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Diskriminierung bei der WohnungssucheTeure Absage an Waseem

Gastkommentar von

Maiyra Chaudhry

Humaida Waseem wurde wegen ihrer Herkunft bei der Wohnungssuche diskriminiert. Nun muss der Makler Schadensersatz zahlen – das macht Hoffnung.

Humaira Waseem (M.) mit ihren Anwältinnen Fatma Bostan (l.) und Ines Bodenstein (r.) vor der Urteilsverkündung im Bundesgerichtshof Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

A uf dem deutschen Wohnungsmarkt entscheidet oft nicht das Einkommen, sondern der Name. Wer das für übertrieben hält, sollte sich den Fall von Humaira Waseem ansehen. Viele Menschen mit Migrationsgeschichte mussten die gleiche Erfahrung machen. Waseem, eine Frau mit pakistanischem Nachnamen, klagte gegen ein Maklerbüro und macht damit ein Problem sichtbar, das auf dem deutschen Wohnungsmarkt längst strukturell ist.

Nachdem sie sich mit ihrem echten Namen auf eine Wohnung beworben hatte, erhielt sie eine Absage. Erst durch das Testing-Verfahren, ein rechtlich zulässiges Mittel zur Beweisführung, wurde das Ausmaß sichtbar: Mehrere Bewerbungen mit unterschiedlichen deutsch klingenden Namen, bei identischen Voraussetzungen, führten jeweils zu Zusagen für Besichtigungstermine. Damit war belegt, dass hier ein klarer Fall von Diskriminierung vorliegt.

Der Fall ist kein Einzelfall. Vielen Menschen mit ausländisch klingenden Namen ergeht es ähnlich. Genau deshalb ist dieses Verfahren bundesweit so relevant. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen unter anderem aufgrund von Geschlecht, Alter oder ethnischer Herkunft. Doch viele Betroffene nutzen es nicht – oft aus Unwissenheit, aus Angst oder oft mangels Unterstützung.

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Wie aktuell und real das Problem ist, bestätigt auch die jüngst veröffentlichte Studie Gewohnt ungleich: Rassismus und Wohnverhältnisse. Sie zeigt empirisch, dass rassisch markierte Menschen systematisch benachteiligt werden. Besonders betroffen sind Schwarze und muslimische Menschen, aber auch asiatische und osteuropäische Gruppen – mit messbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Wohnzufriedenheit. Die Studie belegt, was viele nicht Betroffene bis heute nicht glauben wollen: Wohnen ist in Deutschland kein gleichermaßen zugängliches Grundrecht.

Das Urteil auf Waseems Klage macht Hoffnung. Der BGH entschied, zugunsten der Klägerin. Die Entscheidung zeigt, dass Diskriminierung juristisch angreifbar ist – und sendet zugleich ein klares Warnsignal an den Wohnungsmarkt. Umso fataler ist es, dass ausgerechnet jetzt vier Antidiskriminierungsstellen in Bayern geschlossen werden, weil weder Bund noch Freistaat Mittel bereitstellen. Der Fall Waseem macht deutlich: Gleichbehandlung braucht mehr als Gesetze. Sie braucht Sichtbarkeit, Unterstützung – und den politischen Willen, Diskriminierung nicht weiter zu normalisieren.

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5 Kommentare

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  • Ein Beispiel von der anderen Seite.



    Ein Mietshaus mit 4 Etagen in Neukölln.



    Im Erdgeschoss wohnen gefühlt 20 Menschen mit Migrationshintergrund. Leider sind sie sehr laut und teilweise auch aggressiv. Ältere und Kinder die in diesem auch wohnen, haben Angst. Der Vermieter entschließt sich nur noch an Menschen ohne Migrationshintergrund zu vermieten. Auch um den Frieden im Hause wiederherzustellen. Tut mir leid. Ich kann das vollkommen nachvollziehen.

  • Ein Makler kostet Geld.



    Deshalb wird er doch nicht aus Jux und Dollerei beauftragt, sondern er soll dem Vermieter Arbeit abnehmen. Dazu gehört es natürlich auch, die Interessenten gemäß den vom Vermieter vorgegeben Kriterien auszusieben. Wenn Makler sich das Zukunft nicht mehr trauen weil sie Angst vor einer Diskriminierungsklage haben und deshalb alle Interessenten zu einer Besichtigung schicken, wozu braucht der Vermieter dann noch einen Makler ?

    Es könnte natürlich sein, daß es in Zukunft keine höflichen Absagen mehr gibt, sondern ausgesiebte Bewerber einfach ignoriert werden. Das kann man dann immer noch als Schlamperei verkaufen, eine Klage würde ins Leere laufen.



    Tolles Urteil.

  • Meine erste feste Freundin war Ausländerin und führte es darauf zurück, dass eine ihrer Wohnungsbewerbungen abgelehnt wurde. Wutentbrannt machte ich mich auf zur Agentur, um denen die Leviten zu lesen. Dabei stellte sich heraus, dass der für sie zuständige Makler selbst Migrationshintergrund hatte und meine Freundin ablehnte, weil sie sich am Telefon unmöglich aufgeführt hatte. Was in der Nachschau sehr plausibel klingt...

  • Und Zack!



    Noch eine Regelung die private Vermieter dazu veranlasst nicht mehr zu vermieten.



    Wenn ich nicht mehr frei entscheiden kann wer bei mir einzieht bleibt die schöne Wohnung im Ballungsraum halt leer.

  • Ja und ab jetzt wird zur Wohnungsbesichtigung eingeladen, und die Wohnung danach anderweitig vergeben.

    Im übrigen ich finde das Urteil richtig.