Diskriminierung im Nahverkehr: ÖPNV fährt für gehbehinderte Menschen nur rückwärts
Der Rollstuhlfahrer Nikolaus Noak wollte im Bus vorwärts fahren. Die Busfahrerin ließ das nicht zu und holte die Polizei, die ihn rausschmiss.
Der Rollstuhlfahrer Nikolaus Noak wohnt im Städtchen Lauenburg an der Elbe und hat regelmäßig in Hamburg zu tun. Dort sind seine Ärzte, dort besucht er seine Schwester. Doch heute hat er große Bauchschmerzen, wenn wieder eine Fahrt mit der Buslinie X80 nach Hamburg ansteht. Denn am 18. Juni wurde er dort am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) von der Polizei aus dem Bus geholt. Die Busfahrerin wollte ihn nicht mitnehmen, weil er sich weigerte, mit seinem Rollstuhl rückwärts zur Fahrtrichtung zu sitzen.
„Herr Noak hat die Reisekrankheit. Wie etwa ein Drittel der Bevölkerung kann er nicht rückwärts fahren, ohne dass ihm übel wird“, berichtet Lauenburgs Behindertenbeauftragter Siegfried Betge. Er unterstützt den Schwerbehinderten darin, den Fall im Nachhinein zu klären und seine Rechte wahrzunehmen. Noak leidet an Multipler Sklerose (MS), Diabetes und einer Herzkrankheit.
Zwar heißt es auf einem Flyer des Verkehrsverbundes, Rollstuhlfahrer sollten im Bus „möglichst“ auf dem für sie vorgesehenen Platz hinter einer Prallfläche mit dem Rücken zur Fahrt stehen, da sie so am sichersten fahren. „Doch das ist nur eine Empfehlung und keine Vorschrift“, sagt Noak. Darauf wies er die Busfahrerin an jenem Tag hin.
Die Fahrerin entgegnete, sie könne es nicht verantworten, wenn der Rollstuhl vorwärts steht, denn bei einem Unfall könne der Fahrgast sich die Zähne ausschlagen. Sie rief die Polizei, die Noak aus dem Wagen holte. Die hinzugerufenen Polizisten belehrten den Mann, dass die Fahrerin ihr Hausrecht ausüben dürfe – da könnten sie nichts machen.
Er könne ja laufen
Als Noak fragte: „Wie komme ich denn jetzt nach Hause?“, entgegnete der Polizist, er könne aus dem Stuhl aufstehen und sich auf einen Sitzplatz setzen. Und als Noak sagte: „Das kann ich nicht“, entgegnete der Polizist, die Fahrerin sage, sie habe ihn schon mal durch Lauenburg laufen sehen.
„Das stimmt aber nicht, diese Bemerkung hat mich sehr verletzt“, sagt Noak, der von dem Vorfall einen Tonmitschnitt hat. „Ich bin früher einmal aufgestanden, als der Bus losfuhr und es gar nicht anders ging“, erinnert sich der 60-Jährige. „Aber mir tut wegen meiner MS jedes Aufstehen wahnsinnig weh“.
Noak musste eine Stunde warten, bis der nächste Bus fuhr. Er berichtete danach der Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holsteins von dem Rauswurf. Die schrieb an die Kundendialog-Abteilung der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und erhielt Ende Juli eine Antwort, die sie an Noak weitergab.
Auch die Kundenbetreuung verweist darauf, dass jene Position des Rollstuhls entgegen der Fahrtrichtung der geltenden Sicherheitsempfehlung entspreche. „Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine generelle Voraussetzung für die Beförderung“, schrieb die Kundenbetreuung. Die Busfahrer sollten auf Risiken hinweisen und die Lage im Einzelfall bewerten. „Eine Beförderung darf jedoch nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil eine im Rollstuhl fahrende Person aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht entgegen der Fahrtrichtung Platz nehmen kann“, schreibt die Kundenbetreuung.
Bundesgerichtshof verweist auf Haftung
Für Nikolaus Noak sind die von der Busfahrerin geäußerten Sicherheitsbedenken in seinem Fall nicht nachvollziehbar. „Da ist eine Stange, ich habe starke Arme und kann mich festhalten.“ Auch seien im Bus die Bremsen seines Rollstuhls festgestellt. „Ich bin da nicht mehr gefährdet als andere Fahrgäste“, sagt er.
Doch gegenüber der taz verweist die VHH-Pressestelle auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach das Fahrpersonal sich vergewissern muss, dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste einen Sitzplatz oder Halt im Wagen gefunden haben. Im Falle eines Sturzes oder einer Verletzung könne dies sonst eine zivilrechtliche Haftung des Unternehmens und „sogar die strafrechtliche Haftung des Fahrpersonals“ zur Folge haben, so Sprecher Lennart Meyer.
„Wir bedauern die Entwicklung dieses Vorfalls sehr“, schreibt er. Doch das Fahrpersonal habe eine hohe Verantwortung und sei berechtigt, den Fahrgästen einen Sitzplatz zuzuweisen. Und die Fahrerin des Busses habe hier entschieden, dass sie eine Weiterfahrt nicht verantworten könne.
Nikolaus Noak
Generell sensibilisiere man die Fahrer, mit Augenmaß vorzugehen. Wolle ein Rollstuhlfahrer nicht rückwärts sitzen und stehe an einem sicher wirkenden Platz, könne die Mitfahrt grundsätzlich erfolgen, wenn er zuvor auf mögliche Folgen hingewiesen wurde, so der VHH-Sprecher. Jedoch obliege die Einschätzung dem Fahrpersonal.
Lauenburgs Behindertenbeauftragter Siegfried Betge ist damit nicht zufrieden. „Mich stört, dass die Verantwortung den Fahrern zugewiesen wird“, sagt er. Stattdessen sollte die Restverantwortung beim Fahrgast liegen – wie bei allen anderen Fahrgästen auch.
Mobilität bedeutet Teilhabe
Betge hatte sich wegen der Sitzrichtung schon mal an die VHH gewandt und als Antwort bekommen, die Rollstuhlfahrer sollten vor der Fahrt die Busfahrer ansprechen. Doch das hält er für nicht zielführend. Denn die Rollstuhlfahrer seien eh benachteiligt, weil der Busfahrer für sie eine Rampe ausklappen muss. „Oft ist ihr Platz im Bus bereits durch Kinderwagen belegt“, sagt Betge.
Dabei sei eine verlässliche Beförderung mit dem Bus keine freiwillige Leistung, sondern eine Form gesellschaftlicher Teilhabe gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. „Wichtig wäre, dass der VHH seine Mitarbeiter schult, damit sie angemessen mit den Rollstuhlfahrern umgehen“, fordert er.
Nikolaus Noak wünscht sich darüber hinaus eine Entschuldigung vom VHH. „Mit mir hat noch keiner gesprochen. Dabei wäre eigentlich sogar eine Entschädigung fällig“, sagt er. Bis heute leide er unter dem Vorfall und habe sich noch nicht wieder getraut, in die Linie nach Hamburg zu steigen. Denn er habe die Sorge: „Was kommt da auf mich zu?“
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