Einblick in V-Leute-Welt: Ab sofort Kontaktsperre
Das NPD-Verbotsverfahren gewährt Einblicke in die V-Mann-Praxis. Und zeigt auch Fragwürdiges: Etwa wie Behörden Szene-Ausstiege verhindern.
„Unvorbereitet“ treffe die Nachricht ihren V-Mann, notieren die Geheimdienstler in einem Vermerk. Der Neonazi war offenbar eine verlässliche Quelle, weil verschwiegen: „Selbst im engsten Familienkreis“ habe er seine Spitzeltätigkeit nicht offenbart. Ihre Entscheidung aber, so die Beamten, komme von oben. Um das NPD-Verbotsverfahren nicht zu gefährden, würden ab sofort alle V-Leute aus den Vorständen abgeschaltet.
Das geht aus vertraulichen Unterlagen hervor, die die Sicherheitsbehörden jüngst im laufenden NPD-Verbotsverfahren nachreichten. Damit wollen die Bundesländer beweisen, dass ihr Material tatsächlich frei von jeder Mitwirkung durch V-Leute ist – ebenjenem wunden Punkt, an dem der erste Versuch eines Verbots im Jahr 2003 scheiterte.
„In beispielloser Weise“ und „an der Grenze des rechtlich Zulässigen“ übersende man bisher geheime Akten, schreiben die Anwälte der Länder. Hunderte Seiten umfasst ihre Lieferung, die die taz nun in Teilen einsehen konnte. Obwohl etliche Passagen geschwärzt wurden: ein seltener Einblick in die Welt der V-Leute.
Elf Spitzel führten die Länder demnach bis Dezember 2012 im Bundesvorstand oder in Landesvorständen der NPD. Wenige Monate zuvor hatten sich die Innenminister auf deren Abschaltung geeinigt, um das Verbotsverfahren nicht zu gefährden.
„Verschwiegenheit gegenüber jedermann“
V-Mann 1519 ließ Niedersachsens Verfassungsschutz bei seinem Treffen eine „Abschaltungserklärung“ unterzeichnen. Wichtigster Punkt: Auch künftig gelte „gegenüber jedermann Verschwiegenheit“. Bei einem zweiten Stelldichein erhielt 1519 eine erste Tranche seiner Abschaltprämie – insgesamt „neun Monatsvergütungen für jedes Jahr der Zusammenarbeit“. Im Juli verabschiedeten sich die Beamten final: Ab sofort gelte „totale Kontaktsperre“ zum Dienst.
Das Ganze hatte allerdings einen Haken: Um nicht enttarnt zu werden, müsse die Quelle „über einen gewissen Zeitraum weiterhin entgegen des eigenen Interesses Mitglied in der NPD bleiben“ – und zwar „ca. 5 Jahre“. Dafür, so heißt es später, erhalte 1519 noch für die nächsten zwei Jahre Spesenzahlungen, die „im Wesentlichen“ für die politische Arbeit ausgegeben werden sollten – „unauffällig“ in „kleinen und für die Umwelt nachvollziehbaren Beträgen“.
Sollte sich der V-Mann an den Deal halten, hätte das eine fragliche Konsequenz: Er wäre noch bis 2017 in der NPD – gegen seinen Willen. Eine Praxis, die der NSU-Sonderermittler des Bundestags, Jerzy Montag, scharf kritisiert.
Die Behörden dagegen treibt eher die Angst vor einer Enttarnung ihrer einstigen Zuträger. Dieses Risiko, so heißt es in den Papieren, sei nun „deutlich erhöht“. Allein schon nach dem Ausschlussprinzip: Denn genannt werden in dem neuen Material erstmals auch Spitzenfunktionäre, die zumindest seit 2003 nicht als V-Leute angezapft wurden – darunter Ex-NPD-Chef Udo Voigt und Holger Apfel, der heutige Vorsitzende Frank Franz und sechs weitere Bundesvorstände. Auch die Vorstände der Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wurden ausgespart.
In der NPD hat die Suche nach den Verrätern bereits begonnen. „Wenn wir das zweifelsfrei nachweisen können, fliegen die Betroffenen aus der Partei, da gibt’s kein Vertun“, kündigt Bundesvizechef Frank Schwerdt an.
Eine weitere Schlappe unbedingt vermeiden
Das Material zeigt aber auch, dass die Länder eine weitere Schlappe in Karlsruhe unbedingt vermeiden wollen. Denn heikel bleibt die Sache auch, weil die Behörden weiter V-Leute in der niederer Ebene der NPD führen. Rücke einer dieser Spitzel in einen Vorstand auf, müsse er „unverzüglich und ohne Nachsorge abgeschaltet“ werden. Angeordnet wird auch, NPD-Anwalt Peter Richter „nicht mehr“ auszuforschen – was bis zum Verbotsantrag offenbar erfolgte.
Selbst NPDler, die sich an staatliche Aussteigerprogramme wenden, werden derzeit abgewiesen: Sie könnten Einblick in die Prozessstrategie der Partei bieten. Ein Bundesvorstandsmitglied, das seit 2013 mehrmals den Ausstieg suchte, wurde fortgeschickt – auf explizite Weisung der Verfassungsschutzspitze.
Umso heikler, wenn es doch zu Pannen kommt. So räumen die Länder ein, dass im Dezember 2013 bei einer Abhörmaßnahme gegen einen Brandenburger NPD-Funktionär eine „Randerkenntnis“ zum Verbotsverfahren protokolliert und an vier Länder verschickt wurde. Diese, so wird versichert, sei inzwischen überall vernichtet – außer in Sachsen, wo ein Schredderstopp herrscht.
Der NPD geben solche Episoden Hoffnung. Bundesvize Schwerdt nennt das neue Verbotsmaterial „eine Zumutung“, das sich die Länder „auch hätten sparen können“. Gut möglich, dass die Richter in Karlsruhe das anders sehen.
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