EU-Kommission über Recht auf Reparatur: Smartphones kostenlos reparieren
Verbraucher in der EU geben jährlich Milliarden für neue Geräte aus, dabei ließe sich vieles noch reparieren. EU-Parlamentarier wollen das ändern.
dpa | Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat sich für ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Geräte wie Waschmaschinen oder Smartphones ausgesprochen. So sollen Hersteller etwa verpflichtet werden, bestimmte Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones oder Fahrräder auch dann zu reparieren, wenn sie nicht unter die gesetzliche Garantie fallen, wie das EU-Parlament am Mittwoch in Brüssel mitteilte.
Innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit sollen die Hersteller zu einer kostenlosen Reparatur verpflichtet werden – „es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch, sie ist faktisch unmöglich oder sie ist für den Verbraucher unbequem“, hieß es. Die Reparaturen sollen nach dem Willen der Abgeordneten in einem „angemessenem Zeitraum“ gemacht und dem Verbraucher ein Ersatzgerät geliehen werden. Könne etwas nicht repariert werden, könnten die Hersteller nach dem Willen der Parlamentarier stattdessen ein überholtes Gerät anbieten.
Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, muss noch im Plenum abgestimmt werden. Im Anschluss muss das Parlament mit den EU-Ländern verhandeln.
Für Verbraucher solle es attraktiver gemacht werden, reparieren zu lassen statt neu zu kaufen – etwa durch die Verlängerung der Garantie für reparierte Produkte. Nach dem Willen der Parlamentarier sollen die EU-Länder weiterhin die Reparatur durch finanzielle Anreize wie Gutscheine fördern.
Grundlage für die neuen Regeln ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom März. Nach Angaben der Brüsseler Behörde verlieren Verbraucher nicht nur viel Geld, wenn sie sich für einen Austausch statt für eine Reparatur entscheiden. Darüber hinaus verursache die vorzeitige Entsorgung noch gebrauchsfähiger Produkte hohe Treibhausgasemissionen und einen hohen Ressourcenverbrauch.
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