Drogenweitergabe in Drogenkonsumräumen: Hamburg setzt sich für Legalisierung ein
Drogenkonsumräume sollen Süchtige von der Straße holen. Doch wer Stoff teilt, fliegt raus. Hamburg will das über eine Bundesratsinitiative ändern.
Foto: Christophe Gateau/dpa
Das Bundesland Hamburg setzt sich dafür ein, dass Drogenabhängige in Drogenkonsumräumen Betäubungsmittel weitergeben können – ohne dass die Sozialarbeiter:innen einschreiten müssen.
Auf der kommenden Sitzung des Bundesrats am 25. September soll die Bundesregierung auf Antrag Hamburgs aufgefordert werden, das Betäubungsmittelgesetz zu ändern. Dieses verbietet bisher die Weitergabe von Drogen in geringer Menge zum unmittelbaren Verbrauch, zum Beispiel eine Crackpfeife. Die Betreiber von Drogenkonsumräumen sind verpflichtet, diesen gemeinschaftlichen Konsum zu verhindern, weil er eine Straftat darstellt.
Das führe dazu, dass Süchtige die Drogenkonsumräume entweder gar nicht erst aufsuchen oder schnell wieder verlassen, um an neuen Stoff zu kommen, sagt ein Sprecher von Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer. Das sei gerade bei Crack ein Problem: Die Droge auf Kokainbasis wirkt intensiv, aber nur sehr kurz. Gleichzeitig wird sie oft gemeinschaftlich konsumiert.
Daher findet der Drogenkonsum dann im Umfeld der Einrichtungen statt, die eigentlich den Konsum im öffentlichen Raum unterbinden sollen. Zudem wickeln Dealer ihre illegalen Geschäfte dort ab. In der Folge komme es „im Umfeld von Einrichtungen der Drogenhilfe zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum“, heißt es in Hamburgs Entschließungsantrag für den Bundesrat. „Dies führt zu einer Ablehnung von Drogenhilfeeinrichtungen in den betreffenden Stadtteilen.“
Herman Köhn, Sozialarbeiter
Herman Köhn, Sozialarbeiter im Harburger Abrigado – einer von vier Hamburger Drogenhilfeeinrichtungen mit Konsumräumen – begrüßt den Vorstoß zur Gesetzesänderung. „Das würde unsere Arbeit sehr erleichtern“, sagt er. Das Teilen von Drogen sei Alltag, in der Hausordnung sei festgelegt, dass dies nicht in den Abrigado-Räumen geschehen dürfe.
Sobald er und die anderen Mitarbeiter:innen einen Verstoß dagegen sehen, müssten sie dies sanktionieren. Das gehe nur über Hausverbote. „Das ist aber kontraproduktiv, wenn man die Leute von der Straße holen will.“ Auch die Beziehung leide, die Voraussetzung dafür ist, dass jemand Hilfsangebote in Anspruch nimmt.
Es könne zudem nicht alleine darum gehen, die Leute in die Einrichtungen zu drängen, damit sie aus dem Stadtbild verschwinden, sagt Herman Köhn. Um gegen die schnelle und starke Verelendung vorzugehen, die Crack-Abhängigkeit verursache, brauche es beispielsweise mehr „Crackbetten“, also Schlafplätze, wo die Süchtigen zur Ruhe kommen können. „Die sind völlig übermüdet, weil sie tagelang nicht schlafen.“
Zudem brauche es ein Konzept für den Umgang mit sogenanntem „Mikrohandel“. „Wir wissen, dass manche Konsument:innen voneinander geringe Geldbeträge etwa für das Teilen der Crackpfeife verlangen“, sagt Köhn. Das soll nach dem Willen Hamburgs weiterhin verboten sein, sagte der Sprecher der Hamburger Sozialsenatorin. Sobald Geld fließe, werde dies als Dealen gewertet und bleibe illegal. „Das bedeutet für uns dann wieder, dass wir unsere Gäste vor die Tür schicken müssen“, sagt der Sozialarbeiter Herman Köhn.
Daher wünscht er sich eine Ausweitung des Züricher Modells, das als Vorbild für den legalen gemeinschaftlichen Konsum in Drogenkonsumräumen gilt. Denn in der Schweiz wird auch die Weitergabe von Drogen gegen Geldzahlung auf dem Gelände der Einrichtungen toleriert.
In Deutschland wäre die Stadt Köln bereit, im Rahmen eines Pilotprojekts diese Praxis auszuprobieren. Das bestätigte auf Nachfrage der taz eine Sprecherin der Stadt. Solche „kleinsten Austausch- oder Verkaufsprozesse zwischen Konsumierenden“ würden „faktisch einen Teil der bestehenden Szenedynamik darstellen“, schrieb sie in einer E-Mail. Toleriert würden aber ausschließlich Verkäufe im Zusammenhang mit dem eigenen Konsum, nicht der organisierte Handel.
Die Oberbürgermeister von Köln (SPD) und Düsseldorf (CDU) wollen den Mikrohandel im Kampf gegen die zunehmenden Probleme mit Crack-Abhängigen modellhaft erproben, brauchen dafür aber das Einverständnis der Landesregierung. Das schwarz-grün regierte Nordrhein-Westfalen lehnte das Vorhaben zuletzt ab.
Nur Bayern ist dagegen
Eine Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat zu dem Hamburger Vorstoß ist hingegen wahrscheinlich, da er keinen Mikrohandel vorsieht. Bereits vor einem Jahr hatten die Gesundheitsminister:innen für die Legalisierung des gemeinschaftlichen Konsums unter Aufsicht gestimmt – nur Bayern war dagegen. Das Bundesgesundheitsministerium war der Aufforderung zur Prüfung des Vorhabens allerdings nicht gefolgt, sodass Hamburg jetzt einen neuen Versuch unternimmt.
33 Drogenkonsumräume in acht Bundesländern gab es nach einem unter anderem von der Deutschen Aidshilfe herausgegebenen Bericht im Jahr 2024. In Schleswig-Holstein soll in diesem Jahr einer in der Landeshauptstadt Kiel dazukommen, der erste im nördlichsten Bundesland. Die ersten dieser Räume wurden vor 30 Jahren eröffnet, unter anderem in Hamburg.
Sie sollen zum einen den Süchtigen einen sicheren Drogenkonsum ermöglichen – zum Beispiel mit sauberem Spritzbesteck – und ihnen einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfsangeboten und medizinischer sowie hygienischer Versorgung bieten. Zum anderen geht es darum, den Konsum und seine Begleiterscheinungen auf der Straße, in Parks, Spielplätzen und Hauseingängen einzudämmen.
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