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EU-Richtlinie zur ArbeitszeitStechuhr für alle MitarbeiterInnen

Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Spanien.

Künftig wohl noch häufiger im Einsatz: Die Stechuhr Foto: dpa

Freiburg taz | In allen EU-Staaten müssen die Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten „objektiv und verlässlich“ erfassen. Nur so könne die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten effektiv kontrolliert werden. Dies hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Spanien entschieden. Das Urteil hat auch für Deutschland Auswirkungen.

Im konkreten Fall stritt der größte spanische Gewerkschaftsdachverband CCOO mit der spanischen Niederlassung der Deutschen Bank über die Einführung einer generellen Arbeitszeiterfassung. Im spanischen Recht ist sie nicht vorgesehen. Der Nationale Gerichtshof Spaniens legte aber den Fall dem EuGH vor und fragte, ob sich aus EU-Recht anderes ergebe.

Der EuGH prüfte dabei die EU-Arbeitszeit-Richtlinie von 2003. Diese sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (inklusive Überstunden) vor sowie eine tägliche Mindestruhezeit von elf Stunden am Stück und eine wöchentliche Mindestruhezeit von 24 Stunden am Stück.

In der Richtlinie steht zwar keine ausdrückliche Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit. Laut EuGH ist die Richtlinie aber so auszulegen, dass eine derartige Pflicht besteht.

Schwächere Vertragspartei

Der EuGH nahm dabei auf die EU-Grundrechte-Charta Bezug. Danach haben alle Arbeitnehmer das „Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen“. Dieses Recht wäre gefährdet, wenn die Arbeitnehmer selbst beweisen müssten, wie lange sie gearbeitet haben. Da Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis die „schwächere“ Vertragspartei sind, bestehe die Gefahr, dass sie ihre Rechte nicht einfordern können oder sich dies nicht trauen.

Nicht ausreichend sei, so der EuGH, wenn nur die Überstunden erfasst würden. Vielmehr müsse die gesamte Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Nur so sei effektiv nachweisbar, welche Zeiten als Überstunden zu bezahlen sind.

Das Urteil gilt auch für Deutschland, weil auch das deutsche Arbeitszeitgesetz auf der EU-Richtlinie beruht. Bisher ist die vollständige Erfassung der Arbeitszeit nur in wenigen Branchen gesetzlich vorgeschrieben, etwa für Lkw-Fahrer, Bauarbeiter, in Gaststätten und in der Fleischwirtschaft.

Für die anderen Branchen muss entweder der Bundestag das Arbeitszeitgesetz ändern oder das Bundesarbeitsgericht ein entsprechendes Grundsatzurteil fällen. Die Art der Erfassung (Stechuhr, Papierlisten oder digital) können die EU-Staaten bestimmen. Sie können auch nach Branche und Größe der Unternehmen differenzieren. DGB-Vize Annelie Buntenbach begrüßte das Urteil. „Das Gericht schreibt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor. Richtig so.“

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4 Kommentare

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  • Kind + Bad -> augeschüttet.

    Statt das auf die Branchen zu beziehen in denen primär zeitbezogen gearbeitet wird und in denen wirklich Ausbeutung stattfindet, wird wieder alles mit der Gießkanne beglückt. Ein neues EU-Bürokratiemonster wird geboren, dass durchaus nicht allen ArbeitnehmerInnen Vorteile bringen wird, sondern auch viele schlicht unnötig gängeln und neue Überwachung ermöglichen wird.

    Das sind wirklich Methoden von Vorgestern für Morgen. So wird das nix, EU, der Rest der Welt macht solchen Quark nicht mit und wir verspielen unsere Wettbewerbsfähigkeit - und zwar ohne wirklich besseren Arbeitnehmerschutz zu erhalten, wir pumpen nur die Bürokratie auf.

    • @hup:

      Die AG müssen das umsetzen, nicht die EU. Von daher sehe ich nicht, dass es ein EU-Bürokratiemonster wird. Ebenfalls verstehe ich nicht, wieso die Erfassung der Arbeitszeit den Arbeitnehmerschutz nicht verbessert.



      Mein AG erwartet bspw. tatsächlich, dass ich notwendige betriebliche Korrespondenz in meiner Freizeit mache.



      Vielleicht schadet es denen, die Vertrauensarbeitszeit haben und dabei bislang großzügig abgerechnet haben. Das ist auf der einen Seite schade, auf der anderen Seite einfach korrekt.

      • @pitpit pat:

        Die EU setzt nie etwas um, die beschließt nur - das ist kein Argument gegen den Aufbau von Bürokratie durch die EU. Der Aufwand fällt natürlich in jedem Betrieb an, nicht primär bei einer EU-Behörde.

        Und ich hab jetzt immer noch kein Argument gesehen, weshalb *alle* AN das machen (sollen) müssen - wenn das Modell auf deine Arbeit und deinen Betrieb passt, dann Glückwunsch, aber es müssen in einer modernen Gesellschaft halt nicht alle am gleichen Wesen genesen. Das ist geradezu der Witz an liberalem Pluralismus.

        Und das schrieb ich auch schon im OP.

  • Gibt es eigentlich bei der taz für die Angestellten auch eine Arbeitszeiterfassung?