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Diskriminierung bei der WohnungssucheTeure Absage an Waseem

Gastkommentar von

Maiyra Chaudhry

Humaida Waseem wurde wegen ihrer Herkunft bei der Wohnungssuche diskriminiert. Nun muss der Makler Schadensersatz zahlen – das macht Hoffnung.

Humaira Waseem (M.) mit ihren Anwältinnen Fatma Bostan (l.) und Ines Bodenstein (r.) vor der Urteilsverkündung im Bundesgerichtshof Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

A uf dem deutschen Wohnungsmarkt entscheidet oft nicht das Einkommen, sondern der Name. Wer das für übertrieben hält, sollte sich den Fall von Humaira Waseem ansehen. Viele Menschen mit Migrationsgeschichte mussten die gleiche Erfahrung machen. Waseem, eine Frau mit pakistanischem Nachnamen, klagte gegen ein Maklerbüro und macht damit ein Problem sichtbar, das auf dem deutschen Wohnungsmarkt längst strukturell ist.

Nachdem sie sich mit ihrem echten Namen auf eine Wohnung beworben hatte, erhielt sie eine Absage. Erst durch das Testing-Verfahren, ein rechtlich zulässiges Mittel zur Beweisführung, wurde das Ausmaß sichtbar: Mehrere Bewerbungen mit unterschiedlichen deutsch klingenden Namen, bei identischen Voraussetzungen, führten jeweils zu Zusagen für Besichtigungstermine. Damit war belegt, dass hier ein klarer Fall von Diskriminierung vorliegt.

Der Fall ist kein Einzelfall. Vielen Menschen mit ausländisch klingenden Namen ergeht es ähnlich. Genau deshalb ist dieses Verfahren bundesweit so relevant. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen unter anderem aufgrund von Geschlecht, Alter oder ethnischer Herkunft. Doch viele Betroffene nutzen es nicht – oft aus Unwissenheit, aus Angst oder oft mangels Unterstützung.

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Wie aktuell und real das Problem ist, bestätigt auch die jüngst veröffentlichte Studie Gewohnt ungleich: Rassismus und Wohnverhältnisse. Sie zeigt empirisch, dass rassisch markierte Menschen systematisch benachteiligt werden. Besonders betroffen sind Schwarze und muslimische Menschen, aber auch asiatische und osteuropäische Gruppen – mit messbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Wohnzufriedenheit. Die Studie belegt, was viele nicht Betroffene bis heute nicht glauben wollen: Wohnen ist in Deutschland kein gleichermaßen zugängliches Grundrecht.

Das Urteil auf Waseems Klage macht Hoffnung. Der BGH entschied, zugunsten der Klägerin. Die Entscheidung zeigt, dass Diskriminierung juristisch angreifbar ist – und sendet zugleich ein klares Warnsignal an den Wohnungsmarkt. Umso fataler ist es, dass ausgerechnet jetzt vier Antidiskriminierungsstellen in Bayern geschlossen werden, weil weder Bund noch Freistaat Mittel bereitstellen. Der Fall Waseem macht deutlich: Gleichbehandlung braucht mehr als Gesetze. Sie braucht Sichtbarkeit, Unterstützung – und den politischen Willen, Diskriminierung nicht weiter zu normalisieren.

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18 Kommentare

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  • Was wird jetzt passieren, es werden alle zur Besichtigung eingeladen und am Ende bestimmt der Vermieter wer einzieht. Den Auswahlprozess muss man ja nicht offen legen.

  • Zwei von den fünf Kommentaren hier sind rassistisch.



    Zeigt, wie wichtig dieses Urteil ist.

    • @apfelkern:

      Und zeigt mal wieder, wie absurd die Begründung der taz ist, Kommentare nur deshalb extrem einzuschränken, weil sie als Presseorgan verpflichtet ist, nur soviel zuzulassen, wie sie personell auch bewältigen kann.



      Am Ende muss halt jeder Rassist nur nach "offenen" Artikeln Ausschau halten, um seinen Müll loszuwerden. Es dauert in der Regel nur drei, vier Kommentare lang, bis sich die AfD-Fanboys hier mal wieder so richtig auskotzen.

  • Sehr viele Jahre habe ich selbst ohne Makler vermietet. Mehr als zweimal bin ich damit böse auf die Nase gefallen -- Streit im Haus und monatelange Mietausfälle. Seit ich Maklern für wenig Gegenleistung jedes Mal volle zwei Monatsmieten in den Rachen werfe, habe ich angenehme Mieter von den ich auch aus der Hausgemeinschaft nur Gutes höre. Es ist viel Geld, aber das ist es mir wert. Wenn der Makler alle einlädt, hat er mehr Arbeit. Welchen Rat er mir mündlich gibt, wird keiner erfahren. Das Urteil ist und bleibt ein wirkungsloser Publicity-Stunt.

  • Ein Beispiel von der anderen Seite.



    Ein Mietshaus mit 4 Etagen in Neukölln.



    Im Erdgeschoss wohnen gefühlt 20 Menschen mit Migrationshintergrund. Leider sind sie sehr laut und teilweise auch aggressiv. Ältere und Kinder die in diesem auch wohnen, haben Angst. Der Vermieter entschließt sich nur noch an Menschen ohne Migrationshintergrund zu vermieten. Auch um den Frieden im Hause wiederherzustellen. Tut mir leid. Ich kann das vollkommen nachvollziehen.

    • @Jörg Fischer:

      Erstmal: Bei der Hochzeit meines Sohnes feierten 16!! Nationalitäten. Dazu trug meine "Vorbildfunktion" bezügl. anderen Ländern und deren Menschen bei.

      Jetzt ein Einzelfall, ähnlich wie der der Wohnung in Neukölln:



      Hier in unserem 2500-Einw.-Dorf gab es ein traumhaftes Wohngebiet. Nicht Schicki-micki geprägt, sondern einfach alteingesessene Familien.



      Jetzt wurde ein Haus an eine Hähnchengriller-Großfamilie verkauft, und die Straße ist das, was man in einer Stadt als Problemviertel bezeichnen würde.

  • Ein Makler kostet Geld.



    Deshalb wird er doch nicht aus Jux und Dollerei beauftragt, sondern er soll dem Vermieter Arbeit abnehmen. Dazu gehört es natürlich auch, die Interessenten gemäß den vom Vermieter vorgegeben Kriterien auszusieben. Wenn Makler sich das Zukunft nicht mehr trauen weil sie Angst vor einer Diskriminierungsklage haben und deshalb alle Interessenten zu einer Besichtigung schicken, wozu braucht der Vermieter dann noch einen Makler ?

    Es könnte natürlich sein, daß es in Zukunft keine höflichen Absagen mehr gibt, sondern ausgesiebte Bewerber einfach ignoriert werden. Das kann man dann immer noch als Schlamperei verkaufen, eine Klage würde ins Leere laufen.



    Tolles Urteil.

    • @Don Geraldo:

      Ein Makler kann alle einladen und sich für alle Zeit nehmen. Billiger wird er dadurch sicher nicht und irgendjemand wird das bezahlen müssen, mittelfristig am Ende die Mieter. Dauerhaft Verlust zu machen und draufzuzahlen kann sich kein Vermieter leisten. Am Ende bekommt der Auftraggeber vom Makler einen Rat und eine Empfehlung, in der Regel mündlich. Wenn ein erfahrener Makler vorher erkennt, wen es sich gar nicht erst einzuladen lohnt, dann erspart er auch dem unnötigen Aufwand und Kosten. Hier hat ganz einfach die deutsche Abmahnmafia einen neuen Dreh gefunden.

  • Meine erste feste Freundin war Ausländerin und führte es darauf zurück, dass eine ihrer Wohnungsbewerbungen abgelehnt wurde. Wutentbrannt machte ich mich auf zur Agentur, um denen die Leviten zu lesen. Dabei stellte sich heraus, dass der für sie zuständige Makler selbst Migrationshintergrund hatte und meine Freundin ablehnte, weil sie sich am Telefon unmöglich aufgeführt hatte. Was in der Nachschau sehr plausibel klingt...

    • @Kelkin:

      Und das ist jetzt der Beleg dafür, dass all' die Studien zu Thema vollkommen falsch sind?

      • @Tiene Wiecherts:

        Nein, aber ein Hinweis darauf, nicht alles blind zu glauben, was im Brustton großer Empörung vorgetragen wird.

  • Und Zack!



    Noch eine Regelung die private Vermieter dazu veranlasst nicht mehr zu vermieten.



    Wenn ich nicht mehr frei entscheiden kann wer bei mir einzieht bleibt die schöne Wohnung im Ballungsraum halt leer.

    • @Herbarius Zunichten:

      Welch ein populistischer Quatsch!



      Auf dem Lande stehen hunderttausende Wohnung leer - vermutlich, weil die Vermieter von ihren Mitmenschen drangsaliert werden.



      In Ballungsräumen verdienen sie sich mit überteuerten Mieten eine goldene Nase.



      Aber hier wird das Märchen des ach so unfreien Vermieters erzählt, der selbstverständlich das Recht hat, das Einhalten von Gesetzen als Drangsalieren zu erleiden und lieber auf tausende Euros verzichtet, als sich ans Gesetz zu halten. Selbstverständlich hält er sich auch nur ungern bis garnicht an andere Regelungen aus dem gesetzlichen Mietrecht und wird dafür von seinen Kumpanen auch noch bejubelt.



      Du hast den Kapitalismus echt verstanden.

  • Ja und ab jetzt wird zur Wohnungsbesichtigung eingeladen, und die Wohnung danach anderweitig vergeben.

    Im übrigen ich finde das Urteil richtig.

    • @Altonaerin:

      Aber wahrscheinlich fällt das dann auch unter Diskriminierung ("Frau Müller hat die Wohnung bekommen und Frau Mohammed Ali nicht!").

      • @PeterArt:

        Dazu müsste es eine Verpflichtung zur Offenlegung von Bewerber*innen geben.



        Gibt es nicht.

        • @Altonaerin:

          Gab es auch beim Makler nicht. Und nun?

        • @Altonaerin:

          Der Unterton aller dieser Artikel ist, durch diese oder andere Maßnahmen würde sich die Chance, eine Wohnung zu finden, verbessern. Tut sie nicht. Bei mehreren Bewerbern werden immer alle bis auf einen eine Absage erhalten. Mehr Bewerber im Verfahren bedeuten nur mehr Absagen. Am Wohnungsmangel ändert all das genau gar nichts. Das einzige, das hülfe, wäre eine geringere Privilegierung der Altmieter, die spottbillig und ohne echten Bedarf dringend gesuchten Wohnraum blockieren. Genau die bilden die Lobby, die alle diese Prozesse antreibt.