Eckpunktepapier nach Ostern erwartet: Erstes Abschiebezentrum ab Herbst

Seehofers Plan für das Modell eines Abschiebezentrums nimmt langsam Gestalt an. Die Bundespolizei soll für die Einrichtungen verantwortlich sein.

Ein eingezäuntes Kasernengebäude und im Vordergrund ein knallrote Bushaltestelle

Die Aufnahme- und Rückführungseinrichtung in Bamberg ist ein denkbarer Ort für Seehofers Abschiebezentrum Foto: dpa

MÜNCHEN epd | Die Bundesregierung will bis Herbst das erste Rückführungszentrum für Flüchtlinge starten. Es werde „in Verantwortung der Bundespolizei“ betrieben, sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) der Süddeutschen Zeitung. Die Einrichtung soll als Modell für die sogenannten Ankerzentren dienen, in denen nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das gesamte Asylverfahren abgewickelt und beschleunigt werden soll. „Ich bin zuversichtlich, dass wir nach den Osterfeiertagen ein Eckpunktepapier vorlegen können“, sagte Mayer.

Es würde sich anbieten, für das Modellprojekt eine schon vorhandene Einrichtung zu nutzen, sagte der CSU-Politiker. Denkbare Standorte wären Manching oder Bamberg in Bayern, wo es bereits Transitzentren gibt. Auch die Erstaufnahmeeinrichtung im hessischen Gießen kommt in Betracht. Dort gibt es Platz für insgesamt 13.000 Menschen, dazu weitere 3.000 Plätze in ehemaligen Kasernen der US-Truppen.

Das Ziel der Bundesregierung müsse es zudem sein, „die Zahl der Abschiebehaftplätze erheblich zu erhöhen“, sagte Mayer. 400 Abschiebehaftplätze in ganz Deutschland seien „deutlich zu wenig“. Der Bund werde künftig mehr Verantwortung übernehmen. Aber auch die Länder müssten sich stärker einbringen, sagte der Innenstaatssekretär.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD unter anderem die Errichtung sogenannter Anker-Zentren vereinbart, in denen Asylverfahren komplett abgewickelt und aus denen heraus gegebenenfalls auch Rückführungen stattfinden sollen. Bundesinnenminister Seehofer hatte nach Amtsantritt zudem einen „Masterplan für Abschiebungen“ angekündigt. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Der Bund will aber prüfen, ob und wie er Zuständigkeiten an sich ziehen oder die Länder unterstützen kann.

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