Dienstaufsichtsbeschwerde der AfD: AfD gegen Verfassungsschutzchef
Thomas Haldenwang, Chef des Verfassungsschutzes, hatte die AfD öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet. Dagegen reicht die Partei jetzt Beschwerde ein.
Haldenwang habe „massiv und in rechtswidriger Weise in den grundgesetzlich geschützten Parteienwettbewerb“ eingegriffen, indem er die AfD in der Öffentlichkeit „als ‚Prüffall‘ ausgerufen“ habe, heißt es in der Beschwerde, die der taz vorliegt. Durch die damit einhergehende Stigmatisierung habe Haldenwang der AfD erheblichen Schaden zugefügt.
Haldenwang hatte am 15. Januar in einer Pressekonferenz mitgeteilt, sein Amt führe die AfD als Gesamtpartei als „Prüffall“, weil die Behörden Anzeichen für extremistische Bestrebungen sehen. Den „Flügel“, die Parteiströmung um den Thüringer AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, und die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ hatte der Verfassungsschutz sogar zum „Verdachtsfall“ erklärt.
Das Problem: Anders als der „Verdachtsfall“ ist der „Prüffall“ nicht im Bundesverfassungsschutzgesetz vorgesehen. Die AfD zog deshalb vor das Kölner Verwaltungsgericht und bekam Recht. Ende Februar gab das Gericht einem Eilantrag der Partei statt und entschied, dass das Bundesamt die AfD nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen darf, weil für diese Äußerung die Rechtsgrundlage fehle. Da sie in der Öffentlichkeit zudem negativ sei, sei dieser Eingriff in die Rechte der AfD „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“.
Auf diese Gerichtsentscheidung, die die AfD bewusst abgewartet hatte, bezieht sich nun auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang. Dessen Behörde hatte keine juristischen Mittel gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Seine Behörde konzentriere sich, sagte Verfassungsschutzpräsident Haldenwang jüngst zur Begründung, auf die vorrangige Aufgabe, Aktivitäten verdächtiger AfD-Organisationen zu beobachten.
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