Drug-Checking in Berlin kommt: Drogen bald mit Qualitätssiegel
In diesem Sommer soll in Berlin das Drug-Checking-Projekt starten – zwei Jahre nach dem geplanten Start. Bedingung sind genug Gelder im Haushalt.
Konsument*innen können dann künftig anonym im Rahmen eines Beratungsgesprächs Drogenproben abgeben und kostenlos auf Verunreinigungen testen lassen. Damit sollen gesundheitliche Risiken durch giftige Zusatzstoffe, mit denen einige Dealer*innen Drogen wie Kokain und Ecstasy strecken, vermieden werden. Die Senatsgesundheitsverwaltung will damit außerdem Konsument*innen vor den Risiken ihres Konsums warnen „und die Entwicklung einer kritischen Haltung zum Drogenkonsum fördern“, wie es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Linke-Abgeordneten Niklas Schrader heißt.
Abgegeben werden können die Substanzen bei der Drogenhilfe Fixpunkt, der Suchtberatung Vista und der Schwulenberatung. „Räume, Personal, Ausstattung, Website, Transportmittel, Labor etc. stehen zur Verfügung“, heißt es von der Gesundheitsverwaltung. Rechtssichere Ablaufpläne für die Analyse und die Ergebnismitteilung an die Konsumierenden seien bereits erarbeitet. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gesundheitsverwaltung stellt sicher, dass die Menschen, die ihre Drogen testen lassen wollen, keine Strafverfolgung fürchten müssen. Fehlen nur noch die zwei Laborarbeiter*innen, die die Proben im Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin auswerten.
Der Start des Drug-Checking hatte sich immer wieder verzögert. Im Oktober 2018 war das Projekt, das es in der Schweiz und in Österreich bereits seit den Neunzigern gibt, gestartet. Mitte 2019 bestätigte ein rechtliches Gutachten, dass das Konzept legal ist, und sich die Sozialarbeiter*innen und Laborant*innen, die die Substanzen entgegennehmen, nicht strafbar machen. Die größte Hürde war damit aus dem Weg geräumt, Ende 2019 sollte es endlich los gehen.
Passiert ist seitdem jedoch nichts. Als Begründung für die mehr als zweijährige Verzögerung gibt die Gesundheitsverwaltung neben der Pandemie die laufenden Haushaltsberatungen an. In der derzeit geltenden „vorläufigen Haushaltwirtschaft“ könnten nur absolut notwendige Neueinstellungen stattfinden, hieß es.
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