EU-Abgeordnete stimmen für Öko-Design: Gegen Wegwerfkäufe

Das EU-Parlament beschließt einen Gesetzentwurf, der Produkten zu einer längeren Lebensdauer verhelfen soll. Jetzt beginnen die Verhandlungen darüber.

Bunte T-Shirts auf Kleiderbügeln hängend

Statt Fast Fashion, heute gekauft, morgen im Müll, soll die Kleidung nachhaltiger werden Foto: Torsten Krueger/picture alliance

STRAßBURG afp/taz | Das EU-Parlament will das Vernichten unverkaufter Textilien und Elektrogeräte in Zukunft verbieten. In ihrer Sitzung am Mittwoch stimmten die Abgeordneten mit breiter Mehrheit für den Kommissionsvorschlag zur Ökodesign-Verordnung, welche die Nachhaltigkeit und Lebensdauer von Produkten in der Europäischen Union verbessern soll. In einigen Punkten macht sich das Parlament für noch strengere Vorgaben zum Verbraucherschutz stark.

„Es ist an der Zeit, das Wirtschaftsmodell einer Wegwerfgesellschaft – ‚nehmen, herstellen, entsorgen‘ – zu beenden“, erklärte die sozialdemokratische italienische Berichterstatterin des Parlaments Alessandra Moretti. Nachhaltige Produkte sollten künftig zur Norm werden und es Verbrauchern ermöglichen, „Energie zu sparen, Reparaturen zu erleichtern und kluge Umweltentscheidungen beim Einkaufen zu treffen“.

Dazu dürfe die Lebensdauer eines Produkts nicht durch „Designmerkmale“ begrenzt werden. Softwareupdates, Ersatzteile und Zubehör müssen dem Gesetzesentwurf nach zukünftig „für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein“. Zudem soll ein digitaler Produktpass mit genauen und aktuellen Informationen zu Produkten die Transparenz erhöhen und Verbrauchern Auskunft über die Nachhaltigkeit geben. „Als Verbraucher im digitalen Zeitalter sollten wir das Recht haben, die Technologie, die unser Leben prägt, zu kontrollieren, zu reparieren und zu verändern“, sagte der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei).

Das Verbot des Zerstörens unverkaufter Ware richtet sich insbesondere gegen die sogenannte Fast Fashion: Das Phänomen, dass Schuhe und Kleidung billig produziert werden und am Ende im Schredder landen, wenn kein passender Abnehmer gefunden werde, hat sich nach Angaben der EU-Kommission durch den Onlinehandel in den vergangenen Jahren verstärkt.

Die Behörde hatte im März 2022 ihren Verordnungsentwurf vorgelegt, im Mai dieses Jahres einigten sich die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich auf eine Verhandlungsposition. Das Parlament hat dies nun ebenfalls getan, wodurch die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten für eine endgültige Fassung des Gesetzes beginnen können.

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