Diskussion um „deutsche Staatsräson“: Schutz für Israel problematisch?

Die geplante Ampelkoalition will eine streitbare Formulierung in den Koalitionsvertrag aufnehmen: Ein Framing, das näherer Prüfung nicht standhält.

Palästinensischer Demonstrant vor israelischen Soldaten in Beita Foto: Raneen Sawafta/reuters

Ein kraftvolles Eintreten für die sichere Existenz Israels ist zweifellos eine gewichtige Verpflichtung deutscher Politik. Doch sie als Teil der deutschen Staatsräson zu bezeichnen, wie es die kommende Ampelkoalition in ihrem Sondierungspapier formuliert, ist ein rein politisches Framing, welches einer näheren Prüfung nicht standhält.

Der moderne Staat besitzt einem Ausspruch des Soziologen Max Weber zufolge das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit. Das ist auch gut so, denn auf diese Weise verhindern wir, Opfer von Bürgerkriegen und marodierender Warlords zu werden. Die Gründe (les „raisons“) für diesen staatlichen Machtanspruch liegen in der Garantie der inneren Sicherheit.

Wegen seiner Ausrichtung auf die bloße Effizienz staatlicher Machtausübung ist der Begriff problematisch. Wenn man ihn trotzdem revitalisiert, muss man wissen, wie weit er trägt und wo seine Grenzen liegen. Seine reine Funktionslogik wird allmählich in langen Verfassungskämpfen durch rechtliche Bindungen überwunden. Aus der monarchischen wird die durch Grundrechte und Rechtsstaat eingehegte Volkssouveränität, und unser heutiges Grundgesetz verpflichtet die deutsche Staatsgewalt über den inneren Frieden hinaus, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Dem kommt sie im Rahmen der UNO und ihrer Charta nach. Das heißt aber, dass die Sicherheit von Israel und Palästina gleichermaßen zur Verpflichtung deutscher Politik gehört.

Wenn man an dem leicht antiquierten Begriff der Staatsräson festhalten will, muss man ihn also gegen sein überholtes Verständnis und seinen Missbrauch als politisches Narrativ schützen. In Deutschland haben Juden und Israelis gegenüber antisemitischen und rassistischen Angriffen einen Anspruch auf wirksamen Schutz durch deutsche Staatsorgane. Diese Staatsräson schützt aber nicht den Staat Israel. Für die Sicherheit von dessen Bevölkerung zu sorgen ist die Räson des israelischen Staates, der das auch so in seiner Unabhängigkeitserklärung aus dem Jahr 1948 zum Ausdruck gebracht hat.

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Lothar Zechlin ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht am Institut für Politikwissenschaften der Uni Duisburg- Essen.

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