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Barrierefreiheit im NahverkehrNicht alle dürfen mitfahren

Gleich zweimal hintereinander verweigern BVG-Fahrer einem Paar mit Rollstuhl die Mitfahrt – nun klagen die Betroffenen. Der Fall steht für ein größeres Problem.

Im Bus war genug Platz. Trotzdem weigerte sich der Fahrer, Alexander Ahrens und seine Partnerin, die beide Rollstuhlfahrer sind, gemeinsam mitzunehmen. „Knobeln Sie schon mal, wer von Ihnen mitkommen soll“, sagte er. Als zehn Minuten später der nächste Bus hielt, wiederholte sich die Szene. Dieses Mal beharrte Ahrens so lange auf das Recht, gemeinsam befördert zu werden, bis der Fahrer die Rampe ausklappte.

Ahrens und seine Partnerin kennen solche Situationen nur zu gut. Als es ihnen an jenem Nachmittag im Dezember 2023 gleich zweimal hintereinander passierte, beschloss Ahrens, sich zu wehren. Er verklagte die BVG auf Schadensersatz. Ein Gerichtstermin ist für Anfang 2027 angesetzt.

Parallel wandte sich Ahrens an die LADG-Ombudsstelle, die Berliner Beratungsstelle bei Diskriminierung durch Behörden und landeseigene Betriebe wie die BVG. „Nach jetziger Sachlage könnte ein Verstoß gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz vorliegen“, resümiert diese. Die BVG erklärt auf taz-Anfrage, sie könne sich wegen des laufenden Gerichtsverfahrens nicht zu dem Fall äußern.

Dass die Beförderung mit einem Rollstuhl verweigert wird, sei ein „wiederkehrender Beschwerdegrund“, berichtet die Ombudsstelle. Als Begründung werde den Betroffenen meist Platzmangel genannt. Die Mehrzweckbereiche in der Busmitte, in denen Roll­stuhl­nut­ze­r:in­nen Platz finden, sind mitunter bereits durch Kinderwägen, Rollatoren oder stehende Fahrgäste besetzt. „Die Beschwerden zeigen, dass die daraus entstehenden Interessenkonflikte häufig zulasten von Rollstuhlfahrenden gelöst werden“, so die Ombudsstelle.

Im Fall von Ahrens argumentierten beide Busfahrer mit einer angeblichen Regel, wonach immer nur eine Roll­stuhl­nut­ze­r:in gleichzeitig befördert werden dürfe – unabhängig davon, wie viel Platz frei ist. Dabei zeigten sie jeweils auf ein Schild rechts über der Frontscheibe mit einem Rollstuhlsymbol und der Zahl 1. Tatsächlich markiert dieses Schild aber lediglich einen ausgewiesenen Rollstuhlplatz und keine offizielle Obergrenze für die Beförderung von Rollstuhlnutzer:innen. Eine solche Regel gebe es auch nicht, stellt die BVG klar.

Das größte Defizit liegt bei den Bushaltestellen

Die Weigerung, Roll­stuhl­nut­ze­r:in­nen zu befördern, sei „weder hinnehmbar noch entschuldbar“, kommentiert die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Christine Braunert-Rümenapf den Fall. Das Problem verschärfe sich durch steigende Fahrgastzahlen. Wenn Busse tatsächlich überfüllt sind, seien Menschen mit Behinderungen die Leidtragenden. Braunert-Rümenapf fordert dichtere Takte sowie eine bessere Schulung des BVG-Personals, um Falschauslegungen wie im Fall Ahrens in Zukunft zu verhindern. Gleichzeitig müsse dringend bei der Barrierefreiheit nachgebessert werden.

Laut Personenbeförderungsgesetz müsste der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland seit Anfang 2022 komplett barrierefrei sein. Eingehalten wurde das nirgendwo. Auch in Berlin sind in U-Bahnhöfen oft Aufzüge defekt, an Haltestellen fehlen Rampen oder sie sind zu steil, Leitsysteme bleiben lückenhaft. Besonders groß ist das Defizit bei den Bushaltestellen.

2024 waren nur 10 Prozent der rund 6.500 Berliner Bushaltestellen barrierefrei. Viel verändert hat sich seitdem nicht. Das zeigt auch eine aktuelle Anfrage der Linken-Fraktion: In den meisten Bezirken, die eine Angabe machten, bewegt sich die Anzahl an umgebauten Bushaltestellen in den vergangenen fünf Jahren im unteren einstelligen Bereich. Ein Sonderprogramm für 100 weitere barrierefreie Haltestellen liegt auf Eis, weil die Finanzierung fehlt.

Selbstbestimmte Mobilität geht nur ohne Rampe

Damit eine Bushaltestelle als barrierefrei gilt, muss der Bürgersteig mindestens 16 Zentimeter hoch und stufenlos erreichbar sein. Außerdem braucht es ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen. Problemlos ohne Rampe einsteigen können Roll­stuhl­nut­ze­r:in­nen allerdings erst ab einer Höhe von 22 Zentimetern. „Solange der Fahrer oder die Fahrerin eine Rampe ausklappen muss, gibt es eine Abhängigkeit“, sagt Ahrens. „Dann kann ich mich nicht darauf verlassen, dass ich mitfahren kann.“ Selbstbestimmte Mobilität sei das nicht.

Den Eindruck, dass die Stadt einen konsequenten Plan für den Abbau von Barrieren im Nahverkehr verfolgt, hat Ahrens nicht. Im Sommer 2025 zog er deshalb nach mehr als 20 Jahren mit seiner Familie aus Berlin weg. Heute leben sie in Wien.

Dort könne er sich selbstbestimmter und spontaner fortbewegen, erzählt Ahrens. Aufzüge funktionierten zuverlässig, das Personal in Bus und Bahn sei hilfsbereit. An einer Bushaltestelle zurückgelassen worden sei er bislang nicht. Mit der Entscheidung, Berlin zu verlassen, ist Ahrens heute „so was von zufrieden“.

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