EU-Migrationsrecht: Vorstoß zu Menschenrechtskonvention
Neun EU-Länder fordern nach Klagen, Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Migration zu überprüfen. Grüne und Linke üben Kritik.

Der an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gerichtete Brief wurde vom Büro der italienischen Ministerpräsidentin Georgia Meloni verbreitet. Neben Italien wird dieser auch von Dänemark, Polen, Österreich, Belgien, Estland, Lettland, Litauen und Tschechien unterstützt.
Darin wird eine „neue und offene Diskussion“ über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention verlangt. Italien und weitere beteiligte Länder waren zuvor vor dem Gerichtshof wegen ihres Umgangs mit Migrantinnen und Migranten verklagt worden. Gegen Italien und Dänemark ergingen diesbezügliche Urteile oder Aufforderungen, Handlungsweisen zu ändern.
Die beteiligten Regierungen „wollen nicht nur unabhängige Gerichte angreifen, sondern auch den Menschenrechtsschutz zugunsten nationaler Sicherheitsinteressen schwächen“, sagte dazu Banaszak. „Das ist gerade in Zeiten erstarkender rechtsextremer Kräfte brandgefährlich und Wasser auf die Mühlen derjenigen, die schon lange auf die Aushöhlung des europäischen Rechtsrahmens setzen“, warnte der Grünen-Vorsitzende.
Banaszak wertete den Vorstoß von vor allem rechtsgerichteten, aber auch einigen sozialdemokratisch geführten Regierungen als „ein Geschenk an den rechten Rand“ und eine Schwächung der rechtsstaatlichen Demokratie. „Wir erwarten insbesondere von unseren sozialdemokratischen Partnern in Europa, dass sie sich ihrer Verantwortung für den Rechtsstaat bewusst sind“, betonte er weiter.
Kritik auch von der Linken
Die Linken-Politikerinnen Katrin Fey und Clara Bünger werteten den Vorstoß der neun EU-Staaten als „erschütternd“. „Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt die Würde und Rechte jedes Menschen – unabhängig von Herkunft oder Status. Menschenrechte sind deswegen schlicht nicht verhandelbar“, betonte Fey in Berlin.
Bünger nannte es „beunruhigend, wie gerade im Bereich der Migrationspolitik Grundrechte infrage gestellt werden“. Zudem handele es sich bei dem Brief an den Gerichtshof um einen Angriff auf die Gewaltenteilung.
Bundesregierung will „strengere Migrationspolitik“
Der deutsche Vize-Regierungssprecher Sebastian Hille verwies auf Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Rande seines Besuchs in Rom, er habe „keine Veranlassung, Gerichtshöfen Briefe zu schreiben“. Richtig sei allerdings, dass auch die Bundesregierung eine „strengere Migrationspolitik verfolgen“ wolle. Daher beteiligte sich Deutschland „aktiv an den europäischen Diskussionen, wie wir legale Migration begrenzen können“. Dazu gehöre auch die aktuelle Initiative der neun Staaten.
Auf die Unabhängigkeit des Gerichtshofs verwies eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. „Wir räumen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutz der Menschenrechte in Europa einen hohen Stellenwert ein“, sagte sie in Berlin. „Und ich kann natürlich auch betonen, wir fühlen uns vollumfänglich an die Rechtsprechung des EGMR gebunden“, fügte sie hinzu.
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