Ein Jahr nach der Ibiza-Affäre: Die Suche nach dem Privatdetektiv
Vor einem Jahr platzte die Regierung in Österreich. Zur Ibiza-Affäre wird bis heute ermittelt – vor allem gegen einen mutmaßlichen Videomacher.
Aber dieser Tage interessieren sich wieder viele für Martin R. Denn der Privatdetektiv soll einer derjenigen sein, der genau vor einem Jahr für ein politisches Beben in Österreich sorgte: Er soll mit anderen im Juli 2017 den FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache zusammen mit dem FPÖ-Fraktionschef Johann Gudenus in eine Finca auf Ibiza gelockt haben, wo Strache vor versteckter Kamera einer vermeintlich russischen Oligarchennichte Staatsaufträge in Aussicht stellte und über verdeckte Großspenden plauderte. Am 17. Mai 2019 wurden Ausschnitte der Videos von Spiegel und Süddeutsche veröffentlicht. Einen Tag später trat Strache von allen Ämtern zurück. Die Rechtsaußen-Regierung von ÖVP und FPÖ zerbrach.
Die Tat galt als aufklärerisches Heldenstück: Zwei korruptionsbereite Politiker wurden überführt, ein womöglich illegales Parteispendensystem aufgedeckt. Doch wer war hier der Held? Wer hatte die Falle gestellt? Und warum? Das blieb lange unklar.
Die österreichische Justiz jedoch begann nicht nur gegen Strache und Gudenus zu ermitteln – sondern auch gegen die Fallensteller. Schon früh eröffnete die Wiener Staatsanwaltschaft dabei ein Verfahren gegen Martin R. und andere Personen, darunter ein Wiener Anwalt, die sie verdächtigten, die Aufnahmen gemacht zu haben. Gegründet wurde eine eigene Ermittlergruppe, die „Soko Tape“.
Vom Helden zum „Halunken“
Der Wiener Anwalt räumte bereits nach wenigen Tagen ein Mitwirken ein: Es habe sich um ein „zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt“ zur „Aufdeckung von Missständen“ gehandelt. Martin R. dagegen tauchte ab. Und das Blatt begann sich zu wenden: Mehr und mehr geriet nun dieses Duo ins Zwielicht. So wirft die Staatsanwaltschaft Martin R. laut Justizunterlagen eine versuchte Erpressung vor, weil dieser angeblich probiert haben soll, das Video an Strache zu verkaufen. Damit wäre das Motiv nicht Aufklärung, sondern Geld. Dazu kommen Vorwürfe des Drogenhandelns: Zwischen 2013 und 2015 soll Martin R. insgesamt mehrere hundert Gramm Kokain an Bekannte verkauft haben. Die Welt nannte ihn nun einen „Halunken“.
Und die Ermittler setzten einiges gegen den Untergetauchten in Gang, auch die deutsche Justiz wurde eingeschaltet, mithilfe einer Europäischen Ermittlungsanordnung. Es gab Durchsuchungen, Bekannte der Verdächtigten wurden befragt, Konten, Mietwagen und Fluggastdaten überprüft. Um Martin R. zu orten, wurden Funkzellen abgefragt.
Jetzt aber wollen Unterstützer der Ibiza-Fallensteller das Bild wieder geraderücken. Am Sonntag veröffentlichten sie auf einer Internetseite Hintergründe über die „Macher und Hinterleute“ der Aktion. Die Unterstützer bleiben anonym, stehen aber nach eigener Auskunft mit den Videomachern in Kontakt. Die Beteuerung: Es sei diesen sehr wohl um Aufklärung gegangen und nicht um Bereicherung. Und Ausgangspunkt sei ein früherer FPÖ-Mann gewesen: ein einstiger Bodyguard von Strache.
Sporttasche voller Bargeld
Die Erzählung lautet so: Schon seit Jahren habe der Bodyguard Material gegen seinen Arbeitgeber Strache gesammelt. Der Grund sei eine persönliche Kränkung gewesen. Als der Sicherheitsmann 2014 länger krank ausfiel, habe ihn Strache zwischenzeitlich entlassen. Darauf habe der Bodyguard über Monate Beweise über dessen Finanzgebaren zusammengetragen. Dazu soll ein Foto gehören, das eine Sporttasche voller Bargeld zeigt, die sich in Straches Dienstauto befunden haben sollen. Oder Fotos von Spesenabrechnungen, mit denen FPÖ-Mann Privatausgaben aus Parteigeldern bezahlt haben soll.
Im Frühjahr 2015 habe der Bodyguard dann dem nun beschuldigten Wiener Anwalt von den Geldgeschäften Straches erzählt – beide würden sich schon länger kennen. Der Anwalt soll die Vorwürfe darauf im März 2015 an das österreichische Bundeskriminalamt gemeldet haben. Für die Aussage seines Mandanten nannte er als Bedingung dessen Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm. Das BKA soll damals abgelehnt haben, die Ermittlungen versandten.
Daraufhin, so die Unterstützer, sei die Idee entstanden, Straches Korruptionsbereitschaft mittels einer Falle selbst zu dokumentieren. Ziel sei es gewesen, einer „Orbanisierung Österreichs entgegenzuwirken“. Nach einem ersten fingierten Treffen mit Gudenus sei die Idee mit der Ibiza-Finca entstanden. Die Anbahnungen, das Mieten der Finca, die Leihautos, Flüge und das technische Equipment hätten dabei laut den Unterstützern „nicht unerhebliche Kosten“ verursacht, „jedoch geringer als in vielen Medien behauptet“. Dort war die Rede von mehreren hunderttausend Euro. Der Plan sei gewesen, das Video nun zusammen mit dem Material des Personenschützers zu veröffentlichten und so Ermittlungen zu erzwingen. Der Bodyguard aber habe gezögert und eine finanzielle Absicherung für eine Aussage gefordert – wegen der zu erwartenden Repressionen, auch weil er sich selbst belasten würde.
Nur deshalb, so die Unterstützer, hätten die Videomacher „verschiedenen potentiell an einer Veröffentlichung des Videos Interessierten“ die Aufnahme für eine „hohe Summe“ angeboten. An wen, darüber schweigen sie. Und auch darüber, wie viel Geld sie dafür wollten – Medien berichteten von Forderungen bis zu fünf Millionen Euro. Die über zwei Jahre währenden Verkaufsversuche aber seien gescheitert, so die Behauptung. Letztlich hätten sich die Macher deshalb entschlossen, das Video ohne das Material des Bodyguards an Spiegel und Süddeutsche zu lancieren – und ohne dafür Geld einzufordern. „Weder für die Herstellung noch für die Veröffentlichung des Videos selbst wurde jemals Geld gefordert oder bezahlt“, heißt es. Die Kosten hätten die Fallensteller letztlich selbst getragen.
So lautet die nun erzählte Version der Unterstützer. Es ist auch die von Martin R.s Verteidiger, dem Berliner Anwalt Johannes Eisenberg, der auch die taz presserechtlich vertritt. Auch er nennt die Ibiza-Falle eine „Folge der frustrierenden Erfahrung, dass sich die österreichischen Ermittlungsbehörden seit 2015 weigerten, Ermittlungen gegen Strache wegen Geldwäsche und Untreue aufzunehmen“. Und: „Nach allem, was die Ermittlungen ergeben haben, gab es keine Finanziers, es gab keine auswärtigen Dienste.“ Über Letzteres hatte Strache wiederholt gemutmaßt.
Ob und wie sich Martin R. an der Aktion beteiligte, dazu schweigen die Unterstützer und sein Anwalt – ebenso wie der Beschuldigte selbst. Martin R. werde sich weiter „in keiner Weise zu der behaupteten Beteiligung an dem Vorgang äußern“, erklärt Eisenberg. Der Verteidiger des zweiten Hauptbeschuldigten, des Wiener Anwalts, bekräftigt, sein Mandant habe weder strafbares Verhalten gezeigt, noch habe er an solchem mitgewirkt. Weitere Fragen beantwortet er nicht, auch nicht zur Rolle des Bodyguards. Dieser selbst war für Fragen nicht erreichbar. Auch die FPÖ Wien, wo der Mann früher aktiv war, weiß nach eigener Auskunft nicht, wo er heute ist.
Strache nennt die Vorwürfe „bösartig“
Die Ermittler aber beschäftigten sich mit dem Personenschützer schließlich doch noch: Im September 2019 nahmen sie ihn kurzzeitig fest. Zuvor war eine anonyme Anzeige gestellt worden – die, wie nun eingeräumt wird, ebenso von den Machern des Ibiza-Videos kam. Dort wurde nochmals bekundet, dass der Bodyguard Beweise für mögliche Veruntreuungen von Strache habe. Vor den Ermittlern soll der Mann umfangreich ausgesagt haben. Strache indes bestreitet illegale Spesenabrechnungen. Auch Sporttaschen mit Geld will er nie im Auto gehabt haben. Die Vorwürfe seien „bösartig“.
Wie den Hinweisen des Bodyguards nachgegangen wird, dazu äußert sich die Wiener Staatsanwaltschaft nicht. Wegen seiner Äußerungen im Ibiza-Video wird gegen Strache und Gudenus aber weiter wegen Untreue ermittelt, bestätigt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Nachgegangen wird dem Verdacht womöglich illegaler Parteispenden.
Gleichzeitig laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Martin R. und den Wiener Anwalt weiter. Auch hierzu wird geschwiegen: Das Verfahren sei eine „Verschlusssache“, so eine Sprecherin. Der Oberste Gerichtshof Österreichs entschied aber jüngst, dass die Veröffentlichung des Ibiza-Videos gerechtfertigt war, weil sie einen „außergewöhnlich großen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse“ darstelle. Aber: Die Ersteller hätten nach bisherigem Stand durchaus die Absicht gehabt, „die erlangten Aufnahmen gewinnbringend zu verkaufen“. Denn das Video sei nicht nur Medien, sondern „auch anderen Interessenten“ angeboten worden
Die Unterstützer sagen hierzu nichts, sprechen nur von „Personen des öffentlichen Lebens“. Ihre Beteuerung aber bleibt, dass es bei allen Verkaufsangeboten nur um die finanzielle „Absicherung“ der „Whistleblower“ gegangen sei.
Vorwürfe der Erpressung und des Drogenhandels
Im Fall Martin R. kommt dazu jedoch noch der Vorwurf der Erpressung: Er habe Strache über einen Mittelsmann nach der Video-Veröffentlichung im Juni 2019 für 400.000 Euro die volle, siebenstündige Aufnahme angeboten. Verteidiger Eisenberg weist das vehement zurück: Diesen Versuch habe es nie gegeben, der Mittelsmann habe keinen Kontakt zu Martin R. gehabt, er sei „ein Trittbrettfahrer“. Ebenso seien die Drogengeschäfte erfunden, so Eisenberg. Der Zeuge hierfür sei ein wiederholter Lügner. Die vermeintlichen Abnehmer würde Drogenkäufe von Martin R. bestreiten.
Eisenbergs Vorwurf: Offenbar erheben die Ermittler falsche Vorwürfe, um die deutschen Behörden über die Europäische Ermittlungsanordnung gegen Martin R. in Stellung zu bringen, weil dafür das Ibiza-Video nicht ausreiche. Über diesen Weg würden die Deutschen die Vorwürfe nicht selbst prüfen, sondern sich auf die Österreicher verlassen. Eisenberg stellte inzwischen Strafanzeige gegen die Ermittler wegen „rechtswidriger Verfolgung“ seines Mandanten. In Anwaltsschreiben kritisiert er die österreichische Justiz als „FPÖ-durchseucht“, deren Ermittlungen als „grundrechtsverachtend“.
Auch der Verteidiger des Wiener Anwalts erinnert daran, dass in der Soko Tape zwischenzeitlich ein Ermittler tätig war, der Strache nach dessen Rücktritt eine eindeutige SMS schickte: „Lieber HC, ich hoffe auf einen Rücktritt vom Rücktritt...die Politik braucht dich!“. Auch der Verteidiger spricht von einer „Kontamination der Ermittlungen“, die „noch nicht abzuschätzen“ sei.
Komplettes Video soll ausgestrahlt werden
Für die Unterstützer der Ibiza-Videomacher ist der Fall ohnehin ein „Justizskandal“. Statt die im Ibiza-Video „offengelegte Korruption restlos aufzuklären“, würden die Enthüller „mit allen Mitteln gejagt und delegitimiert“. Sie fordern die Ermittlungen gegen Strache zu forcieren, auch zu weiteren Korruptionsvorwürfen wie der Geldtasche.
Strache wiederum geißelt bis heute ein „kriminelles Netzwerk“ gegen sich – und arbeitet bereits an seinem politischen Comeback. Er gründete eine neue „Bewegung“, das „Team HC Strache“, und will im Oktober zur Bürgermeisterwahl in Wien antreten. Für Sonntagabend kündigte Strache an, das nun komplette Ibiza-Video auf seiner Facebookseite auszustrahlen – welches ihn, so behauptete er stets, entlasten werde. Der Deutungskampf um die Ibiza-Falle geht damit in die nächste Runde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren
Tod des Fahrradaktivisten Natenom
Öffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt
Wahlprogramm der FDP
Alles lässt sich ändern – außer der Schuldenbremse
Energiewende in Deutschland
Erneuerbare erreichen Rekord-Anteil
Grüne über das Gezerre um Paragraf 218
„Absolut unüblich und respektlos“