Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Teure Absage an Waseem
Humaida Waseem wurde wegen ihrer Herkunft bei der Wohnungssuche diskriminiert. Nun muss der Makler Schadensersatz zahlen – das macht Hoffnung.
A uf dem deutschen Wohnungsmarkt entscheidet oft nicht das Einkommen, sondern der Name. Wer das für übertrieben hält, sollte sich den Fall von Humaira Waseem ansehen. Viele Menschen mit Migrationsgeschichte mussten die gleiche Erfahrung machen. Waseem, eine Frau mit pakistanischem Nachnamen, klagte gegen ein Maklerbüro und macht damit ein Problem sichtbar, das auf dem deutschen Wohnungsmarkt längst strukturell ist.
Nachdem sie sich mit ihrem echten Namen auf eine Wohnung beworben hatte, erhielt sie eine Absage. Erst durch das Testing-Verfahren, ein rechtlich zulässiges Mittel zur Beweisführung, wurde das Ausmaß sichtbar: Mehrere Bewerbungen mit unterschiedlichen deutsch klingenden Namen, bei identischen Voraussetzungen, führten jeweils zu Zusagen für Besichtigungstermine. Damit war belegt, dass hier ein klarer Fall von Diskriminierung vorliegt.
Der Fall ist kein Einzelfall. Vielen Menschen mit ausländisch klingenden Namen ergeht es ähnlich. Genau deshalb ist dieses Verfahren bundesweit so relevant. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen unter anderem aufgrund von Geschlecht, Alter oder ethnischer Herkunft. Doch viele Betroffene nutzen es nicht – oft aus Unwissenheit, aus Angst oder oft mangels Unterstützung.
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Wie aktuell und real das Problem ist, bestätigt auch die jüngst veröffentlichte Studie „Gewohnt ungleich: Rassismus und Wohnverhältnisse“. Sie zeigt empirisch, dass rassisch markierte Menschen systematisch benachteiligt werden. Besonders betroffen sind Schwarze und muslimische Menschen, aber auch asiatische und osteuropäische Gruppen – mit messbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Wohnzufriedenheit. Die Studie belegt, was viele nicht Betroffene bis heute nicht glauben wollen: Wohnen ist in Deutschland kein gleichermaßen zugängliches Grundrecht.
Das Urteil auf Waseems Klage macht Hoffnung. Der BGH entschied, zugunsten der Klägerin. Die Entscheidung zeigt, dass Diskriminierung juristisch angreifbar ist – und sendet zugleich ein klares Warnsignal an den Wohnungsmarkt. Umso fataler ist es, dass ausgerechnet jetzt vier Antidiskriminierungsstellen in Bayern geschlossen werden, weil weder Bund noch Freistaat Mittel bereitstellen. Der Fall Waseem macht deutlich: Gleichbehandlung braucht mehr als Gesetze. Sie braucht Sichtbarkeit, Unterstützung – und den politischen Willen, Diskriminierung nicht weiter zu normalisieren.
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