EU-Gebäudesanierungspflicht: Viele Fragen bleiben offen

Die Pläne der EU-Kommission, eine Sanierungspflicht für energiefressende Gebäude einzuführen, stoßen auf Kritik. Verbände fordern klarere Ansagen.

Ein Haus, das gerade saniert wird

Besonders schlecht gedämmten Häusern könnte künftig eine Sanierungspflicht drohen Foto: Sebastian Gollnow/dpa

BERLIN taz | Die Pläne der Kommission würden zeigen, wie wenig Ahnung die Europäische Union vom Wohnen in Europa habe, bemängelt Kai Warnecke, Präsident des Wohnungseigentümerverbands Haus&Grund. Warnecke klagt aus aktuellem Anlass. Die EU-Kommission hatte am Mittwoch eine Sanierungspflicht für Gebäude vorgeschlagen, die besonders viel Energie verbrauchen. Dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zufolge sind das drei Millionen Gebäude in Deutschland. Öffentliche und nicht bewohnte Bauten sollen gemäß diesem Vorschlag bis 2027, Wohnungen und Häuser bis 2030 renoviert werden. Alle Neubauten müssten ab 2030 komplett klimaneutral sein.

Welche Art von Energie, also zum Beispiel Gas oder Erdwärme, in Zukunft in den Häusern zum Heizen ankomme, sei aber noch sehr unklar, erklärt Warnecke. So wüssten Sanierungswillige nicht, ob sie jetzt eine Wärmepumpe einbauen sollten oder doch auf die Gasheizung setzen sollten, die sich längerfristig aus grünem Wasserstoff speisen könnte. „Wir bräuchten einen Gebäudesanierungsplan und müssten wissen, mit welchen Energien wir in Zukunft rechnen können“, so Warnecke. Hinzu kommt: Die EU-Kommission sieht vor, jene 15 Prozent der Gebäude unter Sanierungspflicht zu stellen, die am meisten Energie verbrauchen. Und damit auch alte Gebäude, die bald abgerissen werden müssten, befürchtet Warnecke.

„Die meisten Gebäude in Deutschland sind sanierungsfähig“, hält Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund dagegen. Eine absehbare Baufälligkeit treffe nur auf sehr wenige Gebäude zu. Die Idee der EU, zunächst einmal die ineffizientesten Häuser energetisch zu sanieren, sei zu begrüßen. Entscheidend sei aber, wer die Sanierungen bezahle. Denn die würden erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen. Es sei noch völlig unklar, wie die Mie­te­r:in­nen daran beteiligt werden sollen. Der Deutsche Mieterbund fordert die sogenannte „Warmmietenneutralität“. Hierbei zahlen Mieter:innen, die Energie sparen, nicht weniger Miete, sondern die Ersparnis soll dem Vermieter ermöglichen, die Sanierungen zu finanzieren. Um Mieterhöhungen zu vermeiden, solle auch der Bund diese noch stärker subventionieren.

Diskrepanz zu Ampel-Plänen

Auch das Baugewerbe sieht die Vorschläge der EU-Kommission skeptisch. Grundsätzlich gingen diese und die Pläne der neuen Ampel-Regierung auseinander, erklärt Ilona Klein vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe. So sollen Neubauten der EU-Kommission zufolge bis 2030 klimaneutral sein, während die Bundesregierung für neue Gebäude nur eine höhere Energieeffizienz ab 2025 zur Regel machen möchte. Außerdem kämen für viele Alt­bau­be­sit­ze­r:in­nen bauliche Beschränkungen wie der Denkmalschutz hinzu, die die Sanierung immens erschwerten, warnt Klein.

Gelder für die Sanierungen sollen unter anderem durch einen Klimasozialfonds bereitgestellt werden. Der Gebäudesektor ist laut Umweltbundesamt für etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Der Bereich hat 2020 als einziger Sektor sein Klimaschutzziel verpasst. Während alte Gebäude viel Energie beispielsweise beim Heizen benötigen, produzieren Neubauten viele Treibhausgase bei der Herstellung und beim Transport der zum Bau benötigten Materialien. Die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen errechnete kürzlich, dass ein Drittel der Treibhausgasemissionen eines Gebäudes schon vor seiner Nutzung entstehen. Der Gebäudesektor muss also grüner werden, aber wie er sich aus diesem Widerspruch befreien kann, bleibt weiterhin unklar.

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