Drogenfund bei Grünen-Politiker Beck: Bundestag hebt Immunität nicht auf
Die Staatsanwaltschaft hat dem Bundestag geschrieben, sie wolle prüfen, ob sie gegen Volker Beck ermittelt. Das reicht aber nicht, um dessen Immunität aufzuheben.
Den Immunitätsregeln zufolge haben Abgeordnete keinen grundsätzlichen Schutz vor Ermittlungen. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages darf ein Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten “im Einzelfall frühestens 48 Stunden nach Zugang der Mitteilung beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingeleitet werden“.
Das Schreiben der Staatsanwaltschaft sei am 9. März im Büro des Bundestagspräsidenten eingegangen, hieß es. Darin werde aber nur informiert über „das Anlegen eines Prüfvorgangs“ wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die Einleitung eines „Prüfvorganges“ reiche aber nicht aus, um ein Immunitätsverfahren einzuleiten, hieß es weiter. Das Schreiben enthalte keine Mitteilung, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens beabsichtigt sei. Das bedeute, dass die 48-Stunden-Frist mit dem Zugang des Schreibens nicht begonnen habe.
Die Polizei hatte Beck Anfang vergangener Woche bei einer Kontrolle mit 0,6 Gramm eines verbotenen Rauschmittels erwischt. Nach Medienberichten soll es sich um die synthetische Droge Crystal Meth gehandelt haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe stellte Beck seine Fraktionsämter zur Verfügung, nicht aber sein Bundestagsmandat. Derzeit ist der 55-Jährige krankgeschrieben.
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