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Eilentscheidung des Arbeitsgerichts KölnRückschlag für Ryanair-Beschäftigte

Ryanair-Tochter Malta Air kann an ihrem Kölner Standort vorerst weiter eine Betriebsratsgründung behindern. Verdi setzt nun auf die Hauptverhandlung.

Offene Fragen bei Ryan Air in Köln Foto: Hans Blossey/imagebroker/imago

Köln taz | Die Ryanair-Beschäftigten haben bei ihrem Kampf um ihre Mitbestimmungsrechte bei der Konzerntochter Malta Air einen Rückschlag erlitten. In einer Eilentscheidung hat das Arbeitsgericht Köln an diesem Mittwoch entschieden, dass das Billigflugunternehmen notwendige Unterlagen für die Vorbereitung einer Betriebsratswahl am Standort Köln vorerst nicht herausgeben muss. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi setzt jetzt auf die Hauptverhandlung im September.

„Die Mitbestimmung in Betrieben ist ein selbstverständliches Recht, wenn die Beschäftigten das wollen“, sagte Dennis Dacke, Bundesfachgruppenleiter Luftverkehr und Maritime Wirtschaft, am Mittwoch. „Es ist eine Unverschämtheit, dass Ryanair an mehreren Standorten nichts Besseres einfällt, als mit immer neuen Verfahrenstricks die Wahl von Betriebsräten zu verhindern“, empörte sich der Gewerkschafter.

Dacke verwies auf den Standort Berlin von Malta Air, wo es den Beschäftigten erst im Mai dieses Jahres nach jahrelangem Kampf gelungen war, Betriebsratswahlen durchzuführen. „Das muss jetzt auch für Köln kommen“, forderte er.

Bereits seit zweieinhalb Jahren kämpfen die Beschäftigten bei Malta Air in Köln für ihr Recht auf einen Betriebsrat. Bislang verweigert das Unternehmen dem von ihnen nominierten Wahlvorstand die Herausgabe der Listen, die für die Wahl notwendig wären, um das aktive und passive Wahlrecht zu prüfen. Zudem drohte der Arbeitgeber den Wahlvorstandsmitgliedern, die den Eilantrag beim Arbeitsgericht unterstützt hatten, mit Schadenersatzklagen – was die Gewerkschaft als Einschüchterungsversuch sieht, der die Beschäftigten spalten soll. „Das ist ein Verhalten, das den Rahmen jeder inhaltlichen Auseinandersetzung sprengt“, kritisierte Verdi-Mann Dacke. „So darf es nicht laufen.“

Was ist ein betriebsratsfähiger Betriebsteil?

Im Kern geht es bei dem Streit zwischen Ryanair und den Beschäftigten um die Frage, ob der Kölner Standort ein selbstständiger und damit betriebsratsfähiger Betriebsteil von Ryanair ist. Dabei spielt auch die Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes eine Rolle. Gerade bei Unternehmen mit Sitz im Ausland, bei dem nicht alle an einem festen Standort arbeiten, sondern flexible Arbeitsmodelle wie mobiles Arbeiten und digitale Leitung genutzt werden, entstehen immer wieder Unsicherheiten darüber, wie ein Betrieb rechtlich zu definieren ist.

„Hier ist eine moderne Anwendung der geltenden Rechtslage nötig“, sagte Dacke. Das mag nicht immer ganz einfach sein, „völlig klar“ sei jedoch, „dass neue Formen der Arbeitsorganisation nicht zu einem Ende der Mitbestimmung führen dürfen.“ Die Hauptsitz von Ryanair ist Dublin in Irland. Neben Köln verfügt die Billigfluggesellschaft auch noch über Standorte in Berlin, Weeze, Hahn, Baden-Baden, Nürnberg und Memmingen.

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