piwik no script img

EU-Gericht urteilt zu Hanfblatt im LogoSymbol regt zum Drogenkauf an

Ein Hanfblatt im Markenzeichen? Schon die Anspielung auf Marihuana verstößt gegen die öffentliche Ordnung, urteilt das Europäische Gericht.

Als Brille in Ordnung – als Marke nicht Foto: Robert Galbraith/reuters

FREIBURG taz | Ein Zeichen, das auf die Droge Marihuana anspielt, darf nicht als EU-Marke registriert werden. Das hat das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg an diesem Donnerstag entschieden. Dies gilt auch dann, wenn mit der Marke gar keine Rauschmittel beworben werden.

Konkret geht es um ein Signet der italienischen Franchise-Kette Cannabis Store Amsterdam. Diese hat bereits rund 150 Läden, überwiegend in Italien, aber auch in Spanien und Portugal. In den Läden werden rund 200 Produkte verkauft, vom Lutscher über Kekse bis zum Bier, zusätzlich auch T-Shirts, Kissen und Badeanzüge. Dutzende Neueröffnungen sind geplant, bis hin nach San Francisco.

Die verkauften Lebensmittel enthalten nicht den Wirkstoff THC, der hauptsächlich für die berauschende Wirkung von Cannabis/Hanf verantwortlich ist. Vielmehr soll sollen sie vor allem Cannabidiol (CBD) beinhalten. CBD gilt als entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und soll gegen Übelkeit wirken. Cannabidiol gilt nicht als Betäubungsmittel.

Wohl mit Blick auf die Expansion versucht die Franchisekette seit 2017, ein Signet des Unternehmens als Unionsmarke einzutragen. Die Bildmarke soll zehn stilisierte Cannabis/Hanf-Blätter zeigen, dazu kommt die Aufschrift „Cannabis Store Amsterdam“. Eine Unionsmarkte gilt im ganzen EU-Binnenmarkt und muss nur einmal beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante eingetragen werden.

EUIPO hat die Registrierung abgelehnt, weil die beantragte Bildmarke gegen die „öffentliche Ordnung“ verstoße. Eine interne unabhängige Beschwerdestelle der Behörde bestätigte die Ablehnung. Ebenso wie nun auch das Europäische Gericht, das die für Einzelfälle zuständige erste Instanz des Europäischen Gerichtshofs ist.

Gezieltes Missverständnis

Das EuG räumte ein, dass die italienische Kette keine Produkte mit berauschender Wirkung verkauft. Allerdings erwecke die Gestaltung der Bildmarke in den angesprochenen Verkehrskreisen gerade diesen Eindruck. Das stilisierte Cannabisblatt sei das „mediale Symbol“ der Droge Marihuana, also getrockneter Cannabis-Blüten.

Auch der Schriftzug deute einen Zusammenhang an: Die Nennung der Stadt Amsterdam verweise darauf, dass in den Niederlanden der Verkauf weicher Drogen wie Cannabis weitgehend geduldet wird. Der Begriff „Store“ stehe für Laden und erinnere an die niederländischen Verkaufsstellen („Coffeeshops“) für geduldete Drogen. Die Verbindung dieser Elemente erzeuge gezielt das Missverständnis, dass die verkauften Produkte „Rauschgiftsubstanzen“ enthielten.

Schon die Anspielung auf Marihuana verstoße aber gegen die öffentliche Ordnung, so das EuG. Cannabis sei in den meisten EU-Staaten immer noch als Droge verboten, auch wenn in vielen Staaten über eine Legalisierung zu therapeutischen Zwecken oder sogar zur Entspannung diskutiert wird.

In Deutschland sind THC-haltige Cannabis-Produkte in gewissem Umfang bereits als Arzneimittel zugelassen. Die beantragte Bildmarke von „Canabis Store Amsterdam“ sei abzulehnen, so die EU-Richter, weil sie „implizit, aber zwangsläufig“ zum Kauf von Drogen anrege oder zumindest deren Konsum banalisiere. Das Urteil gelte aber nur beim „derzeitigen Stand“ des Betäubungsmittelrechts.

Die EuG-Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ein Rechtsmittel ist aber nur zulässig, wenn der EuGH eine grundsätzliche Bedeutung des Falles annimmt.

Die Entscheidung über die Unionsmarke hat keine Bindungswirkung für nationale Markenrechte. Beim deutschen Patent- und Markenamt in München ist kein Fall bekannt, dass eine ähnliche Marke eingetragen oder abgelehnt wurde. (Az.: T-683/18)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

19 Kommentare

 / 
  • Stigmatisierung von Hanf erfolgreich vollendet. Hanf ist eine der wichtigsten Kulturpflanzen und die Silhouette des Blattes soll stellvertretend für einen Rausch stehen. Goethe hat sich gerade mehrfach im Grab gedreht.

  • Sie sollen einfach Hopfen oder Ahornblätter nehmen.

    Aber Vorsicht:

    Es gibt Leute die glauben Hopfen und Cannabis seien verwandt. So wie ich einst. Dann ginge die Argumentation der Richter wieder auf.

    Außerdem erinnern Bilder von Pflanzen immer an Pflanzen. Und das Wort Blatt an Blätter. Auch an Cannabis Blätter.

    Ich sehe schwarz für Kopierläden und Teestuben.

  • Gutes Urteil. Cannabis war , ist und bleibt wohl Einstiegsdroge Nr.1 . Ist leider so . Läßt sich nicht wegdiskutieren, verleugnen etc. Diese unsägliche Verharmlosung von Cannabis ist schon fast unerträglich. Im Vergleich zum Alkohol hat Cannabis eine eindeutige Kontingenz, -heißt nicht steuerbar in der Wirkweise, sofortiger Rausch ohne vorherige Genusswirkung.

    gez lulu Schlawiner dipl psych. 15 Jahre beschissen gekifft mit absoluter Zeitverschwendung und unnötiger Anheizung der CO2 Emission.



    Danke für die Veröffentlichung

    • @lulu schlawiner:

      Selten einen solchen Unsinn gelesen... Einstiegsdroge nr.1 war ist und bleibt Nikotin.



      Nahezu alle (95%+) Konsumenten von Drogen haben mit Zigaretten angefangen!!



      Und nur fürs Protokoll: natürlich sind Zigaretten eine Droge! Die Weltgesundheitsorganisation definiert "Droge" als jedwede Substanz die im menschlichen (oder tierischen) Organismus irgendeine Art von Effekt hervorruft.



      (Richtig, Aspirin ist eine Droge! Genauso wie jedes andere Medikament ,das kein Placebo ist)



      Also merke: erst informieren -dann klugsch***en

    • @lulu schlawiner:

      Hanfpflanze ist nicht gleich Droge! Im Gegenteil, der Mensch muss sich schon geschickt anstellen um breit zu sein, erhitzen, spezielle Sorten auswählen, usw.



      Verbieten wir doch einfach die Menschen, die zu blöde sind mit den natürlichen Gegebenheiten zu recht zu kommen. Verbot eines Hanfblattes geht mir schon arg in Richtung Bücherverbrennung.

    • @lulu schlawiner:

      Da ist nix zu diskutieren oder zu verleugnen, weil die wissenschaftlichen Studien eindeutig sagen, dass Cannabis keine Einstiegsdroge ist. Dass man durch Cannabis vlt. eher in Kontakt mit anderen Drogen kommt, ist der Illegalität geschuldet und das Interesse Ihres Dealers Ihnen Zeug mit besserer Marge anzudrehen.

    • @lulu schlawiner:

      Nach eindeutiger Studienlage muss ich Ihnen widersprechen und die Droge für den Einstieg in die beklagenswerte aber unausweichliche Existenz als vegetierender Süchtiger schon vor dem Schritt in die Illegalität verorten. Die Prävalenz von Cola-Konsum bereits im Kindergartenalter hat erschreckende Ausmaße angenommen. Abhilfe kann nur ein striktes Totalverbot schaffen.



      Ihr Prof. Dr. Frank N. Stein - Institut für Pharmakokinetik - Miskatonic University

      Aber mal ernsthaft: Das ganze Konzept von Einstiegsdroge/Drogenkarriere ist einfach nur Nonsens auf Basis eines gedanklichen Kurzschlusses.

      • @Ingo Bernable:

        "gedanklichen Kurzschlusses."

        -und der wäre?

    • @lulu schlawiner:

      Die Statistiken aus den Ländern, in denen Cannabis legal erhältlich ist, strafen dich Lügen.

      • @Hampelstielz:

        Das gute alte nichtssagende Statistikargument.



        was sagte Maggie Thatcher noch. Ich traue keiner Statistik die ich nicht selber gefälscht habe.

  • Wenn ich diesen höchstrichterlichen Blödsinn lese, kriege ich Bock auf Kiffen. Leider (?) bin ich Nichtraucher. Noch dazu kann ich den Geruch von brennendem Marihuana nicht ab. Schade...

  • Da waren wohl altkonservative Richter vom Schlage des letzten Jahrhunderts am Werk. Da kann ich mich nur über die Ignoranz und Unwissenheit dieser weltfremden Juristen wundern.

    Wie steht es denn, wenn irgendeine Firma mit dem Bild von Waffen Werbung betreibt und sich so ein Bild schätzen lässt? Ist das dann Aufforderung zur Gewalt mit Waffengebrauch?

    Wie ist es mit Werbung für Alkohol? Der ist ja bekanntlich eine schädlichere Droge als Cannabisprodukte. Ob die Herren vielleicht kleine Säufer sind? Ist Tabakwerbung nicht eine Werbung für Lungenkrebs?

    Da gibt es viele Beispiele, dass ich am Vermögen zu konsequent logischem Denkvermögen der Richter zweifle.

    • @fvaderno:

      Mit Verlaub, nicht mal meine Großmutter würde bei ´Amsterdam Hanf´ an Rheumasalbe denken.



      Ich bin ja auch Legalierungsbefürworter, aber das Gericht hat nachvollziehbar geurteilt. Aufgrund eindeutiger Anspielungen gibt es die einstmals beliebten Kinderzigaretten aus Schokolade auch nicht mehr und eine Kinderapp ´Youpornienchen´ hätte auch Probleme ihr Logo geschützt zu bekommen auch wenn sie nur Bienchen und Blumenbilder verticken würde.



      Eigentlich handelt es sich bei dem Logo sogar um Irreführung, ähnlich einem Nürnberger Lebkuchen Store der bloß Maiscracker und Duftkerzen mit Weihnachtsaroma verkauft.



      Wo Amsterdam draufsteht, hat mindestens Powerafghane drin zu sein.

  • "Das stilisierte Cannabisblatt sei das „mediale Symbol“ der Droge Marihuana, also getrockneter Cannabis-Blüten."



    Da merkt man halt wieder einmal, dass Juristen keine Biologen sind - und auch keine Chemiker oder Pharmakologen. Sie sind halt eben nur...Juristen.

    Beruflich habe ich immer wieder mal mit Gerichtsentscheidungen zu tun (selber kein Jurist), und stelle regelmäßig fest, dass Juristen auch keine Betriebswirtschaftler sind!

    Ich schätze mal, dass dieses Urteil zu einem anderen Zeitpunkt durchaus anders hätte ausfallen können, bzw. es ist wahrscheinlich, dass es zu einem späteren Zeitpunkt neu neu gesprochen werden muss.

  • "Die Verbindung dieser Elemente erzeuge gezielt das Missverständnis, dass die verkauften Produkte „Rauschgiftsubstanzen“ enthielten."



    Diese Begründung kann wohl jeder nachvollziehen.



    Aber was soll der andere Unsinn?



    Darf ich jetzt kein Hanfblatt in meinem Logo für Hanftaschen und -seile haben? Ist doch schließlich ein in allen Staaten der EU zugelassenes Textil.

  • Aha. Ein Unternehmen das Läden (Stores) betreibt, darf im Namen nicht das Wort Store enthalten, weil es an Coffeeshop erinnert.



    Aber Coffeeshop für einen Store, der Kaffee verkauft, das geht.



    Da haben offenbar Richter ein schweres Drogenproblem. Möglicherweise in der Familie? Oder selbst? Aber keines mit Marihuana. :)

  • Der Kindergarten rund um Hanfprodukte nimmt kein Ende.

  • "Die Nennung der Stadt Amsterdam verweise darauf [...]"



    Man fragt sich ob das EuG nun wohl als nächstes die öffentliche Nennung der Stadt A. als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung ahnden wird?? Und was für Drogen die da wohl in Luxemburg und Alicante so nehmen???

  • "Das stilisierte Cannabisblatt sei das 'mediale Symbol' der Droge Marihuana, also getrockneter Cannabis-Blüten." – Was jetzt: Öhh... das Logo zeigt ja die Blätter, nicht die Blüten. Die Blätter sind doch uncool, hauen kaum rein und mer hustet ohne Ende. Das Logo wäre also eher, wenn es denn so verstanden würde wie die RichterInnen es tun, eine gemeine Irreführung!