Einsatz von Pestiziden: Bahn verzichtet auf Glyphosat
Noch 2023 will die Deutsche Bahn den Einsatz des Totalherbizids einstellen. Stattdessen soll Unkraut auf Gleisen künftig umweltschonend bekämpft werden.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
afp | Die Bahn will noch in diesem Jahr auf das umstrittene Unkrautbekämpfungsmittel Glyphosat verzichten. Als Alternative gegen den Bewuchs im Gleis setze das Unternehmen auf ein „nachhaltiges Vegetationsmanagement“, wie die Bahn am Sonntag mitteilte. Dazu zählten die digitale Vegetationskontrolle, der Einsatz mechanisch-manueller Verfahren sowie die Nutzung umweltschonender Pelargonsäure. Die Bahn verfügt über rund 33.400 Kilometer Schienennetz in Deutschland.
Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Die EU-Kommission hatte eine Verlängerung der Zulassung bis Dezember 2023 beschlossen. Die Bahn hatte den Einsatz von Glyphosat bereits in den vergangenen Jahren deutlich zurückgefahren.
„Wir halten Wort und steigen 2023 komplett aus der Nutzung von Glyphosat aus“, erklärte Bahn-Chef Richard Lutz. Damit übernehme die Deutsche Bahn Verantwortung für einen umwelt- und klimafreundlichen Schutz der Gleisanlagen.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) erklärte: „Die Deutsche Bahn geht einen wichtigen Schritt hin zum vollständigen Glyphosat-Ausstieg, wie wir ihn im Koalitionsvertrag vereinbart haben.“ Er unterstütze ausdrücklich „dieses verantwortungsvolle Konzept für mehr Artenschutz“.
Eine zuverlässige Vegetationskontrolle sei Voraussetzung für einen sicheren Bahnbetrieb, betonte die Bahn. „Denn Wurzelwachstum im Gleisbett beeinträchtigt dessen Funktionsfähigkeit.“ Bereits seit 2020 habe das Unternehmen den Einsatz von Glyphosat gegenüber 2018 mehr als halbiert.
Die Zulassung für den Einsatz der umweltschonenden Pelargonsäure erfolgte nach Bahn-Angaben im Februar durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in enger Abstimmung mit dem federführenden Bundesagrarministerium und dem Bundesverkehrsministerium. Der Einsatz der Säure ist demnach noch vorbehaltlich der Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamts.
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