Ehemalige Pegida-Führungsfrau: Festerling soll vier Monate in Haft
Weil sie eine Geldstrafe nicht zahlt, soll die Ex-Pegida-Frontfrau ins Gefängnis. Die Anordnung geht auf einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung zurück.
In einer Videobotschaft stellte sich Festerling als Opfer politischer Verfolgung dar. Sie wolle und könne die Strafe nicht zahlen, sagte sie. Zugleich bat sie aber Sympathisanten darum, Geld an die Landesjustizkasse zu zahlen, um eine Haftstrafe doch noch abzuwenden.
Das Amtsgericht Dresden hatte den Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Beleidigung in insgesamt drei Fällen verhängt. Festerling hatte unter anderem bei Pegida mit Blick auf Flüchtlinge von „muslimischen Wurfmaschinen“ und einem „Geburten-Dschihad“ gesprochen.
2015 war sie als Kandidatin der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) in Dresden bei der Oberbürgermeisterwahl angetreten und hatte im ersten Wahlgang knapp 10 Prozent der Stimmen geholt. Ein Jahr später hatte sie das Bündnis im Streit mit Pegida-Chef Lutz Bachmann verlassen.
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