leag hatte nach einer Besetzung 2016 zwar Sicherungsmaßnahmen verstärkt und mehr Verbotsschilder aufgestellt. Dennoch blieben „tausende Meter freien Zugangs“, so Verteidiger Christian Mertens. Der Richter sah das nicht so. Es komme nicht auf eine praktisch ohnehin nicht mögliche vollständige Einzäunung, sondern die symbolische Umfriedung an.
Am 4. Februar hatten etwa 40 Klimaschützer von „Ende Gelände“ und „Robin Wood“ Geräte in drei ostdeutschen Braunkohletagebauen besetzt. Die meisten von ihnen kamen nach Feststellung ihrer Personalien wieder frei. Drei Aktivisten vom Tagebau Welzow-Süd in der Niederlausitz verweigerten die Angaben zur Person. Seitdem sind sie in Cottbus in Untersuchungshaft. Auch in der Hauptverhandlung wurden sie mit „unbekannte männliche Person“ angesprochen.
In ihren Eingangsstatements plädierten zwei der drei jungen Männer leidenschaftlich für sofortige Klimaschutzmaßnahmen. „Starke Bedrohungen benötigen starke Handlungen“, rechtfertigte einer die Kletteraktion auf einen Abraumbagger und das Hissen eines Banners. Nun solle an ihnen ein politisches Exempel statuiert werden. Wiederholt gab es Beifall junger Prozessbeobachter, die Amtsrichter Kapplinghaus tolerierte. Vor dem Prozess hatten etwa 40 Aktivist*innen vor dem Gerichtsgebäude einen sofortigen Kohleausstieg gefordert.
Entwürdigende Behandlungen nach der Festnahme
Die drei Studenten schilderten entwürdigende Behandlungen nach ihrer Festnahme. Polizisten hätten sie schmerzhaft gefesselt, frieren lassen, nackt leibesvisitiert und einem Durchfallkranken fünf Stunden den Toilettengang verweigert. Sie seien als „scheiß Schwuchteln“ beschimpft worden, und für die Haft habe man ihnen eine Vergewaltigung gewünscht.
Das Urteil ist auch für die übrigen zehn Besetzer des Welzower Abraumbaggers von Bedeutung, die ihre Personalien angegeben hatten und vorerst freikamen. Auf sie könnten Schadensersatzforderungen der LEAG zukommen.
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