piwik no script img

Druck auf Lampedusa-GruppeRazzia im Infozelt

Die Hamburger Polizei hat das Infozelt der Lampedusa-Gruppe kontrolliert und Schlafsachen sichergestellt. Sie verstießen gegen Behördenauflagen.

Dauermahnwache am Hauptbahnhof: Infozelt der Lampedusa-Gruppe Foto: dpa

HAMBURG taz | Um zehn Uhr standen plötzlich die Ordnungshüter im Zelt. Die Hamburger Polizei hat am Donnerstagmorgen das Infozelt der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ kontrolliert und Schlafsäcke und Isomatten sichergestellt. Das bestätigte ein Polizeisprecher auf Anfrage der taz. Grundlage für die Überprüfung waren von der Versammlungsbehörde erteilte Auflagen.

Das Zelt steht seit fünf Jahren am Steindamm. Es dient als Treffpunkt für die Lampedusa-Gruppe und Informationszelt für die BürgerInnen. Die Versammlungsbehörde genehmigte das Zelt als Dauermahnwache, verhängte aber zuletzt am 31. August Auflagen.

Laut dieser Verfügung darf keine „Infrastruktur zum Schlafen“ bereitgestellt werden. Deshalb nahm die Polizei am Donnerstag nach eigenen Angaben eine Matratze, fünf Isomatten, einen Schlafsack, zwei Decken und ein Kopfkissen mit.

Anmelder der Dauermahnwache ist Martin Dolzer, Bürgerschaftsabgeordneter der Linken. Sein Anwalt Lukas Theune bezeichnete die Sicherstellung der Schlafsachen gegenüber der taz als rechtmäßig. Die Auflagen seien gültig, solange kein Widerspruch dagegen eingelegt werde. Das sei in diesem Fall nicht geschehen. Ob innerhalb der einmonatigen Frist seit Zustellung der Verfügung noch Widerspruch gegen diese Auflage eingelegt wird, sei noch nicht abschließend besprochen, sagt Theune.

Ein anderer Widerspruch hingegen liegt bereits beim Hamburger Verwaltungsgericht. Mit dem letzten Bescheid hatte die Behörde angeordnet, dass das Zelt zu einem Pavillon zurück zu bauen sei. Es muss demnach an zwei Seiten offen sein. Das geschlossene Zelt sei eine Form des Protests und symbolisiere die Unterbringungssituation von Geflüchteten weltweit, begründete Theune den Widerspruch gegen die Anordnung. Weil das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden hat, wurde die Polizei am Donnerstag in diesem Fall nicht tätig.

Die aktuellste Verfügung genehmigt das Aufstellen von Stühlen und einem Tisch in dem Zelt. Darüber hinaus besteht die Auflage, dass der Versammlungsleiter immer vor Ort sein muss. Das war nach Angaben der Polizei am Donnerstag zunächst nicht der Fall. Der Versammlungsleiter sei aber noch während der Überprüfung erschienen.

Der Verstoß gegen die Behördenauflagen stellt eine Straftat dar, wie die Polizei der taz sagte. Deshalb sei Strafanzeige gestellt worden. Die Besitzer der Schlafsachen können ihre Habseligkeiten bei der Polizeidienststelle abholen, wenn sie nachweisen können, dass sie die rechtmäßigen Eigentümer sind.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!