EU-Rechnungshof über Agrarsubventionen: EU-Länder trödeln bei Umweltzielen
Die Staaten setzten die Agrarpolitik der Union unzureichend um, kritisiert der Europäische Rechnungshof. Sie würden EU-Umweltregeln aushebeln.
Die EU gibt 31 Prozent ihres Haushalts 2021 bis 2027 für die Agrarpolitik aus: 378,5 Milliarden Euro. Das meiste davon zahlt die EU den Bauern pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Die Branche verursacht laut Rechnungshof insgesamt 13 Prozent der Treibhausgasemissionen in den 27 Mitgliedsländern. Die Landwirtschaft ist auch maßgeblich dafür verantwortlich, dass immer mehr Pflanzen- und Tierarten aussterben.
Deshalb hat die EU ihre Agrarpolitik reformiert, ab 2023 sollte sie mehr für Umwelt und Klima erreichen. Doch die Mitgliedstaaten scheinen das teilweise zu hintertreiben. So befreiten alle Länder dem Rechnungshof zufolge einige Landwirte von der Pflicht, die angebaute Fruchtart jedes Jahr zu wechseln.
Diese Fruchtfolge trägt dazu bei, dass Schädlinge und Krankheiten sich nicht so schnell verbreiten, sodass die Bauern Pestizide einsparen können. „Die meisten Mitgliedstaaten (…) schreiben in ihren Plänen vor, dass die Begünstigten die Hauptkultur erst nach drei Jahren oder nur auf einem Teil ihrer landwirtschaftlichen Flächen jedes Jahr wechseln müssen“, kritisierte der Rechnungshof. Zudem lockerte die EU nach den Bauernprotesten im vergangenen Winter diese und andere Umweltvorschriften.
Zentraler Bestandteil der Reform von 2023 sind die Öko-Regelungen, bei denen Landwirte Subventionen für konkrete Umweltleistungen erhalten. Doch sie sind so anspruchslos, dass die meisten Bauern einfach so weitermachen können wie bisher. „Eine aktuelle Studie 14 hat ergeben, dass fast alle Landwirte (99,9 %) in Frankreich ihre Verfahren nicht ändern müssen, um eine Zahlung zu erhalten“, so der Rechnungshof. Die, die doch ihre Praxis verändern müssten, nehmen oft gar nicht teil. „In Deutschland beispielsweise ist die Inanspruchnahme besonders gering. Schätzungen des Hofes zufolge wurden die Öko-Regelungen lediglich bei bis zu 66 % der geplanten Fläche in Anspruch genommen.“
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