Diskussion um Rentenbesteuerung: Die Mahnungen überhört

Der Bundesfinanzhof fordert schnelle Änderungen beim Einkommenssteuergesetz, damit Renten nicht doppelt besteuert werden.

Jutta Förster, vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof, spricht während der Urteilsverkündung

Jutta Förster, vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof, während der Urteilsverkündung Foto: Peter Kneffel/dpa

Der Rüffel der Richter trifft den Finanzminister von 2004: Hans Eichel (SPD). Die damalige rot-grüne Mehrheit hat bei der Umstellung der Rentenbesteuerung getrickst, um Kosten zu sparen. Nun fordert der Bundesfinanzhof (BFH) eine schnelle Änderung im Einkommensteuergesetz, bevor eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung eintritt.

Die Kritik der Rich­te­r:in­nen kommt gar nicht überraschend. Schon 2004, als der Bundestag das Alterseinkünftegesetz beschloss, hat der Verband Deutscher Rentenversicherungträger genau auf diesen Punkt hingewiesen: Der jährliche Grundfreibetrag für das Existenzminimum darf nicht benutzt werden, um die Kosten der Systemumstellung künstlich herunterzurechnen. Das Existenzminimum ist steuerfrei, weil hier die Leistungsfähigkeit keine Steuerzahlung zulässt. Es ist nicht steuerfrei, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Es wird eine der ersten Aufgaben des neu gewählten Bundestags sein, die Rentenbesteuerung und vor allem die Übergangsregelung nachzubessern. Profitieren werden vor allem diejenigen, die von einer Doppelbesteuerung am ehesten betroffen wären: selbstständige, unverheiratete Männer und all diejenigen, die erst in den nächsten Jahren in Rente gehen.

Die anstehende Reform der Rentenbesteuerung ist kein Mittel gegen Altersarmut. Denn wer weniger als 9.744 Euro pro Jahr Rente erhält, zahlt schon derzeit keine Steuern. Wer keine Steuern zahlt, kann aber auch nicht bei der Steuer entlastet werden.

Wenn die Linke nun ankündigt, die Rentenbesteuerung im Wahlkampf zum Thema zu machen, hat das mit dem BFH-Urteil wenig zu tun. Die Linke will vielmehr den Grundfreibetrag von 9.744 Euro auf 14.400 Euro jährlich erhöhen. Nutzen würde das nur denjenigen, die auf ihre Renten Steuern zahlen müssen – profitieren würden also auch die richtig gut verdienenden Rent­ne­r:in­nen mit Aktienpaketen und Mietshäusern. Wer gezielt arme Rent­ne­r:in­nen fördern will, muss ihre Grundsicherung erhöhen, statt Steuerfreibeträge anzuheben.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.