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Ein Notfall und seine FolgenUngelöste Fragen

Das Verfahren um den Tod eines Flüchtlingskindes nach dem Besuch einer Klinik ist eingestellt worden. Dennoch fordern Anwalt und Flüchtlingsrat Veränderungen.

Wird für den Umgang in der Notfallaufnahme kritisiert: das Kinderkrankenhaus Auf der Bult Bild: DPA

HAMBURG taz | Nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren um den Tod des Flüchtlingsbabys Joshua eingestellt hat, kritisiert der Anwalt der Mutter, Matthias Waldraff, das Kinderkrankenhaus Auf der Bult. Dort war die aus Ghana stammende Mutter, Vida M., im April mit dem vier Wochen alten Kind in die Notfallambulanz gekommen.

Ihrer Darstellung zufolge hat man sie dort abgewiesen, weil ein Krankenschein für das Kind fehlte. Der Klinik zufolge verließ sie die Notfallaufnahme nach rund 15 Minuten und suchte dann eine Kinderärztin auf. Diese rief sofort einen Notarztwagen, doch bei der Rückkehr in die Kinderklinik konnte nur noch der Tod des Jungen festgestellt werden. Laut Obduktionsbericht ist er an einer virusbedingten Lungenentzündung gestorben. Da die Rechtsmediziner nicht ausschließen, dass das Kind bereits beim Besuch in der Notfallaufnahme nicht mehr gelebt hat, ist nicht mehr festzustellen, ob die Klinikmitarbeiter gegen Strafrecht verstoßen haben.

Der Ärztliche Direktor der Kinderklinik, Thomas Beushausen, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Vida M. habe einen Berechtigungsschein des Sozialamts vorgelegt, der die Kostenübernahme garantiere. „Unabhängig davon, dass generell in unserer Klinik keine Kinder abgewiesen werden, gab es auch insoweit keinen Grund, das Kind nicht zu behandeln.“

Anwalt Waldraff verweist darauf, dass laut Ermittlungsakten zwei Krankenschwestern erklärt hätten, eine britische Militärbeauftragte habe Vida M. weggeschickt. Diese so genannten Hospital Liason Officer dolmetschen für britische Militärangehörige, die in die Klinik kommen. Man hatte Vida M. zunächst irrtümlich zu diesem Kreis gezählt.

Auch diese Darstellung weist die Klinik zurück. Eine Mitarbeiterin habe die Mutter zurück zum Servicetresen gebracht, wo sie sich in die Warteschlange hätte einreihen sollen. Auch die Kritik, dass kein ärztlicher Mitarbeiter das Kind direkt in Augenschein genommen habe, weist er zurück. Bei allen Patienten, die nicht per Notarztwagen kämen, würden zunächst die persönlichen Daten erhoben. Anschließend würden die Kinder behandelt, die Reihenfolge entscheide sich nach der Schwere der Erkrankung.

Waldraff fordert dennoch einen Neuordnung der Abläufe. „Es kann nicht sein, dass es primär davon abhängt, ob eine Mutter Druck macht“, sagt er. Auch Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat hält das Verfahren in der Klinik für „verbesserungswürdig“. Er kennt Klagen über die Behandlung vor Ort und lange Wartezeiten sowohl von Flüchtlingen als auch von deutschen Eltern.

Ob Vida M. als Flüchtling benachteiligt worden sei, sei jedoch schwer feststellbar. Sie selbst habe die Kontaktaufnahme des Flüchtlingsrats bislang zurückgewiesen. Das liege jedoch nicht an einem Exklusiv-Vertrag mit der Bild-Zeitung, sagt Waldraff – ein solcher existiere nicht. Vida M. sei angesichts des Todes des Kindes nicht in der Verfassung dazu gewesen.

Für die niedersächsischen Grünen war der Tod des Kindes Anlass für eine andere Krankenversorgung für Flüchtlinge. Diese sollten wie in Bremen und Hamburg eine Krankenkassenkarte erhalten. Bislang müssen sie in Niedersachsen für jede Anschlussbehandlung einen neuen Krankenschein einholen.

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2 Kommentare

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  • Das ist genau das Ergebnis, das ich erwartet habe.

     

    Silke M. Krankenhaushasser hat einen Link geteilt. 15. April

    Ich gehe einmal davon aus, dass meine Lieblingsstaatsanwältin Frau Söfker die Obduktion und das Gutachten auch in diesem Fall wieder in der Rechtsmedizin der MHH machen lässt, die dann feststellen wird, dass das Baby bereits kurz vor oder nach dem ersten Eintreffen in der Kinderklinik Auf der Bult (Lehrkrankenhaus der MHH) tot war und dass das befreundete Krankenhaus keine Schuld trifft.

     

    Bereits am 15. April habe ich dieses Ergebnis auf meinem Facebook vorausgesagt !

     

    Die Mutter war zum ersten Mal um 9:30 und dann zum zweiten Mal, nach der Einweisung durch eine Kinderärztin um 11:45 im Krankenhaus. Der Krankenwagen war maximal 15 Minuten unterwegs. Also hat die Kinderärztin ein Baby, das bereits seit zwei Stunden tot war ins Krankenhaus geschickt und die Rettungssanitäter haben versucht ein Baby, dass über zwei Stunden tot war, zu reanimieren ????? Wer soll denn das Glauben ?

    Wahrscheinlicher ist, dass es sich wieder einmal um die Unheilige Allianz zwischen der Staatsanwaltschaft Hannover und der Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule handelt, die immer wieder entlastende Gutachten zu den Behandlungsfehlern ihrer Lehrkrankenhäuser erstellt.

    Es würde mich interessieren, ob in irgendeiner Form an die Mutter eine Abfindung gezahlt wurde, damit sie der Version des Gefälligkeitsgutachters zustimmt und mundtot gemacht wird.

    • @Krankenhaushasser:

      Haben Sie eigentlich auch noch etwas anderes vorzuweisen als unhaltbare Vermutungen? Werden Sie doch mal konkret. Was werfen Sie dem Krankenhaus im Detail vor, wo soll das Krankenhaus gepfuscht haben? Haben Sie Einsicht in die Ermittlungsakten, die diese Verfehlungen belegen? Und wenn Sie wissen wollen, ob eine Abfindung gezahlt wurde, fragen Sie doch einfach die Mutter, Sie sind doch so gut informiert und venetzt.